Jobcenter und unterhaltsvorschusskasse wollen unterhaltsberechnung

  • Hallo,


    Ich hatte meine Unterlagen zur Unterhaltsberechnung bei der Unterhaltsvorschusskasse eingereicht. Da meine Ex ja Hartz IV bezieht kommt jetzt auch noch das Jobcenter und die wollen jetzt nach über einen halben Jahr auch eine Berechnung und das ich nochmal aktuelle Unterlagen zusende.


    Allerdings gibt es ja die Regelung der 2 Jahre. Und ich sehe das jetzt irgendwie nicht wirklich ein. Jedes halbe Jahr die Unterlagen zusammen suchen zu müssen.
    Wofür gibt es sonst diese 2 Jahres-Regelung, wenn sie einfach so gebeugt werden kann?


    Was mich noch wütender macht, ist, dass Unterhaltsvorschusskasse und Jobcenter beides bei zum Landkreis gehören. Steht sogar bei beiden auf dem Briefkopf mit drauf. Und hatte denen auch gesagt das ich meine Unterlagen zum Landkreis geschickt habe. ;-)


    Und was ist, wenn meiner Ex dir Berechnung vom Unterhalt nicht passt und sie zum Anwalt geht. Muss ich dann halbes Jahr später wieder alles zuschicken?


    Muss ich denn tatsächlich die Unterlagen nochmals zusenden?
    Was ist mit der 2 Jahres Regelung?


    Vielleicht mit GesetzesTexten.


    Vielleicht zur Info. Mein Kind wir im März 2016 erst 4 Jahre.


    Vielen lieben dank


    LG

  • Hallo DaddyMitFragen,


    Gott sei Dank dass es in Deutschland noch keine totale Vernetzung aller Behörden/Ämter gibt.


    Stell dir vor, auch das Finanzamt vom gleichen Landkreis könnte alle deine Daten einsehen.


    Ich denke wenn das JA einen Titel erstellt, dann genügt dem Jobcenter dieser zur Vorlage.


    lg
    edy

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  • Leider genügt denen das überhaupt nicht.


    Die wollen auch nochmal alle Unterlagen haben bzw. Jetzt die aktuellen Unterlagen. Also quasi ab jetzt rückwirkend und nicht die, die ich vor einen halben jahr zur unterhaltsvorschusskasse zugeschickt habe.


    Mich interessiert ja was mit der Wahrung der 2 Jahre zur unterhaltsberechnung ist. Diese wird ja somit künstlich umgangen.


    Lass ja nicht von verschiedenen Stellen den Unterhalt berechnen. Weiss ja am ende nicht wonach ich mich richten soll wenn die auch noch unterschiedliche Ergebnisse haben.


    Ist das so überhaupt rechtens?

  • Es sind eben zwei unterschiedliche Behörden bzw. Fachbereiche, die an sich nix miteinander zu tun haben. Die Zweijahresfrist gilt nur für Unterhaltsberechnungen, damit hat das Jobcenter nichts zu tun. Die Grundlagen für die Bemessung von ALG können ja auch durchaus andere sein als die für Unterhalt.


    Im Zweifelsfall wirst Du nicht umhinkommen, fürchte ich.


    Nachtrag:
    Abgesehen davon ist es doch hauptsächlich eine Frage der Selbstorganisation, oder? So ziemlich die gleichen Unterlagen brauchst Du doch für die jährliche Einkommenssteuererklärung ja auch. Warum machst Du Dir nicht einen Extra-Ordner, in dem Du die Nachweisevfür Steuer, ALG und Unterhalt sammelst? Dann hast Du sie immer beieinander und musst sie nicht immer wieder neu zusammensuchen. Dann ist das doch eine Angelegenheit von Minuten.

  • Hi,


    hier geht doch einiges durcheinander. Die 2-Jahresfrist betrifft familienrechtliche Unterhaltsansprüche. Und sie greift auch nur, wenn sich vermutlich nichts verändert hat. Gibt es Anhaltspunkte für eine Veränderung, so können auch vorzeitig Unterlagen eingefordert werden.


    Die Unterhaltsvorschusskasse hat mit dieser familienrechtlichen Regelung im Ansatz überhaupt nichts zu tun. Hier handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch des Kindes auf einen Vorschuss (was ja der Name schon sagt), der in der Regel von demjenigen zurückzuzahlen ist, der zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Der Unterhaltsvorschuß richtet sich in seiner Höhe auch nicht nach einem möglicherweise familienrechtlich ausgerechneten Anspruch. Er entspricht in seiner Höhe der untersten Gehaltsstufe der Düsseldorfer Tabelle, wobei in diesem Betrag dann das Kindergeld enthalten ist. Er wird auch nicht per familienrechtlichen Urteil zurückgefordert, sondern per Verwaltungsakt. So, wie auch Müllgebühren oder Grundsteuer eingeforder werden. Eben auf der öffentlich-rechtlichen Schiene. Nicht nur die Berechnungsweise ist eine andere, sondern auch der unantastbare Freibetrag. Er ist geringer.


    So, nun hat sich zum 1. Januar die Düsseldorfer Tabelle geändert. Dadurch hat sich auch der Unterhaltsvorschuss geändert. Es ist also neu zu rechnen. Und das tut die öffentliche Hand nun mal anhand von aktuellen Unterlagen. So, nun zum Job-Center. Das Job-Center wird nicht vom Land finanziert, sondern die dortigen Leistungen werden vom Bund finanziert. In deren Berechnung gehen die aktuellen Leistungen der Unterhaltsvorschußkasse mit ein, ebenfalls der Betrag, den du zahlst, der kann sich ja auch geändert haben. Und - das Job-Center rechnet anders als die Unterhaltsvorschusskasse. Deshalb ist es ein absolut normaler Vorgang, von dem eigentlichen Schuldner (und der bist nun mal du) aktuelle Unterlagen einzufordern. Es ist doch nun wirklich nicht so tragisch, zwei Dokumentensätze raus zu schicken.


    Herzlichst


    TK