Beiträge von gobberblast

    Was heißt "der Titel wurde erneuert" ?
    Haben Sie einen geänderten Titel unterschrieben? Wenn ja, dann ist der Drops gelutscht.


    Das Jugendamt - oder auch eine Beistandschaft - hat keinerlei Entscheidungsmacht über eine UH-Pflicht. Es können von dort nur Vorschläge unterbreitet werden - die der UH-Pflichtige annehmen kann oder auch nicht.
    Wird darauf hin ein Titel unterschrieben, so wird der Vorschlag freiwillig angenommen. Entsprechend wäre auch eine Klage auf Änderung aussichtslos.


    Entsprechend sind jegliche Überlegungen was denn noch wie anrechenbar wäre hinfällig.

    Hallo!


    DAS wird aber jetzt widersprüchlich.
    Ich sehe in dem beschriebenen Fall keinen zwingenden Grund warum das Kind ausziehen müsste.
    Entsprechend dürfen die Eltern den UH weiterhin als Naturalunterhalt anbieten.
    Wenn das Kind diesen nicht annimmt, dann ist es sein Problem.

    privatentnahme sind meistens nur um rechnungen zu bezahlen.


    DAS macht aber so keinen Sinn.
    Entweder wurden von dem Geld Geschäftsrechnungen bezahlt - dann sind es keine Privatentnahmen,
    oder aber es ware wirklich Privatentnahmen, dann sind diese wie Einkommen zu werten und es ist völlig egal ob damit private Rechnugnen bezahlt, oder aber das Wohnzimmer mit Geldscheinen tapeziert wurde.

    So klar ist dies nicht.


    Zum einen kostet besagte Neuberechnung aller Voraussicht nach auch neues Geld da es sich um eine neues Verfahren handelt.
    Zum anderen ist es auch denkbar das die Neuberechnung nach so kurzer Zeit abgelehnt wird da die Änderung ja bereits definitiv absehbar war, und der UH-Pflichtige wissentlich auf die Einbeziehung dieser verzichtet hat.


    Ein heheres Prinzip der UH-Rechtsprechung ist "Aufwärts immer, abwärts nimmer".


    Entsprechend ist absolut anzuraten den kompletten UH direkt nach der zukünftigen Steuerklasse zu berechnen.
    Sollte es von der Genenseite da Widerstände geben ist diese auch schnell schon jetzt geändert.

    Hallo!


    1. Ein UH-Pflichtiger hat alle möglichen Steuervorteile auszunutzen. Der KU wird dann nach StKl. 3 berechnet.
    2. Elternzeit ist reines Privatvergnügen des UH-Pflichtigen und hat keinen Einfluss auf den KU. Entweder kann man sich diese leisten, oder eben nicht.
    3. Die Kosten für die Immobilie sind nur in dem Umfang relevant in welchem diese als Altersvorsorge dient, also bis max. 4% des Bruttoeinkommens. Alles darüber hinaus hat keine reduzierende Auswirkung auf den KU. Ganz im Gegenteil kann man allerdings auf die Idee kommen einen Wohnvorteil anzurechnen sofern die Kosten der Immobilie niedriger sind als die ortsübliche Miete sein würde.

    Hallo!


    Nachehelicher Unterhalt ist dazu gedacht ehebedingte Nachteile auszugleichen.
    Im Falle einer Krankheit kommt UH nur dann in Frage, wenn die Krankheit ihre direkte Ursache in der Ehe hat.


    Beispiel: Durch Komplikationen während Schwangerschaft/Geburt ist ein dauerhafter Schaden verblieben welcher nun zu einer Erwerbseinschränkung führt.


    Alleine die Tatsache das eine körperliche Einschränkung während der Ehe entstanden ist reicht NICHT aus, also fällt z.B. eine Gehbehinderung nach einem Skiunfall während der Ehe als Grund aus. Eine psychiche Erkrankung welche vermeindlich durch die Trennung verursacht wurde ebenso wenig - das ist konkret höchstrichterlich ausgeurteilt.


