Unterhalt Titel Bitte um Hilfe

  • Hallo Ihr Lieben


    Ehm ich habe eine sehr dringende Frage und zwar wie ihr wisst ist das ganze kindesunterhalt Gesetz sehr kompliziert.


    Obwohl ich immer pünktlich meinen kindesunterhalt gezahlt habe für das Kind aus der ersten Beziehung fordert meine Ex nun einen Titel.

    Das erste Kind ist jetzt 11 Jahre alt.


    Nun bin ich dieses Jahr Januar mit meiner Neuen Ehe Frau Eltern geworden der kindesunterhalt wurde für beide Kinder berechnet und nun wiel meine ex den Titel.


    So jetzt ist es so mein befristeter Arbeitsvertrag läuft jetzt ab meine Frau in Elternzeit hat knapp über 1100€ Mtl. 12 Monate Elternzeit danach wird Sie aufgrund eines bevorstehenden Umzug 150km.in die alte Heimat stadt zurück erstmal arbeitslos.


    Bei.mir das selbe Problem wir wollten jetzt wen mein Arbeitsvertrag ausläuft in unsere alte Heimat stadt zurück und dort neu beginnen also werde ich auch erstmal arbeitslos sein und das Arbeitsamt empfiehlt mir dringend eine Umschulung zu machen.


    Was passiert dan mit den Kindesunterhalt beim Titel?


    Meine Frau 1100 Elterngeld.

    Ich 1300€ arbeitslosengeld 1


    Miete 650 warm und Versicherungen Sprit Lebensmittel Handy Vertrag u.s.w


    Kann meine ex frau mich dan Pfänden was wird passieren?


    Was kann passieren .


    Ich habe gelesen wen das Arbeitsamt mir meine erste Ausbildung finanziert und auch dringende empfehlt bin ich auch mit einem Titel nicht Zahlung fähig stimmt es ?

  • Ein Titel ist eine vollstreckbare Zahlungssicherheit für das Kind.


    Wenn du zahlst, was tituliert ist, dann passiert gar nichts. Zahlst du den titulierten Betrag nicht, kann aus dem Titel natürlich gepfändet werden, das ist ja dessen Sinn. Dein Kind hat einen Rechtsanspruch auf die Titulierung des vereinbarten Unterhaltes.

  • Ein Titel ist eine vollstreckbare Zahlungssicherheit für das Kind.


    Wenn du zahlst, was tituliert ist, dann passiert gar nichts. Zahlst du den titulierten Betrag nicht, kann aus dem Titel natürlich gepfändet werden, das ist ja dessen Sinn. Dein Kind hat einen Rechtsanspruch auf die Titulierung des vereinbarten Unterhaltes.

    Das ist mir schon kla trotzdem sind Sie nicht konkret auf meine Fragen eingegangen .


    ;)


    das gepfändert werden kann stimmt schon. Das ist.mir bewusst

  • Hi,


    ein konkretes Rezept für eine erfolgreiche Herabsetzung des Kindesunterhalts kann es nicht geben; deshalb war die Frage von TR auch nur allgemein beantwortet.


    Trotzdem noch zur Ergänzung: der Neue der Kindsmutter interessiert nicht. Und, man darf sich nicht künstlich bedürftig machen, und so seine Unterhaltspflicht minimieren. Es müsste also im Einzelfall konkret geprüft werden, und dann im Streitfall der Unterhaltstitel in einem Gerichtsverfahren korrigiert werden.


    TK

  • Ich sehe schon so konkret kann hier keiner helfen ^^


    dieses kindesunterhalt Gesetz ist so kompliziert

  • Hi,


    nee das Gesetz ist nicht kompliziert. Wir haben auf der Tatbestandsseite nur in der Regel unbestimmte Rechtsbegriffe, die dann ganz konkret im Einzelfall auszufüllen ist. Und um den Einzelfall zu bewerten, da braucht es die ganz konkrete Kenntnis aller Unterlagen, von allem, was dazu gehört. Das haben wir nicht, es wäre unseriös, in einem Forum in einem solchen Fall so zu tun, als hätte man eine Lösung parat.


