Gerade, wenn im Zugewinn Immobilienvermögen zu berücksictigen ist, wird häufig gestritten. Der Wert der Immobilie ist regelmäßig unklar, Sachverständigengutachten werden nicht immer eingeholt und wenn, dann sind die Ergebnisse auch durchaus umstritten. Und selbst wenn die Summe, die hier geltend gemacht wird, schlüssig und belegt ist, kann die Durchsetzung an der mangelnden Liquidität scheitern. 30.000€ als Immobilienvermögen zu haben, bedeutet ja nicht, diese Summe auch auszahlen zu können.
Einen durchsetzbaren Anspruch auf Zustimmung zur Veräußerung einer Immobilie gibt es nicht... leider. Bei Miteigentum bleibt - wenn eine Einigung scheitert - leider nur der Weg über die Teilungsversteigerung. Dieser Weg ist nicht nur teuer, sondern in der Regel auch unergibig, da bei einer Versteigerung weit weniger als der Verkehrswert der Immobilie überbleibt.
Wie ist man hier überhaupt auf die Summe gekommen? Gibt es eine ordentliche Berechnung? Wurde anhand von Belegen eine solche Berechnung angestellt? Bei Zugewinn kann man ziemlich erfolgreich tricksen, indem man Anfangsvermögen aufbauscht oder Schenkungen während der Ehezeit fingiert. Es würde mich jedenfalls überraschen, wenn die Gegenseite die 30.000€ so einfach akzeptiert und jetzt einfach nur nicht zahlen will..