    Die ganze angeführte Begründungskette ist in meinen Augen auch völlig unplausibel. Mir wäre keine Studie bekannt welche zu dem Schluss gekommen ist das Menschen, welche in einem anderen als ihrem erlernten Beruf arbeiten, grundsätzlich einem erheblich gesteigertes Erwerbsunfähigkeitsrisiko unterliegen.


    "Alles hat mit der Scheidung zu tun." ist zunächst auch mal eine völlig unsubstantiierte Behauptung.


    Die Gesetzteslage ist nach 2009 im übrigens eher noch verschärft worden was die Eigenverantwortung der geschiedenen angeht. Wenn bereits 2009 kein UH ausgeurteilt wurde, dann jetzt erst recht nicht. Die lange Unterbrechung der UH-Kette kommt da nochmal oben drauf.


    Entsprechend stimme ich timekeeper zu: Ich sehe da keine Chancen auf Unterhalt.

    Naja,
    ein Geschmäckle hat das ganze schon.
    Einerseits räumt der Staat seinem "Amt" hier Sonderrechte ein, welche aufgrund des Rechtsberatungsgesetztes ansonsten nur Rechtsanwälte haben, andererseits heißt es aber "Wenn die es als vermeintliche "Fachleute" halt falsch machen hat der Betroffene eben Pech gehabt".
    Wäre die Berechnung vom RA des UH-Pflichtigen durchgeführt worden, dann wäre der Titel zwar auch nicht anfechtbar, allerdings würde der RA für den Schaden haften.
    Ein JA haftet mal ganz grundsätzlich für überhaupt nichts, zumal es JA gibt die UH-Urkunden grundsätzlich nur gemäß eigener Berechnung fertigen.
    JA, das ist rechtswidrig - ohne das hier irgend eine Gegenmaßnahme existiert.

    Hallo!


    "Trennungsgeld" gibt es - zumindest in diesem Land - im Zusammenhang mit längeren Dienstreisen im öffentlichen Dienst. Das entspricht in etwa der "Auslöse" in der freien Wirtschaft.
    Somit kann dieses hier nicht gemeint sein, sondern eher Trennungsunterhalt.
    ABER: Die bisherigen Schilderungen klingen nicht unbedingt danach als ob die betroffenen überhaupt verheiratet sind.
    Ist dem nicht so, dann gibt es auch keinen Trennungsunterhalt sondern bestenfalls Erziehungsunterhalt.


    In welcher Höhe nun dieser zu zahlen ist hängt vom Einkommen und der Bedürftigkeit der KM ab.
    In der Regel kann ab dem 3. vollendeten Lebensjahr des Kinder eine Vollzeittätigkeit erwartet werden, so das es keinen Grund für EU mehr gibt.

    Hallo!
    "Deshalb ist vor Erstellung der Urkunde Voraussetzung eine genaue Berechnung des Kindesunterhalts. Da würde ich mich (außer in gaaaanz einfachen Fällen) nur auf das Jugendamt verlassen."


    Also das wären jetzt die letzten auf die ich mich - als UH Pflichtiger - verlassen würde.
    Das man sich dort "versehentlich verrechnet" - natürlich zu Ungunsten des UH-Pflichtigen - ist in manchen JA's eher die Regel als die Ausnahme.
    Dummerweise ist auch ein solcher Titel nicht wegen des Fehlers anfechtbar.
    Ganz im Gegenteil gibt es da ein Paradeurteil: Das JA hatte bei Berechnung und Erstellung eines Titels zwar die neuste DDT incl. erhöhter Sätze berücksichtigt, allerdings "vergessen" das sich in dieser Tabelle die Anzahl der angenommenen UH-Pflichtigen verringert hat (und deshalb die Stufen letztlich um eine verschoben wurden und die Einstufung somit eine Stufe niedriger als bisher erfolgen müsste).


