Lebensversicherung verkaufen -

  • Hallo,


    ich bin 31 Jahre, habe 2 Kinder (3 und 5 Jahre alt) und bin aktuell noch verheiratet. Mein Mann und ich arbeiten im gleichen Unternehmen. Nachdem ich aus dem Erziehungs zurück ins Unternehmen kam, musste ich leider feststellen, dass mein Mann nicht der treuen Sorte Mann angehört. Deswegen trennte ich mich von ihm und zog mit den Kindern aus. An Möbeln habe ich nicht viel mitgenommen und auch finanziell könnte ich besser gestellt sein. Meine Eltern haben mir eine kleine Finanzspritze gegeben, was gerade für Kaution und Provision ausgereicht hat. Es fehlt noch so einiges... Nun meine Frage. Ich habe vor meiner Ehe eine Lebensversicherung abgeschlossen und bin hier darauf gestoßen, dass man diese verkaufen könnte. So könnte ich wenigstens noch einiges an Möbeln kaufen. Je nach dem was ich als Verkaufserlös bekomme. Allerdings frage ich mich ob mein Mann anspruch darauf hat bzw. ob ich ihm davon etwas auszahlen muss, wenn ich die Versicherung zum aktuellen Zeitpunkt verkaufe. Kann mir da jemand eine Auskunft zu geben?


    Grüße

  • Hallo Juvelinchen,


    Dir steht erstmal für dich Trennungsunterhalt, und für die Kinder Kindesunterhalt von deinem Mann zu.


    Die Möbel gehören mindestens 3:1 dir und den Kindern.


    Eine Lebensversicherung kann man "ruhend" stellen.


    Warum also verkaufen.


    Ich denke vieles ist unseriös?


    Und wenn eine Versicherungs-Aufkäufer in Foren Links setzen läßt( gegen die Foren-Regeln), finde ich das persönlich
    als sehr unseriös.
    @Juvelinchen, was versprichst du dir von dieser Art Werbung?


    Also nicht verkaufen, lieber aus dem Fenster werfen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo Edy,


    es geht mir ja darum, dass ich Geld benötige um die Wohnung einzurichten. Da bringt mir das Aussetzen oder Ruhen nicht wirklich etwas. Ob ich nun genau 1/3 der Möbel mitgenommen habe weiß ich nicht. Aber auch bis ich das erstritten habe, dauert wohl seine Zeit. An Unterhalt zahlt er im Moment gar nichts. Natürlich müsste er das, weigert sich aber bzw. kann angeblich nichts zahlen. Das Problem ist leider, dass ich hier keine Küche, kein Bett, keine Couch etc habe und somit so bald als möglich Geld benötige. Deswegen wollte ich mich hier erkundigen wie es aussehen würde, wenn ich die Versicherung verkaufe.


    Und nein, es ist keine Werbung ;)


    LG

  • Hallo,


    Deswegen wollte ich mich hier erkundigen wie es aussehen würde, wenn ich die Versicherung verkaufe.
    Und nein, es ist keine Werbung ;)
    LG


    Was hast du denn schon wegen Unterhalt getan? geh zum Anwalt!


    Für die Wohnung, geh zum Jobcenter!


    Und die Versicherung verkaufen? Warum Geld drauflegen?


    lg
    edy

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  • Also...
    die Veräußerung einer LV ist in der Regel keine gute Idee, da die tatsächlichen Wertzuwächse erst gegen Ende der Laufzeit entstehen. Solltest Du Kapitalbedarf haben, solltest Du ev. mal über ein Policendarlehen nachdenken oder anderweitig finanzieren. Die Zinsen sind ja derzeit recht niedrig.


    Ansonsten steht es Dir natürlich frei, mit Deiner Versicherung zu verfahren, wie Du willst. Ab Trennung bist Du aber verpflichtet, auf Nachfrage den Verbleib der Versicherung und auch die Verwendung der Beträge darzulegen. Eine Einschätzung zum Zugewinn ist aufgrund der fehlenden Angaben nicht möglich. Wichtig ist zu wissen, dass nicht EIN Vermögenswert auszugleichen ist, sondern im Wege einer Gesamtbilanz der Zugewinn zu ermittel ist. ALLE Aktiva und Passiva im Anfangs- UND Endvermögen sind zu erfassen. Erst dann kann festgestellt werden, ob Zugewinn erzielt wurde. Die Anschaffung von Hausrat nach Trennung aus dem Kapital der LV kann ein gangbarer Weg sein, das Aktivvermögen im Endvermögen zulässig zu verringern. Investierst Du also z.B. 1000€ aus der LV in Hausrat, stehen in der Bilanz eben nicht mehr 1000€ sondern der Wert des angeschafften Hausrates. Der Hausrat ist in der Regel schon am Tag nach dem Erwerb nicht mehr den Anschaffungspreis wert. Das kennen wir z. B. auch bei Neuwagen/Tageszulassung.


    Ob das allerdings alles wirtschaftlich sinnvoll ist, kann kaum beurteilt werden.