Beiträge von Gauss

    Das Zimmer beim Vater ist also eine freiwillige Zusatzleistung des Vaters, die nicht angerechnet wird.

    Man könnte aber argumentieren, dass das Kind diesen Doppelwohnsitz auch schon vor der Volljährigkeit hatte und diesen nun aufzugeben, wäre auch keine "Rücksicht auf die Belange des Kindes".

    Man könnte den Naturalunterhalt genau anteilig berechnen und abziehen.

    Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, aber man muss das gegenrechnen.

    Entweder Zinsen oder Tilgung kann man vom Wohnwert abziehen.

    Vermutlich wird das dann etwa auf Null rauslaufen.

    Da würde ich noch mal deine Anwältin fragen, wie das genau ist.


    Deine Frau muss sich klar werden, was sie will und leisten kann:

    Kann sie das Haus alleine finanzieren?

    Kann sie dir deinen Anteil abkaufen?

    Das muss sie zügig klären, darauf würde ich bestehen.

    Kein unnötiges Rumeiern.

    Man muss unterscheiden zwischen Nutzungsentschädigung und Wohnwertvorteil.


    Weiter muss man bedenken, dass eine Alleintilgung durch deine Frau zu weiteren Verwicklungen führen kann, denn das müsste am Ende mühsam wieder auseinander gerechnet werden. Noch gehört euch das Haus halbe-halbe(?).

    Puh!

    Dann kommt nur Verkauf in Frage.

    Darauf würde ich bestehen. Alles andere führt nur zu jahrelangem Streit und Ärger und kostet Nerven.


    Wenn es dir wirklich um die Kinder geht, dann konzentriere dich auf ein gutes Verhältnis zu ihnen.

    Das könnte noch problematisch werden.

    Und sichere dein eigenes Leben ab.


    Was sagt denn die Anwältin zur Frage der Unterhaltsreduzierung?

    Sie würde das Haus natürlich gerne halten. Ich würde das ja auch gerne ermöglichen, damit die Kinder weiterhin in ihrem zu Hause leben können.

    Lass dich durch solche Argumente nicht einlullen. Den Kindern macht ein Umzug meist am wenigsten aus.

    Zahlt sie dir wenigstens Nutzungsentschädigung für deinen Anteil am Haus?

    Wäre sie überhaupt finanziell in der Lage, dir deinen Anteil abzukaufen?

    Da muss man schon extrem gut und sicher verdienen.

    Hast du einen Anwalt?

    bei der Mutter wohnen, das reduziert nicht den Anteil der Mutter im Außenverhältnis hinsichtlich der Höhe des zu leistenden Unterhalts.

    Wohnt das Kind alleine, beträgt der Unterhalt pauschal 860 € (2023: 930 €)

    Wohnt es bei der Mutter, wird nach der DT "ab 18" gegangen, ist also variabel.

    Das kann sich, wie oben schon geschrieben, positiv oder negativ für die Mutter auswirken.

    Hallo Gauss, die Schule ist oft schon nach dem Abi im Juni vorbei.

    Ach so, ich hatte angenommen, dass ab 18 dann noch ein ganzes Jahr Schule kommt.

    Wenn sie natürlich schon im Sommer 2023 Abi macht, dann würde ich auch erst mal die Pläne danach abwarten.

    Das wichtigste ist dann erst mal, den Titel loszuwerden.

    was würde denn passieren, wenn der Vater sein Einkommen ohne die Mutter nimmt und dann den Betrag abzüglich KG ermittelt?

    Dann würde ich das dem Kind so mitteilen und auf die Auskunfts-/Mitwirkungspflicht der Mutter hinweisen.

    :thumbup: Kann man machen.

    Oft ist es ja so, dass diese Situation sowieso die sich am Ende ergebende ist.

    Wenn die Tochter was anderes will, muss sie eben die Unterlagen beibringen.


    Das geht dann erst mal ein Jahr, bis die Schule rum ist.

    Danach muss dann alles neu gerechnet werden (z.B. Studium, Bafög etc ...).

    Ja, richtig, ab 18 ist man sogar verpflichtet, den Unterhalt direkt an das Kind zu zahlen.

    Es sei denn, das Kind möchte etwas anderes (schriftlich).

    Es sind 647, sonst richtig, ja.


    Ab 18 sind Mutter und Vater beide barunterhaltspflichtig.

    Es gilt dann die Summe beider Einkommen in der DT. Jeder muss davon den anteiligen Betrag zahlen.

    Allerdings musst du nicht mehr zahlen, als wenn du nur alleine unterhaltspflichtig wärst. Das musst du prüfen.

    Du musst deine Tochter auffordern, dir die Gehaltsunterlagen/Steuerbescheid ... der Mutter zuzusenden, damit du es ausrechnen kannst.

    Das Problem ist, dass es kein Gesetz gibt, dass DEN Unterhalt definitiv festlegt.

    Es ist alles Verhandlungssache und Einzelfallentscheidung.

    Düsseldorfer Tabelle ist nur Richtlinie, kein Gesetz.

    Keine Ahnung, warum das so ist. Bafög ist ja auch Gesetz.


    Die Punkte, die du nennst, wird das Gericht vermutlich alle zu deinen Gunsten entscheiden.

    EINEN Anwalt braucht man sowieso, darum such dir besser schon mal einen.

    Wer hat da schon Erfahrung. Er kann dich erst mal auf die Spur bringen.


    Wenn du keine harten Belege hast, musst du es so gut es geht plausibel machen: Schriftlich.

    Mache möglichst detaillierte Aufstellungen: Was, wie lange, wie teuer usw.

    Dein Anwalt kann dir da genaueres sagen.


    Man weiß nicht, wie es laufen wird. Tendenziell wird es mit der Zeit immer gemeiner.

    Zuerst will man alles im Guten regeln, dann erhält man Tipps aus dem Freundeskreis usw. ... 2. Anwalt ...

    Als besserverdienender Mann gegen Frau mit Kind ist man immer in der schlechteren Position, sozusagen.

    Du hast aber einige Pluspunkte: Haus gehört dir alleine und die Ehe war nur kurz, daher vermutlich kein nachehelicher Unterhalt.


    Wenn der Sohn bei der Mutter bleibt, dann musst du Unterhalt zahlen, sehr lange (Beträge s. Düsseldorfer Tabelle).

    Das ist dein Minuspunkt. Aber es ist ja dein Sohn, also kann man sich damit abfinden, denke ich.