Unterhalt Krankheitsbedingt

  • Servus Leute


    Ich weiß das das Thema sehr kompliziert ist trotzdem wollte ich Mal eine erste Einschätzung haben bevor es richtig los geht mit der Scheidung.


    Wir haben uns ende letzten Jahres getrennt und nun hat meine Frau die Scheidung eingereicht.


    Kurz zu den Gegebenheiten

    Heirat 2013

    Kind 2014

    2.kind 2016

    Frau war in Ausbildung musste diese dann abbrechen wegen Schwangerschaft danach wurde die Ausbildung nicht beendet sie ging 450 Euro Jobs nach.


    Im Jahr 2018 hat sie für 2 Jahre Teilzeit gearbeitet bis 2020 danach folgten 2 Jahre Krankheit psychischer Art dabei wurde ihr schizophrenie diagnostiziert. 2022 dann wieder ein halbes Jahr gearbeitet bis es psychisch schlimmer wurde.

    Ende 2022 wurde eine EU Rente bewilligt in Höhe von rund 480 Euro aufgrund der Schwere der Krankheit. Sie war seit sie 18 ist in Therapie aufgrund wiederkehrender Depressionen.

    Rentenpunkte bekommt sie noch von mir im Zuge des Versorgungsausgleichs das wären 8 Punkte.


    In wie weit ist es vorstellbar das meine bald Ex Frau einen unbefristeten krankenUnterhalt zugesprochen wird? Ich habe gelesen das es eine Rolle spielt ob die Erkrankung ehebedingt ist und das ehebedingte Nachteile eine Rolle spielen? Sind diese hier entstanden?

    Da ihr die 480 Euro niemals reichen werden zum Leben vermute ich stark das ich wahrscheinlich mein Leben lang zahlen muss.

    Ich verdiene in der lstkl 1 rund 3000 Euro netto. Für Kindesunterhalt gehen dabei 1044 Euro gesamt weg.

  • Hi,


    so Fälle sind kompliziert und nicht ohne weiteres in einem Forum zu beantworten. Ich wage mich trotzdem mal vor. Das Gesetz sieht keine Befristung vor, theoretisch ist also in jedem Scheidungsfall ein lebenslanger Unterhalt möglich. Dem steht aber der Gedanke entgegen, dass die Exehepartner ja auch wirtschaftlich voneinander getrennt sein sollen, was eben nach der Scheidung häufig eine Befristung zur Folge hat, wenn denn überhaupt länger gezahlt werden muss. Wir kommen also zu einer Abwägung des Einzelfalles. Da hier ehebedingte Nachteile und Krankheit zusammen fallen, kommt es nur dann zu einer Berücksichtigung, wenn man zu einer unterschiedlich langen Zeit eines Anspruchs auf nachehelichen Unterhalts und eines Anspruchs auf krankheitsbedingten Unterhalt kommt und dieser auch noch unterschiedlich hoch wäre. Insoweit müsste ein Fachmann, der euer OLG kennt, sich den Fall genau anschauen.


    Diese Unterschiede in der Höhe kommen dadurch zustande, dass der allg. nacheheliche Unterhalt letztlich den Lebensstandart in der Ehe halten soll, für eine bestimmte Zeit, so dass sich der sozial schwächere Partner anpassen kann; bei der Höhe des auf der Basis von Krankheit zu zahlenden Unterhalts können andere Faktoren greifen.


    Bei der Dauer einer Ehe von 10 Jahren sehe ich auch bei Krankheit keinen Anhaltspunkt dafür, dass Unterhalt lebenslang gezahlt werden muss. Es gibt kein Mitverschulden von dir. Und es gibt auch Schizophrene, die medikamentös so eingestellt werden können, dass sie zumindest eingeschränkt arbeitsfähig sind. Mir hat das ein Fachmann mal so erklärt: es kann sein, dass ein bestimmter chemischer Botenstoff im Gehirn nicht mehr hergestellt wird, das verursacht dann die Krankheit. In vielen Fällen kann man diesen Stoff durch Medis ersetzen, so dass auch berufsmäßig ein weitestgehend normales Leben möglich ist. Wenn die Tabletten denn genommen werden.