    Dem KV, der auf Änderung des Titels geklagt hat, wurde vom Gericht lapidar mitgeteilt es hätte ihm ja freigestanden sich vor Unterzeichnung des Titels angemessen zu informieren um den Fehler zu erkennen.
    Der Fehler des JA begründet jedenfalls keinen Anspruch auf Titeländerung.


    Eine Idee hätte ich noch: Ich bezahle monatlich in eine private Rentenversicherung für sie ein, z.b. in der Höhe, in der sie Beiträge abführen würde, wenn sie arbeiten würde. Ließe sich damit evtl. eine Unterhaltsforderung ausschließen?


    Definitiv NICHT.
    Es ist ja völlig unklar wann eine potentielle Trennung stattfindet. Wenn also die RV noch gar nicht fällig ist, dann wird sie natürlich auch nicht auf den UH angerechnet.

    Dem stimme ich zu.
    Die Schilderung gibt überhaupt nichts her das gegen GSR spricht. Ganz im Gegenteil spricht der reibungslose Umgang sehr dafür.


    "Zudem versucht meine Freundin die ganze Zeit ein gemeinsames Gespräch mit ihm und ihren Eltern auf die Beine zu stellen (da die beiden allein einfach nicht fähig sind, ordentlich zu kommunizieren), aber er lehnt eine Mediation ohne Grund ab."


    Nachvollziehbar. Ich halte jetzt die Eltern des Ex auch nicht unbedingt für geeignete Mediatoren. Warum nimmt sie nicht SEINE Eltern?


    " Weil es kommt uns äußerst seltsam vor, dass der Antrag auf einmal jetzt und so prompt gestellt werden soll, wo doch seit über zwei Jahren Zeit gewesen wäre"
    Wie jetzt? Sind jetzt zwei Jahre zu spät oder zu früh? Hättet ihr da gerne eine mehrmonatige Ankündigungsphase gehabt? Wozu?


    "Falls ich an irgendeiner Stelle falsch liegen sollte, sagt mir bitte Bescheid. "


    Naja, eigentlich an allen. Es fängt damit an das DU mit der ganzen Angelegenheit genau soviel zu schaffen hast wie euer Bäcker, nämlich gar nichts.
    Glücklicherweise werden in einem Sorgerechtsstreit die ZB's der jeweiligen Elternteile NICHT einbezogen.


    "Oder wie sieht es aus, wenn ich ein Jobangebot bekomme, bei dem ich weg ziehen müsste? Oder wie ist es, wenn wir heiraten und selbst noch Kind(er) bekommen?"


    Wenn wenn wenn wenn. Wie sieht es aus wenn die KM morgen stirbt? Dann geht das Sorgerecht zunächst direkt auf das Jugendamt über. Macht DAS Sinn?
    Entsprechend wird auch kein Gericht interessieren was vielleicht eventuell mal in der Zukunft mit der ZB der KM passiert.

    Das spielt in diesem Fall keine Rolle, da die KM so oder so nicht leistungsfähig ist.
    Die UH-Anteil eines Elternteiles ist nie höher als das was er als allein UH-Pflichtiger zu zahlen hätte.


    Oder in anderen Worten: Die UH-Zahlung von dir an deine Tochter kann durch das Hinzukommen der KM als BarUH-Pflichtige bestenfalls niedriger werden, niemals aber höher.

    " Ein mittlerer Bildungsabschluss kann in Verbindung mit einem Abschluss in einem anerkannten fachfremden Ausbildungsberuf ausreichen, um eine Zulassung zu Erhalten."


    Na dann passt es ja. Wenn ein fachfremder Ausbildungsberuf reicht, dann ein fachbezogener ja erst recht.


