Scheidung Gütertrennung

  • Hallo Community,


    ich stelle mich kurz vor:


    Ich bin 34 Jahre alt und bin mit meiner "noch"Ehefrau verheiratet. Wir leben seit über einem Jahr getrennt voneinander (Trennungsjahr) und haben einen Sohn welcher bei der Mutter wohnt.


    Ich möchte zeitnah die Scheidung einreichen und habe diesbezüglich eine wichtige Frage!


    Ich werde zeitnah von der Staatsanwaltschaft eine Rückzahlung im sechsstelligen Bereich erhalten und möchte von euch wissen ob dieses Geld bei der Gütertrennung auftauchen wird. Das Geld wird max. 2-3 Tage auf meinem Konto bleiben bevor ich es weg überweise. Wir hatten noch nie ein Gemeinschaftskonto.


    Ich werde das Geld weder auf meinen Namen anlegen noch mir etwas davon kaufen/investieren.


    Ich hoffe das reicht an Informationen andernfalls fragt mich um nähere Informationen.



    Ich danke im voraus und wünsche allen noch einen schönen Feiertag.

  • Hallo AirSan,


    Gütertrennung ? oder meinst du Zugewinnberechnung?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo AirSan,


    Gütertrennung ? oder meinst du Zugewinnberechnung?


    edy

    Weiss ich selber nicht.


    Taucht das irgendwann bei der Scheidung auf?

    Könnte sie oder der Notar oder wer auch immer das sehen und dann 50% davon verlangen? Darin liegt meine Angst.

  • Hi,


    wir geben grundsätzlich keine Unterstützung bei illegalen Aktionen. Wenn das Geld in der Ehe wie auch immer erwirtschaftet wurde, dann wird im Fall der Rücküberweisung und der Geltendmachung durch die Ex dieser Betrag ein Teil des Zugewinns und ist dann auch aufzuteilen. Einerlei, ob es auf einem Konto von dir landet, im Inland oder im Ausland.


    TK

  • Hallo AirSun,


    In D bevorzugt man Zahlungen per Überweisungen , gegenüber Zahlungenmit Bargeld vor . Der Hauptgrund dürfte in der Nachweisbarkeit liegen.


    Natürlich kann bei Unklarheit ,ein lückenloser Nachweis von Kontoauszügen gefordert werden. Man wird dich auch nach weiteren Vermögenswerten fragen, eine falsche Angabe darauf, .zieht Konsquenzen nach sich.


    Man kann also mindestens 10 Jahre bei den Banken nachforschen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ich werde zeitnah von der Staatsanwaltschaft eine Rückzahlung erhalten...

    Rückzahlung kann ja auch bedeuten, das da schon Zahlungen an die StA geflossen sind, die auch aus dem "gemeinsamen Topf" geflossen sind.


    Wo ist denn dann das Problem, wäre ja ein Nullsummenspiel.

    Vorgänge in denen der Staat involviert ist, sind immer sehr transparent!

    Ich würde hier kein Risiko eingehen und alles offenbaren, erspart viel Ärger, auch mit dem Finanzamt hinsichtlich der Steuererklärung.


    Gruß frase