Hallo!
Ja, der Unterhalt steigt mit dem Alter des Kindes. Das ist so gewollt, da mit steigendem Alter auch die Kosten steigen.
Die betriebliche Altersvorsorge zählt natürlich zum Einkommen dazu, denn der AN braucht diesen Betrag nicht aus seinem Gehalt zu zahlen. 4% sind natürlich wieder bei der Nettobereinigung als Vorsorge abzuziehen, das sind allerding weniger als besagte 200EUR.
Also ein Nettogehalt von 1772€.
Das wäre jetzt zwar noch zu bereinigen, spielt aber keine wirkliche Rolle.
In sofern wäre der AN jetzt in Stufe 1 (100%) einzuordnen. Das wären 40€ weniger.
ABER: Das kann an der Begründung des jetzt niedrigeren Einkommens liegen, denn im UH-Recht geht man erst mal davon aus das eine Reduktion des Einkommens mindestens selbstverschuldet, wenn nicht sogar vorsätzlich erfolgte.