Steuerfreie Bezüge/ Unterhaltsrelevant

  • Hallo. Der Vater meiner Tochter arbeitet in der Security Branche. Er erhält steuerfreie Zuschläge für Nacht- Wochenend und Feiertagsarbeit. Sind diese Bezüge in diesem Fall zum Einkommen hinzuzurechnen?

    Vielen Dank im voraus.

  • Das das durchschnittliche Nettoeinkommen maßgebend ist, weiß ich. Der Unterhalt wird vom Lohn gepfändet. Diese Zulagen bekommt der Kindesvater seit Jahren und es ist absehbar, dass er sie weiter bekommt. Ich muss der Lohnbuchhaltung seiner Firma mitteilen, ob in diesem Fall die Steuerfreien Bezüge anzurechnen sind.

  • Da sich die Berechnung auf die letzten 12 Monate seines Nettoeinkommens belaufen sind auch diese steuerfreien Zulagen mit inbegriffen. Daraus ergibt sich ja sein Nettoeinkommen:


    Bruttogehalt

    + steuerpflichtige/steuerfreie Zulagen

    - Lohnsteuer

    - SV-Beiträge


    = Nettogehalt

  • Du musst der Lohnbuchhaltung (in der Theorie) gar nichts mitteilen, wenn Unterhalt beim Gehalt gepfändet wird. Die Höhe der Pfändung ergibt sich aus dem Unterhaltstitel, dem Pfändungsbeschluss und der Zivilprozessordnung, insbesondere § 850d ZPO. Das muss jeder Arbeitgeber und Drittschuldner selbst wissen und berechnen können. Du hast jedoch Anspruch auf Aushändigung der Lohnscheine und Überprüfung, ob dies richtig gemacht wird.

  • Hi,


    die Lohnbuchhaltung eines Betriebes sollte wissen, wie man den pfändbaren Betrag ermittelt. Der ergibt sich einmal aus dem Titel und zum anderen aus dem Gehalt. Eine Neuberechnung bzw. Überprüfung der Grundlage für diesen Titel steht dem Drittschuldner (Arbeitgeber) nicht zu. Damit hat sich der Titelersteller (Amtsgericht, Jugendamt, Notar) befasst.


    Ich würde insoweit für den Drittschuldner nichts berechnen, das ist nicht deine Aufgabe. Der soll seines Amtes walten, und gut ist.


    TK