    Selbst wenn eine gerichtliche Unterhaltsentscheidung unbefristet getroffen wird, dann bedeutet das nicht, dass da lebenslänglich gezahlt werden muss. Das bedeutet nur, dass entweder kein befristeter Antrag gestellt worden ist, und die Gegenseite (in dem Fall Du) es auch nicht geschafft hat, den Anspruch durch Antrag zu befristen. Oder es ist nicht absehbar, wann der Unterhaltsanspruch erlischt. Dann muss man eben nach einiger Zeit einen Abänderungsantrag stellen. Den Zeitpunkt sollte ein Fachmann bestimmen. Also, unbefristete Verurteilung bedeutet nicht unbefristete Zahlungsverpflichtung bis dass der Tod euch scheidet.


    Ganz grob noch ein Hinweis auf die Höhe eines möglichen Anspruchs: nimm dein Netto-Entgelt der letzten 12 Monate inkl. Urlaubs/Weihnachtsgeld, sonstiger Gratifikationen, Steuerrückzahlungen. Dividiere diesen Betrag durch 12. Bereinige dann dein monatl. Einkommen um berufsbedingte Aufwendungen (wichtig: Fahrtkosten zum Job), sonstige Bereinigungsfaktoren, Kindesunterhalt. So, dann muss dir auf jeden Fall ein Betrag von ca. 1500 € übrig bleiben. Ist da wirklich noch viel zu zahlen?


    Ich hoffe, es hilft etwas weiter, wie geschrieben, nur ein grober Einstieg, mehr nicht.


    TK

  • Hallo Zack,


    wie kommst du denn auf den Kindesunterhalt von 1.044 EUR?


    Nehmen wir an dein Nettoeinkommen von 3.000 EUR wäre bereits bereinigt. Dann wärst du der der Einkommensstufe 4 (2.700 - 3.100 EUR) zugeordnet. Deine Kinder sind 2014 und 2016 geboren, somit ist die Altersstufe 6-11 Jahre der Düsseldorfer Tabelle ausschlaggebend. Das wäre ein Zahlbetrag von 453 EUR / Kind = 906 EUR. Die Düsseldorfer Tabelle ist für 2 Unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt. D.h. solltest du für deine bald Ex-Frau Trennungsunterhalt bzw. später nachehelichen Unterhalt bezahlen müssen, kannst du eine Einkommensstufe herabgestuft werden (von 4 auf 3). Somit müsstest du weniger Kindesunterhalt bezahlen, 428 EUR / Kind = 856 EUR.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Diese haben mir schon weitergeholfen, das mit dem Kindesunterhalt hab ich wohl verballert, sorry dafür und danke für den Hinweis.

    Naja aufgrund der EU bis zum Rentenalter wird sie wohl nicht mehr zum Arbeiten verdonnert werden.

    Ich Frage mich halt wie es für sie dann weiter geht, im ersten Jahr ist das ja geregelt aber danach wird sie ja Gelder beantragen müssen.


    Bekommt sie die so ohne weiteres oder prüfen da die Ämter ob beim ex noch was zu holen ist?

    Ich mein für die Krankheit kann ich nichts, genau so wenig wie der Steuerzahler aber wie kann es denn sein das der Exmann dann weiter für sie aufkommen muss?

    Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht...

  • Hi,


    die EM unbefristet heißt nicht, dass sie nicht wieder arbeiten kann. So etwas ist in der Regel nicht für die Ewigkeit festgezurrt. Aber, im Augenblick sind wir doch in einer ganz anderen Phase. Bei der Dauer der Ehe würde ich nicht nur von Trennungsunterhalt ausgehen, sondern auch von nachehelichem Unterhalt. Nur, wie lange, und ob Kindesunterhalt sauber berechnet wurde, da kann ich mir hier kein Urteil drüber erlauben.


    TK