Beiträge von frase

    Wenn es keine Bestattungsregelung gibt, das Geld für so eine Vorsorge bei einem Bestatter im Treuhandfond anlegen.

    Da hat das Amt keinen Zugriff, der Betrag schwankt aber in den Bundesländern.

    Ihr habt ja eine Regelung, hat das Amt Kenntnis davon?

    Wenn nicht, dann so wie oben verfahren.

    Das Amt zahlt die Beerdigung nicht, wenn Erben da sind, schon garnicht, wenn EU gezahlt wurde.


    LG frase

    "Mist, ich hab nicht gewusst, das mein Gesamteingommen doch unter 100.000€ liegt.

    Das habe ich erst erfahren, als ich meinen Einkommenssteuerbescheid erhalten habe.

    Da hatte ich aber schon 10 Monate EU-gezahlt."


    Nur eine theoretische Situation. Was bringt den dann der Zusatz: "Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung"


    LG frase

    Mensch Kummerkind, ich kann deine Verunsicherung verstehen.


    Nach allem was hier geschrieben wurde, ist aber nicht von einer Regressleistung bei dir auszugehen.

    Das Vermögen deines Mannes ist doch auch für eine konkrete Lebensplanung vorgesehen.

    Lasst euch diese Pläne nicht vermiesen. Macht alles so wie es geplant war weiter.

    Die Ämter sind z.Z. im Panikmodus, ab Januar wird es sicher entspannter, wenn das Angehörigen Entlastungsgesetz in Kraft ist.


    LG frase

    Hallo, gib die Auskunft, wie awi vorschlägt. Benutze nicht die Vordrucke vom Amt, sonder schön formlos und die entsprechenden Belege dazu.

    Ob dein Mann dir erlaubt Auskunft auch für ihn zu erteilen müsst ihr untereinander klären.

    Meine Frau hatte sich geweigert und tut dies auch bis heute.

    Das Amt kann aber die Auskunft von deinem Mann persönlich einfordern.


    Beteutes Wohnen wird dann wohl "Hilfe zur Pflege" sein.


    LG frase

    "Ich bin bereit freiwillig einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von XY € zu leisten".

    Das steht da echt so drin?

    Eine sehr inetressante Strategie der Behörde. Man baut auf die moralischen Gefühle der Angehörigen und wird dann entscheiden ob sich für den möglichen Rest eine Klage lohnt.

    Das hätte bei mir möglicherweise sogar funktioniert.


    LG frase

    Tja und jetzt bin ich in einer dummen Falle.


    Das hatten wir schon mal diskutiert, denn ich handle für meine Mutter mit Genaralvollmacht in allen Bereichen.

    Soll heißen, mir liegen diese Informationen vor, nur nicht über den Weg der RWA.

    Daher habe ich auch genau Kenntnis, was und wieviel das Amt leistet.


    LG frase

    die Folge des Nichtstun, der Dauerauftrag läuft fröhlich weiter auch im Jahr 2020

    Unikat : vermutlich wird das Amt die Leute nicht anschreiben und darum bitten den Dauerauftrag zu stoppen;)


    Da aber jeder, der von seinen hart erarbeiteten Einkünften etwas abgeben muss, seinen Kontobewegungen in Richtung Abfluss im Auge haben wird, sehe ich hier dann dringenden Handlundsbedarf. Da stimme ich dir vollkommen zu:)


    LG frase

    ich bin der Auffassung, die Höhe muss genannt werden, ansonsten kann die RWA nicht wirksam sein

    Dazu habe ich mal eine Frag. In meiner RWA stand auch nur das Sozialhilfe gezahlt wird, kein Betrag.

    Es wurde um Auskunft gebeten, diese dann erteilt.

    Nach 10 Monaten die erste Berechnung, hier wurde dann die Höhe benannt, "leider" aber zwei unterschiedliche Summen.

    Der Grund lag für mich darin, das in dieser Zeit die Rente meiner Mutter stieg und eine Neuberechnung der Sozialhilfe erfolgte.


    Ist es wirklich so, das eine RWA ohne genaue Höhe der Sozialhilfeleistung unwirksam ist?


    LG frase

    Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (hin und zurück; die ersten 60 km mit je 30 Cent, alle weiteren mit je 20 Cent)

    Hier sollte man die Leitlinien des zuständigen OLG beachten.

    In Brandenburg z.B. wird jeder Kilometer mit 30 Cent angerechnet.


    LG frase

    Hallo,


    aus einem anderen Thema heraus würde ich gerne mal mehr zum § 9 SGB XII der Pflegeversicherung erfahren.


    unikat hat hierzu folgendes Zitat eingebracht:


    "Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen."


    Diese Aussage kannte ich bisher noch nicht und bin überrascht, das der Sachverhalt in der Diskussion zum neuen "Angehörigen Entlastungsgesetz" keinerlei Rolle spielt.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, wurden die Kommunen mit der Einführung der Pflegeversicherung finanziell entlastet, da ja ein Teil der Heimkosten jetzt von der Pflegeversicherung getragen werden. Seit 2017 gibt es ja noch eine andere Regelung zu den Heimkosten, den EEE (einrichtungs einheitlichen Eigenanteil).


    Da ich erst seit zwei Jahren von der Materie betroffen bin, würde es mich freuen, wenn jemand mal mehr Licht in die Sache bringen könnte.


    LG frase


    "Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen."

    Nur das ich es richtig verstehe, bin erst zwei Jahre Betroffener.


    Mit der Einführung der Pflegeversicherung hat sich also für den Unterhaltspflichtigen finanziell nichts geändert?

    Die übergeleiteten Ansprüche sind gleich hoch geblieben?

    Haben die Pflegeeinrichtungen einfach die Investitionskosten als Einnahmeposten aufgerufen?


    Wären eigentlich Fragen zu einem neuen Thema.


    LG frase

    die Altfälle, also Unterhaltpflichtige die bereits freiwillig zahlen (es liegt kein Gerichtsurteil vor), bzw. nur fleißig Schriftsätze austauschen, sollten aus meiner Sicht das Sozialamt sicherheitshalber auf die Grenze aufmerksam machen

    In den FAQ (Punkt 11) zum Gestz steht, das man nichts machen muss.


    Ich bin echt unsicher was nun die bessere Variante für mich ist.

    Verstehe deine Argumente vollkommen, habe aber auch noch die Karte der Verwirkung in der Hand.


    Die Vergangenheit wird doch eh nach den alten Regeln abgewickelt, also den "Schaden" so klein wie möglich halten, wenn eine Möglichkeit besteht.


    Da ich ein gutes Stück von der magischen Grenze liege, mache ich mir um die Zukunft weniger Gedanken.


    Das Amt hat vollständige Auskünfte von mir. Daraus wird klar ersichtlich, das ich die Grenze unterschreite.

    Warum dann den möglicherweise "vergessenen Vorlagevermerk" selber aktivieren?


    LG frase

    welcher Unterhaltspflichtige kennt schon den Unterschied zwischen den steuerrechtlichen Einkünften ( Steuerbescheid) auf der einen Seite und die tatsächliche Berechnung der Einkünfte zur Prüfung der 100.000 € Grenze auf der anderen Seite,

    Wer sich nicht darum kümmert, der muss auch mit dem Ergebnis leben.

    Oder wie awi so schön schreibt, "wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren"


    LG frase