Ist schwer zu bechreiben

  • Hallo,


    ich habe mich heute hier Angemeldet um einmal Hilfe von gleichgesinnten zu erhalten, oder zumindest einige Meinungen über das hier geschriebene zu bekommen.
    Ich bin seit März 2015 geschieden. Meine beiden Kinder 18 und 15 leben bei der Mutter. Jegliche Kommunikation mit der Mutter zum Thema Kinder wird abgelehnt.
    Daher habe ich entschieden dem 15jährigen so weit zu helfen wie ich kann. Die 18 jährige macht gerade Abi.
    Die Mutter lebt in der damals schon bewohnten Mietwohnung. Der Mietvertrag läuft nach wie vor auf Eheleute. Eine Änderung lässt der Vermieter nicht zu und die
    Ex-Frau interessiert es nicht, aber das ist ein anderes Thema und steht auch nicht zur debatte.
    Folgendes ereignete sich vor einigen Tagen:
    Meine 18 jährige Tochter fragte mich nach einem gemeinsamen Tag ob ich mir in Ihrem Zimmer das neu erworbene Bett ansehen wolle, was ich natürlich gerne tun
    wollte. Also ging ich mit meiner Tochter in meine alte Wohung direkt in Ihr Zimmer und nach der Besichtigung dann wieder hinaus und fuhr heim. Daraufhin erhielt
    ich kurze Zeit später eine Nachricht meiner Ex-Frau das wenn ich noch einmal wie selbstverständlich durch ihr Haus gehen würde sie mich anzeigen will.
    Und hier kommt nun die Frage:
    Mein Sohn und auch meine Tochter sind beide der Meinung das wenn Sie mir, oder z.B. den Großeltern ihre Zimmer, und nur die Zimmer, zeigen wollen, es keine
    Zustimmung der Mutter bedarf und es somit auch keine Möglichkeit gibt mich oder die Großeltern anzuzeigen. Ich schließe mich der Meinung an und denke das
    wenn mein Kind mir das Zimmer zeigen möchte (gerade die volljährige) muss sie nciht die Mutter um Erlaubnis fragen. Das tut sie oder er bei einem Besuch eines
    neuen Freundes etc. ja auch nicht.
    Stimmt diese Aussage? Kann ich als Vater mit der Erlabnis meiner Kinder das Haus betreten und nur die Zimmer der Kinder sehen, oder gilt das als Hausfriedensbruch?


    Danke für Anmerkungen und Hinweis zu meiner gestellten Frage.
    A.

  • Juristisch gesehen bist Du als Mieter sicher berechtigt, die von Dir gemietete Wohnung zu betreten. Familienrechtlich spricht sicher auch nichts dagegen, so lange Du Deiner Familie dort keine Gewalt antust. Andererseits kann ich allerdings auch die Frau verstehen, dass sie nicht begeistert ist, wenn Du da ohne Ankündigung aufkreuzt. Es ist letztlich ihr Zuhause, und da bist Du wohl raus.


    Ich würde an Stelle der Frau sehr darauf drängen, den Mietvertrag zu beenden, so dass es Dir nicht mehr möglich, ist dort einfach so einzudringen. Dann könnte sie Dich sicher anzeigen. Und Du wärst die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter los.


    -------------
    Nachtrag: Obwohl, je länger ich drüber nachdenke ... Ihr seid schon geschieden, Miete zahlst Du ja vermutlich auch nicht .... also, wenn ich so großes Interesse daran hätte, würde ich es vermutlich drauf ankommen lassen, ob sie Anzeige erstattet. Was soll schon groß passieren, wen sie damit durchkommt? Schaden entsteht ja keiner, vermutlich musst Du eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die Verfahrenskosten zahlen, naja, und danach lässt Du es halt besser. Wenn Dir das Risiko zu hoch ist, dann bleib dort halt einfach weg.


    Und: die Großeltern muss sie sicher NICHT einlassen, wenn sie nicht will.