    Ich habe hier keinen Zweifel das beides als eine Ausbildung anzusehen ist.
    Ganz im Gegenteil. Wäre der erste Ausbildungsberuf "Metzger" gewesen, dann hätte man noch diskutieren können.
    Nachdem bei der vorhandenen Schulvorbildung ein Ausbildungsberuf Grundvoraussetzung zur Ausbildung als Erzieher ist, war also die Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten das Mittel zum Ermöglichen der Erzieherausbildung. Noch geradliniger geht es kaum.

    Hallo!


    Die Aussage

    Für die Ausgestaltung des Kaufvertrages haben die beiden Rechtsanwälte( von meiner Frau und mir) einige E-Mails ausgetauscht und den endgültigen Vertragstext hat mein Anwalt zu einem ihm bekannten Notar geschickt.


    und



    Ich habe auch meinen Anwalt nie schriftlich oder mündlich mit den Angelegenheiten für den Hauskauf beauftragt.


    passen nicht zusammen. Wie kommt Ihr Anwalt dazu irgendwelche Verträge auszuhandeln, und die Ausfertigung dann auch noch zu einem Notar zu schicken - wenn er doch gar nicht beauftragt war?
    Oder hat der Mandant angenommen diese Tätigkeiten würden noch pauschal zur Scheidung gehören und wären mit dem entsprechenden Honorar abgegolten?

    Hallo!


    Wenn er also z.B den Schnitt nicht schafft, hat er ja auch eine 1. Ausbildung.....
    Somit sehe ich den Erzieher als 2. Ausbildung .


    VG Willy


    Naja, ganz so einfach ist das dann doch nicht.
    Diese Argumentation könnte man ja noch weiter treiben: "Nach dem Abi kann er ja auch direkt beim Burgerbrater arbeiten - also ist das die 1. Ausbildung, und das Studium die Zweite" ....


    In der Realität gilt eine Ausbildung immer dann als "eins" wenn die Schritte aufeinander aufbauend sind.
    Hätte er die Ausbildung zum Erzieher auch ohne die zum Sozialassistenten machen können?

    "Die 200€ stehen bei mir nur auf dem Lohnzettel, ob die draufsthen oder nicht wirkt sich aber auf mein Nettogehalt nicht aus!"
    Auf das ausgezahlte Netto jetzt nicht, aber es wird damit ja wohl eine Altersvorsorge finanziert.
    Anstelle das Sie selber eine private Altersvorsorgeversicherung abschließen - und diese aus ihrem Netto bezahlen müssten - zahlt der AG 200€ für Sie ein. Da SIE diese dann ja sparen gilt es als Gehaltsbestandteil.


    Irgendwie war ich bei der Berechnung wohl ein bischen umnachtet ...
    Korrekt ist folgendes:


    1451€ + 200€ + 518€ + 450€ = 2619€ unbereinigtes Netto.


    Dies ist zu bereinigen um
    - Altersvorsorge (max 4% des Bruttoeinkommens )
    - zusätzliche Gesundheitsvorsorge (aka Zusatzversicherungen)
    - Berufliche aufwendungen, z.B. Fahrkosten


    Was danach übrig bleibt ist das sog. "bereinigte Nettoeinkommen" aus dem dann der UH berechnet wird.
    Das Brutto dieses Falles kennen wir nicht, ich gehe mal von 2600€ aus. Kämen die 200€ Versicherung dazu 2800€, 4% davon sind 112€.
    Bleiben als bereinigtes Netto 2507€.
    Um jetzt von 110% auf 105% zu rutschen müssten Sie mindestens 206€ an Fahrtkosten im Monat haben, das entspricht 33 Fahrtkilometern am Tag.
    In Stufe 1 zu rutschen halte ich ehrlich gesagt für illusorisch.
    Bleibt eine potentielle Ersparniss von 23€ / Monat oder 276€ / Jahr.


    Ob in Ihrem Fall PKH in Frage kommt weiß ich nicht. Es kann aber leicht passieren das die Verfahrenshosten in keinem guten Verhältniss zur effektiven Ersparniss stehen.