Unterhalt für 9 Jährige

  • Hallo ich habe mal eine Frage vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen. Ich habe ein 9 Jähriges Tochter, und ihr Vater hat schon eine 16 jährige Tochter aus einer früheren Beziehung. Er hat mir 272€ Unterhalt gezahlt was auch vom Amt berechnet worden ist. Jetzt hat die Mutter seiner 16 jährigen Tochter den Unterhalt neu berechnen lassen und bekommt mehr, darauf sagte er mir nur er zahlt an mich jetzt 50€ weniger da die 16 Jährige jetzt mehr bekommt und er will die 50€ die er weniger Zahlt an mich nun für meine Tochter sparen.
    Jetzt ist meine Frage kann er das so einfach entscheiden?!


    Und dazu kommt nun auch noch das er vor kurzem noch ein drittes Kind mit der Frau bekommen hat mit der er nun verheiratet ist, wie wirkt sich das auf den Unterhalt für meine Tochter aus?

  • Hallo Sky11


    besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamtsurkunde?


    Ich vermute der höhere Betrag der bei der Neuberechnung heraus kam, ist wegen der Heirat entstanden. ( höheres Netto).


    Den Unterhalt hat er komplett an dich zu zahlen, und nicht weniger an dich weil er für die Tochter spart.


    lg
    edy

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  • Hallo edy,
    wenn ich mich nicht irre hatte ich eine Beistandschaft. Unterhaltstitel hatte ich nicht gemacht da er ja immer gezahlt hat und es eigentlich alles klappte. hoffe ich verwechsle das jetzt nicht. Und die Beistandschaft besteht auch nicht mehr da ich in ein anders Bundesland gezogen bin.

  • Hallo Sky11,


    Hat der Vater evtl. eine Jugendamtsurkunde (bei der Beistandschaft) unterschrieben?


    Würde dort mal nachfragen.Falls ja, könnte daraus einfach vollstreckt/gepfändet werden.


    Wenn nein, solltest du auf eine Neuberechnung (neues Jugendamt) bestehen.


    lg
    edy

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  • Falls ja, könnte daraus einfach vollstreckt/gepfändet werden.


    edy, dieser Vater ist neuerdings für 3 Kinder unterhaltspflichtig. In allen Leitlinien steht dazu was von Herabstufung. Genau dieses Thema kennst DU besser als viele andere! Warum sprichst Du also HIER von Vollstreckung/Pfändung? Woanders hältst Du Dich damit eher zurück. Woran liegt das?

  • Hi,


    Edy hat doch recht. Wenn ein Titel existiert, und davon kann man ausgehen, wenn eine Beistandsschaft des Jugendamtes bestand/besteht, dann ist dieser Titel zu bedienen oder man hat sich auf dem üblichen Weg um Abänderung zu bemühen. Einfach eine Mitteilung an die Mutter unter dem Motto "rate mal, was ich hinsichtlich des Unterhalts entschieden habe", das läuft nicht.


    Ich kann der Mutter nur empfehlen, einmal in den Unterlagen zu suchen, ob es ein Dokument des Jugendamtes gibt, in welchem der Unterhalt festgelegt wird, mit diesem zum Jugendamt zu marschieren, die Beistandsschaft zu aktivieren. Da sollte dann entschieden werden, ob direkt vollstreckt wird oder aber zuvor der Vater nochmals angeschrieben wird.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Clint,


    Genau genommen fragt ein Titel nicht mehr nach dem z.Zt. bestehenden Sachverhalt.


    So lange er gültig ist, kann daraus vollstreckt werden. ( Das würde ich dem Vater mitteilen).


    Die Unterhaltsforderung besteht ja noch.(also m.E. keine missbräuchliche Vollstreckung).


    Eine Titel-Abänderung müsste der Vater veranlassen.


    Und nochmals: Verschwende deine Zeit nicht um Antworten anderer User zu verbessern,sondern


    gib eine Antwort zu dem bestehenden Thema.


    lg
    edy

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  • edy, offensichtlich verstehst Du überhaupt nicht, dass durch mich ein wenig versucht wird, dass Deine Weiterentwicklung als Mod wieder in Schwung kommt. Die stagniert nämlich schon seit langer Zeit. Aber wenn Du möchtest, dass ich mich direkter zum jeweiligen Thema äußern soll, bitteschön.


    Hallo Sky,


    edy und timekeeper (beide hier seit kurzem Mods) haben ohne jegliche Kenntnisse über den Beruf des Kindesvaters, seinen Arbeitgeber und seine wirtschaftlichen Verhältnisse und auch ohne Rücksichtnahme auf die anderen beiden Kinder (die benötigen auch Lebensmittel, Kleidung, Wohnraum usw.) auf die Möglichkeit der Vollstreckung/Pfändung "hingewiesen". Wenn Du mit einem evtl. vorhandenen Titel z.B. beim Arbeitgeber pfänden lässt, verliert der Vater möglicherweise seinen Job. Dann fließt erstmal gar kein Unterhalt mehr... Das solltest Du unbedingt in Deine Überlegungen mit einbeziehen und den Beistand informieren.


    Die Beendigung einer Beistandschaft ist übrigens gesetzlich geregelt. Ein Umzug führt nicht automatisch zur Beendigung.

  • Hallo Clint,

    Aber wenn Du möchtest, dass ich mich direkter zum jeweiligen Thema äußern soll, bitteschön.


    Das solltest du immer tun.


    Und nicht "schulmeisterlich" im Forum auftreten.


    lg
    edy

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