  • Hi,


    die Rechtsprechung sagt ganz klar, dass nach einem halben Jahr der Trennung/Aufgabe der gemeinsamen Wohnung der Partner, der ausgezogen ist, in der Wohnung nichts mehr zu suchen hat, einerlei, wie die mietrechtliche Sache ausgestaltet ist. Familienrechtlich spricht also alles dagegen. Die Frau kann zwei Verfahren anstrengen. Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung. Im Eilverfahren und im Hauptverfahren. Da ist dann schnell ein 4-stelliger Betrag an Kosten zusammen, denn man muss ja nicht nur die Gerichtskosten zahlen, sondern auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Das hab ich mal als ein Verfahren gerechnet. Dann käme die Unterlassung auf Betreten der Wohnung dazu, das zweite Verfahren auch wieder mit einem Betrag in 4-stelliger Höhe. Ob noch Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt wird, das wissen wir nicht.


    Natürlich will der Vermieter den Mann nicht aus dem Mietvertrag raushaben. Warum sollte er auch? Zwei Schuldner sind halt besser als einer. Warum die Wohnungsfrage insoweit nicht im Scheidungspaket geregelt wurde, ist mir schleierhaft. Denn eine familienrechtliche Entscheidung ist auch für den Vermieter bindend.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    es ist vielen nicht klar, dass die Frau in dem Fall natürlich auch allen Besuchern der Kinder Hausverbot erteilen kann. Und im Falle des Verkrachens auch die Kinder direkt auf die Strasse setzen kann. Die Unversehrtheit der Wohnung ist ein geschütztes Grundrecht!


    Herzlichst


    TK

  • Nee, auch das minderjährige Kind. Dann sorgt das Jugendamt für die Unterbringung. Wir haben durchaus die Fälle, dass der hoffnungsvolle Sprößling kifft, seinen Dealer zu Hause empfängt, die Stummel von Hasch-Zigaretten aus dem Dachgeschoß auf die Terrasse des Nachbarn fliegen.


    Ob so Rausschmisse angebracht sind, das ist eine ganz andere Frage. Hier ging es nur um die juristische Bewertung.


    Herzlichst


    TK

  • Hm.


    Normal wird ein solchermaßen rausgeschmissenes Kind wohl irgendwann von der Polizei aufgegriffen, die dann erst mal die Eltern kontaktieren. Und dann gibt es eine Belehrung an Kind und Eltern, dass sie sich an die Spielregeln halten sollen. Wenn es so weitergeht, taucht das Jugendamt auf und gibt das Kind in Pflege. Und dann können die Eltern latzen, aber nicht zu knapp.


    Haben wir durch, diese Nummer. Also wäre ich da vorsichtig.

  • Hi,


    das Jugendamt kann nur mit Zustimmung der Eltern ein Kind auswärtig unterbringen, wenn keine Zustimmung da ist, geht es vors Familiengericht. Aber das war doch hier gar nicht die Frage. Die Frage war doch nur, ob irgendwelche Dritte, die familienrechtlich gesehen keinerlei Anspruch auf Zutritt einer Wohnung haben, diese auch gegen den Willen der Besitzerin betreten können. Und die Antwort habe ich gegeben.


    Herzlichst


    tK

  • Hallo,


    danke für die vielen Antworten, die mir zeigen das ich das Betreten der Wohnung also lieber sein lassen sollte, da ich mal wieder den kürzeren ziehe.
    Was mich allerdings sehr schockiert ist die Tatsache das es hier immer nur darum geht was die Ex-Frau will, oder denkt.
    Es geht doch hier nicht um die Ex-Frau an sich, sondern vielmehr um den Wunsch des Kindes dem Vater etwas zu zeigen. Ich muss gestehen das ich es
    schon sehr bedenklich finde das hier das Kind überhaupt kein recht hat den Vater in sein Zimmer zu lassen. Letztendlich heißt es, dass der neue Freund
    meines Sohnes oder meiner Tochter, der unangekündigt mit nach Hause kommt und im Zimmer verschwindet mehr Rechte hat und besser gestellt ist als
    der eigene Vater. Hm, ob das auch in Hinblick auf das Kindeswohl gut ist, wage ich zu bezweifeln. Schade das bei vielen Trennungen der Hass vor die
    Sorge um die Kinder geht. :-(


    Gruß
    A.

