Unterhalt berechnen lassen

  • Guten Abend,

    Ich habe mich registriert weil mir immer mehr Fragen aufkommen.


    Ich habe einen Sohn (15 Jahre) der bei seiner Mutter wohnt.
    Ich habe mit meiner Frau auch noch einen Sohn der bald 6 Jahre wird.
    verdienen tue ich knapp über 2000€ und zahle für den großen laut Düsseldorfer Tabelle 520€.
    nur bei den ganzen gestiegenen Preisen komme ich mit meinem Gehalt gar nicht mehr hin.
    wie ist das denn mit meinem jüngeren Sohn? Wird da auch was angerechnet wegen Unterhalt obwohl er bei uns wohnt?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Jan

  • Hi,


    das kommt drauf an. Die DT geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Wenn du also nicht höher gestuft wurdest, weil nur ein Kind da war, wird es wohl bei der Zahlung bleiben. Außerdem ist die Frage offen, ob denn ein Titel existiert. Der ist bis zu einer möglichen Abänderung immer zu bedienen. Und, man sollte mal sauber rechnen. Dein Einkommen ist zu bereinigen; ob das geschehen ist, wissen wir nicht.


    Abgesehen davon, man sollte auch überprüfen, ob andere soziale Unterstützungen in Betracht kommen. Mir fallen Bürgergeld, Wohngeld und auch Kinderzuschlag ein. Ist das alles mal überprüft worden?


    TK

  • Ich hab mal kurz den Bürgergeldanspruch überschlagen, für euch drei. Mit dem Kind, was bei euch lebt hättet ihr einen Anspruch auf ca. 1400 € + angemessene Warmmiete. Es könnte also durchaus sein, dass ihr aufstockende Ansprüche habt, dafür wäre das Job Center zuständig.


    TK

  • Hallo Jan-345,


    wie TK schon schrieb, dein Nettoeinkommen muss noch bereinigt werden.


    Dein Selbstbehalt beträgt 1450€ . Die Differenz zwischen bereinigten Nettoeinkommen und dem Selbstbehalt steht i.d.R


    für den Kindesunterhaltt zur Verfügung ( also hier für 2 Kinder), d.h. es muss entsprechen auf beide Kinder aufgeteilt werden.


    edy

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