Unterhalt zurück erhalten

  • Hallo liebe Expert*innen und Leidensgenoss*innen :)


    Ich bin alleinerziehend mit einer 13-jährigen Tochter. Sie wohnt seit August ganz bei mir. Vorher gab es neun Monate das Wechselmodell. Davor hat sie ganz bei meinem Ex gewohnt.

    Ihr Vater zahlt derzeit leider keinen Unterhalt. Die Beistandschaft und die Unterhaltsvorschusskasse sind aber dran.


    Mich beschäftigt weiterhin die Vergangenheit. Das Wechselmodell war unausgewogen. Meine Tochter war mehr bei mir als bei ihm. Minimum 60%-40% teilweise deutlich mehr.

    Auch habe ich sämtliche schulische, ärztliche und sonstige private Termine wahrgenommen, während er es sich schön einfach gemacht hat.


    Mein Einkommen ist höher als das des Vaters. Ich habe mich damals trotzdem darauf eingelassen und Unterhalt (paritätisches Wechselmodell) an ihn gezahlt. Das war nicht viel. Das Kindergeld hat weiterhin er erhalten (weil damals Residenzmodell).


    Meine Tochter hat sich jedoch bei meinem Ex überhaupt nicht mehr wohl gefühlt und sich mit ihm und seiner Partnerin zerstritten. Sie wollte dann unbedingt zu mir. Da sagt man als Mutter natürlich nicht Nein.


    Nun habe ich mich näher mit dem Unterhaltsthema beschäftigt. Damals habe ich wohl dummerweise Mist gebaut mit meinen Unterhaltsleistungen an ihn. Durch die Betreuungsaufteilung lag gar kein echtes Wechselmodell vor, sondern allenfalls erweiterter Umgang des Vaters. Damit wäre er mir bzw. seiner Tochter voll unterhaltspflichtig gewesen. Und ich hätte gar nichts zahlen müssen.


    Kann ich meinen gezahlten Unterhalt zurückfordern? Evtl. sogar das Kindergeld für den Zeitraum?

    Ich meine von ihm zusätzlich Unterhalt rückwirkend fordern ist schwierig. Aber das hier ist ja auch ein nicht ganz einfacher Fall. Nachweise wann sich unsere Tochter bei mir und bei ihm aufgehalten hat bestehen, weil wir monatlich abgerechnet haben und die Zeiten dort erfasst und die Abrechnung auch beidseitig unterzeichnet wurden. Das wäre also im Falle eines Rechtsstreits nachweisbar.


    Die Beistandsschaft macht hier nichts, weil die erst ab dem Monat aktiv werden, ab dem man sie beauftragt. Nicht rückwirkend.


    Welche Möglichkeiten habe ich?

    Vielen Dank!

  • Hi,


    die Antwort ist kurz und wird dir nicht gefallen. Unterhalt gilt als verbraucht und kann deshalb auch nicht zurückgefordert werden. Kindergeld wird nur an einen gezahlt, wie man das untereinander regelt, das ist keine Angelegenheit der Staatskasse.


    Regele die ganze Sache für die Zukunft sauber.


    TK

  • Ok das ist wirklich ernüchternd. Zu Beginn des Wechselmodells und eindeutiger schriftlicher Vereinbarung war leider nicht absehbar, dass die Betreuungsanteile sich derart entwickeln. Ein Nachweis des Aufenthalts besteht für jeden Monat.


    Das ich rechtmäßig gezahlten Unterhalt nicht zurückfordern kann war mir klar. Aber Leistungen die ich gar nicht erst hätte zahlen müssen?

    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ich direkt bei Nichteinhaltung der 50%igen Betreuungsteilung einen Rechtsanwalt hätte kontaktieren müssen, um Kindergeld und Unterhalt für den noch laufenden Monat einfordern zu können. Nicht wissend, wie es nächsten Monat mit der Aufteilung läuft. Das erscheint mir lebensfremd.


    Kann ich denn zivilrechtlich das Kindergeld für diese Zeit einfordern, wenn unterhaltsrechtlich gar nichts geht?