    TK

  • Hi,


    nee das Gesetz ist nicht kompliziert. Wir haben auf der Tatbestandsseite nur in der Regel unbestimmte Rechtsbegriffe, die dann ganz konkret im Einzelfall auszufüllen ist. Und um den Einzelfall zu bewerten, da braucht es die ganz konkrete Kenntnis aller Unterlagen, von allem, was dazu gehört. Das haben wir nicht, es wäre unseriös, in einem Forum in einem solchen Fall so zu tun, als hätte man eine Lösung parat.


    TK

    Welche Unterlagen mir geht nur darum ob meine ex normal Unterhalt Vorschuss beantragen kann und ich nicht gepfändet werde in dieser Situation

  • Die Mutter kann dann Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn du weniger zahlst, als die Höhe des Vorschusses beträgt.


    Gepfändet werden kann immer dann, wenn ein vollstreckbarer Titel (Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschluss, Vergleich, o.ä.) vorliegt und nicht vollständig in der titulieren Höhe bezahlt wurde.

  • Dan zu dem Punkte bezogen auf meine umschulung.



    Wird vom Arbeitsamt eine Umschulungsmaßnahme für einen Unterhaltspflichtigen empfohlen und finanziert, ist der damit einhergehende Einkommensrückgang vom Unterhaltsberechtigten hinzunehmen.


    Das OLG Brandenburg hat am 8.9.2016 Az.: 13 UF 84/15 entschieden:


    Fortbildungen und Umschulungen eines Unterhaltspflichtigen, die mit verringerten Einkünften oder einem (vollständigen) Wegfall der Leistungsfähigkeit verbunden sind, sind beim Unterhalt hinzunehmen, wenn die Arbeitsagentur die Fortbildung oder Umschulung zur Vermeidung des Verlustes des Arbeitsplatzes oder bei Arbeitslosigkeit empfiehlt und finanziert.



    Was ist damit?


    Wen ein Titel besteht ?

  • Wenn ein Titel besteht und der Gläubiger sich bei veränderter Situation nicht auf eine neue außergerichtliche Lösung einlässt, muss man ein gerichtliches Abänderungsverfahren betreiben. So wie der Mann in der angegebenen Entscheidung.

    Es besteht noch kein titel er wird gerade gefordert und mein job Arbeitsvertrag läuft in 2.monaten aus .


    Und das Arbeitsamt wollte schon vor diesem Job unbedingt das ich eine Umschulung mache

  • Hi,


    ich versuche es mal grob vereinfacht zu erklären.


    1. Ein Unterhaltstitel kommt beim JA oder beim Notar zustande. Das ist ein Schuldanerkenntnis, also eine einseitige Angelegenheit, da muss die Kindsmutter gar nicht mitwirken, sie muss davon im Extremfall überhaupt nichts wissen. Da kann sie sich sofort bei Gericht mit einer entsprechenden Klage wehren; bzw. auf einen angemessenen Unterhaltsbetrag klagen.


    2. Die Mutter klagt bei Gericht, es besteht kein Unterhaltstitel. Da stellt sie einen Antrag, der Vater einen Gegenantrag, dann entscheidet das Gericht. Beide Parteien können sich gegen diese Entscheidung durch Einlegung des Rechtsmittels wehren, dann entscheidet das nächst höhere Gericht. Ist diese Gerichtsentscheidung rechtskräftig, dann hat sie Bestand. Auf eine Abänderung dieses Titels kann sie zwar jederzeit klagen, klar, niemand kann daran gehindert werden, eine Klage bei Gericht einzureichen. Nur, Aussicht auf Erfolg hat so eine Klage nur, wenn sich die Voraussetzungen für die Höhe des Unterhaltes wesentlich geändert haben.


    So, ich hoffe, ich habe das System relativ nachvollziehbar erklärt?


    TK