  • Deine Tochter und Deine Mutter müssen miteinander klären, ob Du das Zimmer sehen darfst oder nicht. Das mag Dir ungerecht vorkommen. Letztlich lebt die Mutter mit dem Kind zusammen, und in erster Linie müssen die beiden ihren Alltag miteinander bestreiten. Deine Frau UND DU habt beschlossen, Euch zu trennen. Ihr seid geschieden. Und dass das Kind bei der Mutter lebt. Damit bist Du raus. Und Punkt. Du zahlst Deinen Unterhalt und der Rest geht Dich nichts mehr an. Nur noch in grundlegenden Fragen hast Du Mitspracherecht. Das ist nun halt so und ist das Ergebnis Eurer Trennung. Familie ist nicht mehr.


    Das ist schwer zu akzeptieren, aber das muss man sich halt vorher überlegen und abwägen, was einem da wichtig ist.

  • Hi,


    ganz ehrlich, es ist gut, dass Gesetzgeber und Rechtsprechung da klare Verhältnisse geschaffen haben. Es ist doch ein Unding, dass ich als Wohnungsinhaberin ständig fürchten muss, meinem Ex über den Weg zu laufen. Weil er das Bett der Tochter, das Bild an der Wand im Zimmer des Sohnes, was weiss ich bewundern möchte. So eine Wohnung ist ein absolutes Rückzuggebiet. Und dann muss der Papa zu allem Überfluss auch noch mal Pipi, das ist ja normal, wenn die Tochter ihn vorher mit Kaffee bewirtet hat. Wo fängt es an, wo hört es auf? Und die Wohnungsinhaberin traut sich dann nicht mehr in den Flur, um dem Ex nicht begegnen zu müssen? Und wenn die Mutter nicht da ist, wird die artige Tochter den Vater auch nicht daran hindern, mal durch die Wohnung zu schlendern. Also, was soll das? Man hat sich getrennt, die Bereiche sind klar definiert, und an diese Spielregeln sollte man sich halten.


    Herzlichst


    TK

  • Dem kann ich mich nur vollumfänglich anschließen.


    Das Einzige, was ich nicht verstehe, sind diese unklaren Verhältnisse mit dem Mietvertrag. Kann ja nicht angehen, dass der KV da nicht aus dem Pflichten kommt, aber keinerlei Rechte mehr hat. Stell Dir vor, seine Exfamlie wohnt dort noch x Jahre drin, wirtschaften alles runter und renovieren hinterher nicht (sofern Renovierung bei Auszug vereinbart ist, was ja aber oft der Fall ist). Hat das das Gericht/der Anwalt dann verbummelt?


    Ich glaube, das wäre mir ein dringliches Anliegen an Stelle des Fragestellers, da herauszukommen. Geht dann wohl nur per Klage. Wie aussichtsreich ist das?

  • Hallo,


    Also bleibt da nur der Klageweg (oder zumindest die Androhung unter Hinweis auf die im Link genannten Urteile).
    Hässlich, hässlich.


    Hier ist die Frage wer die Klage "verursacht" und wer die Kosten übernimmt.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Schwer zu sagen. Seit einem Jahr geschieden, also seit mindestens 2 Jahren getrennt, also vermutlich so lange auch nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung lebend. Und dann fällt ihm ein, dass er aus dem Vertrag will. Aber die Interessenlage ist ja nicht unberechtigt. Vielleicht kann man sich außergerichtlich auf einen Deal einigen, dass er pauschal was zahlt für Renovierungskosten an die Frau zahlt bzw. es mit der hinterlegten Kaution verrechnet.


    Ist halt schlecht, wenn man sich nicht immer gleich um alles kümmert. Aber das gleiche Problem haben wir hier auch mit dem Ex ... ist halt Lehrgeld.

  • Hallo Torsten,


    Die Geschäftsgrundlage zum Mietvertrag hat sich geändert.


    Die Frau mit einer angemessenen Frist auffordern den Mietvertrag alleine zu übernehmen ( Vermieter kann hier nichts gegen tun, oder den
    Mietvertrag selbst beenden).


    Stimmt die EX nicht zu, gibt Sie Anlass zur Klage, und muss m.E. die Kosten tragen.


    lg
    edy

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  • Ja, versuchen würde ich das auf jeden Fall. Aber irgendeine Ablösung wird da sicher fällig für die Verpflichtungen während der gemeinsamen Wohnzeit dort und zum Vertragsende (Renvovierungskosten, ... )


    Naja, wie auch immer, viel Glück, almkraeuter!