  • Hi,


    man kann das ganze auch bei flexiblen Betreuungsmodellen regeln, wenn man sich einig ist. Das habt ihr nicht getan. Es gibt auch starre Regelungen, die den tatsächlichen Gegebenheiten relativ nahe kommen. Wobei ich immer darauf hinweise, dass die Versorgung mit Nahrungsmitteln doch der kleinste Faktor ist. Warmmiete, Klassenfahrten, Klamotten, Vereinsbeiträge u.s.w. das sind doch die springenden Punkte, bzw. diese Sachen gehen ins Geld. Und - ich schreibe es immer wieder - das Wechselmodell ist das teuerste Betreuungs/Umgangsmodell. Man muss es sich leisten können und es auch wollen. Denn das Kind soll ja nicht aus dem Koffer leben und alle 14 Tage mit Sack und Pack umzuziehen, das ist ja unzumutbar. Leider realsieren das viele nicht, die das Wechselmodell leben wollen. Na ja, scheitert ja auch meist.


    Jetzt zum Kindergeld. Es ist zutreffend, dass das Kindergeld vom Ansatz her eine Steuerersparnis ist, die mit dem Unterhalt zunächst einmal nichts zu tun hat. Aber, es fließt einmal in die Unterhaltsberechnung mit ein; insbesondere auch dann, wenn die Kinder z.B. von der Vorschusskasse subventioniert werden oder aber direkt Bürgergeld bekommen. Worauf ich hinaus will: in dem Augenblick, in welchem das Geld von der Familienkasse auf deinem Konto eingeht, wird es praktisch integrierter Teil der Unterhaltszahlungen bzw. der Unterhaltsberechnung. Wobei wir wieder an dem Punkt angekommen sind: Unterhaltszahlungen sind nicht rückzahlbar.


    Ich sags/schreibs immer wieder. Unterhaltsprobleme muss man zügig und für die Zukunft angehen; gerade da gibt es keinen Automatismus; nicht ruckelt sich von alleine zurecht, leider.


    TK

  • Du kannst ggü. der Familienkasse erklären, dass das Kind bereits vor der Ummeldung überwiegend bei dir lebte. Evtl. wirkt sich das für dich bei der akt. Steuererklärung aus. Ggf. ist der Kindesvater gezwungen, erhaltenes Kindergeld zurückzuzahlen. Zuständig ist die Familienkasse. Einfach mal fragen.


    Es besteht die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Aber das ist wohl nur möglich, wenn zu viel Unterhalt gezahlt wurde, weil bei der Einkommensermittlung gelogen wurde. Ggf. auch hier einen Anwalt im Privatrecht fragen.

  • Slatka, tut mir leid, wenn du hier in die Irre geführt wirst.


    Noch etwas klarstellend: Unterhalt wird niemals monatlich und ständig neu berechnet. Man weiß ja nie so genau, wie viel das Kind wann bei wem sein wird. Die Berechnungen beziehen auch Anwesenheit beim anderen Elternteil mit ein, z.B. die Hälfte aller Ferien, ohne dass immer neu gerechnet wird. Bei einer gewissen Flexibilität wird man kaum zu einer absolut sauberen Lösung kommen. Wichtig ist, dass die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden, d.h., wenn dauerhaft eine wesentliche Veränderung da ist, dann muss neu gerechnet werden.


    TK

  • Hallo nochmal,


    so richtig irre geführt fühle ich mich gar nicht. Ich danke für eure Expertise. Mein Rechtsverständnis ist nur angekratzt. Das ich im Nachhinein für meine Tochter von ihm keinen Unterhalt einklagen kann, habe ich mir schon gedacht. Das ich jedoch nicht einmal die irrtümlich gezahlten Unterhaltsleistungen zurück fordern kann schockiert mich. Ebenso das Kindergeld. Gibts da bekannte Gerichtsentscheide oder etwas im Gesetz zu?


    Der Staat wirfts hin und sagt: Einigt euch irgendwie... und wenn die Einigung fehlschlägt bekommts einfach der, auf dessen Konto es landet. Änderung nur für die Zukunft möglich, Rückforderung ausgeschlossen. Friss oder stirb...


    Wir haben auch nicht monatlich neu den Unterhalt berechnet. Wir haben die monatlichen Anschaffungen fürs Kind aberechnet und von dem zuvor berechneten und jeweils für den Folgemonat zu zahlenden Unterhaltsbetrag abgezogen. So kannte ich das auch von Freunden. So kam es zu monatlichen Abrechnungen mit Anwesenheitsprotokoll.


    Alles schon kompliziert genug. Für die Zukunft ist die Regelung einfach: Tochter ist bei mir und hier gemeldet. Er muss zahlen. Beistandsschaft ist eingeschaltet und damit bin ich den Ärger los.