Was ist die richtige Antwort vor Gericht?

  • Hallo zusammen :)


    Ich möchte kurz meine Situation schildern. Ich habe mich im Juni 2021 von meiner Ex-Frau scheiden lassen. Damals bekam ich eine Zahlungsaufschub für das Scheidungsverfahren, da ich arbeitslos war. Später fand ich einen Job, vergaß aber, das Gericht darüber zu informieren.


    Im Dezember 2023 bat das Gericht um Informationen über meine Einkünfte, aber ich hatte Schwierigkeiten, alle für das Gericht notwendigen Daten zu beschaffen, daher habe ich sie nicht rechtzeitig bereitgestellt. In dem Brief wurde auch erwähnt, dass ich, wenn ich diese Informationen nicht vorlege, verpflichtet sein könnte, alle Kosten auf einmal zu tragen. Ich entschied, dass ich das tun würde, wenn sie danach fragen.


    Heute erhielt ich einen Brief, in dem ich gebeten werde, die Gerichtskosten in Höhe von 165 Euro für die vorherige Anfrage zu erstatten.


    Wie soll ich weiter vorgehen? Sollte ich dem Gericht einfach antworten, dass ich bereit bin, sowohl die 165 Euro als auch alles, was ich als Hilfe erhalten habe, zu zahlen, oder sollte ich noch etwas anderes mitteilen?


    Und noch eine Frage, kann ich das Gericht per E-Mail antworten, die in dem erhaltenen Brief angegeben ist?

  • Hi,


    dann erstattest du jetzt die 165 €. Demnächst wird dann auch die Rechnung über den Rest kommen. Du kannst per Email um die Kostenrechnung bitten. Wenn es sich allerdings um eine gerichtsfeste Dokumentation handeln sollte, dann würde ich immer den altmodischen Weg eines Briefes wählen, einfach weil die Masse der Gerichte in Deutschland noch nicht entsprechend ausgestattet ist.


    TK

  • Hi,


    dann erstattest du jetzt die 165 €. Demnächst wird dann auch die Rechnung über den Rest kommen. Du kannst per Email um die Kostenrechnung bitten. Wenn es sich allerdings um eine gerichtsfeste Dokumentation handeln sollte, dann würde ich immer den altmodischen Weg eines Briefes wählen, einfach weil die Masse der Gerichte in Deutschland noch nicht entsprechend ausgestattet ist.


    TK


    Hallo! Vielen Dank für deine Antwort :)


    Mit "gerichtsfeste Dokumentation" meinst du die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe", die sie von mir angefordert, aber nicht erhalten haben, oder meinst du, dass es generell besser ist, mit einem Brief zu antworten, anstatt per E-Mail?


    Übrigens, kann ich diese Erklärung überhaupt weglassen und einfach das Geld überweisen, das ich ihnen schulde?

  • Hi,


    natürlich musst du überhaupt nichts mehr schreiben, wenn du zahlen willst. Mein Hinweis bezog sich auf den allgemeinen Fall. dass du noch eine Ratenzahlungsvereinbarung oder sonst was treffen willst. Schreib einfach wie auch immer, dass du die Schlussrechnung haben willst, der Staat freut sich über jeden säumigen Schuldner, der dann problemlos zahlt, glaub es mir mal. Wenn du die seinerzeitigen Kostenfestsetzungsbeschlüsse noch hast, kannst du auch einfach diesen Betrag gleich mit überweisen; wenn dann noch was offen ist, meldet sich der Rechtspfleger schon bei dir. Ganz wichtig: Aktenzeichen nicht vergessen, du glaubst gar nicht, wie häufig das passiert.


    TK

  • Hi,


    natürlich musst du überhaupt nichts mehr schreiben, wenn du zahlen willst. Mein Hinweis bezog sich auf den allgemeinen Fall. dass du noch eine Ratenzahlungsvereinbarung oder sonst was treffen willst. Schreib einfach wie auch immer, dass du die Schlussrechnung haben willst, der Staat freut sich über jeden säumigen Schuldner, der dann problemlos zahlt, glaub es mir mal. Wenn du die seinerzeitigen Kostenfestsetzungsbeschlüsse noch hast, kannst du auch einfach diesen Betrag gleich mit überweisen; wenn dann noch was offen ist, meldet sich der Rechtspfleger schon bei dir. Ganz wichtig: Aktenzeichen nicht vergessen, du glaubst gar nicht, wie häufig das passiert.


    TK


    Vielen Dank noch einmal. Ich werde genau so vorgehen, wie du es empfohlen hast :)

  • Wenn es sich allerdings um eine gerichtsfeste Dokumentation handeln sollte, dann würde ich immer den altmodischen Weg eines Briefes wählen, einfach weil die Masse der Gerichte in Deutschland noch nicht entsprechend ausgestattet ist.

    Was soll hier denn eine gerichtsfeste Dokumentation sein?


    Welches Gericht sollte denn heute noch keine E-Mail-Adresse haben?