Durschnittsgehalt der letzten 12 Monate????

  • HALLO,


    Ich habe im August geheiratet und meine Steuerklasse gewechselt. Jetzt hat mich das Jobcenter angeschrieben und möchte einen Gehaltsnachweis des Arbeitgebers von mir. Diesen habe ich von der Personalabteilung zurück bekommen, jedoch ist dieser ja gar nicht relevant, da das Gehalt vor der Heirat doch noch wesentlich höher war als das aktuelle.....



    Muss ich dennoch den Kindersunterhalt gemessen am Durchscnittseinkommen der letzten 12 Monate zahlen?




    Warum berufen sich eigentlich alle auf die Düsseldorfer Tabelle? Wie ich gelesen habe ist dies nur eine Richtwerttabelle und gar keine gesetzliche Grundlage? =O:thumbdown:




    LG smiff82

  • Hallo,


    Warum ist das Gehalt jetzt niedriger als vor der Heirat?


    DT nehmen die Gerichte als Orientierung.


    lg
    edy

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  • Hi,


    die Düsseldorfer Tabelle füllt die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts im BGB aus. Dieses Konstrukt haben wir ja auch in anderen Rechtsgebieten, etwa im Schwerbehindertenrecht bei der Bestimmung des GdB. Ich erinnere mich noch gut an die Zeit, als auch noch andere Tabellen zur Anwendung kamen. Die kamen aber letztlich zum selben Ergebnis oder aber fast zum selben Ergebnis. Das hat sich dann irgendwie totgelaufen. Allerdings gibt es von OLG zu OLG durchaus noch (kleine) Unterschiede, was die Höhe der Bereinigungsfaktoren angeht. Das kann man dann in den jeweiligen Erläuterungen nachlesen.


    Eigentlich ist die Steuerklasse einerlei. Denn für den Unterhalt ist der Jahresverdienst einschliesslich der Steuerrückzahlung von entscheidender Bedeutung. Es macht also keinen Sinn, die ungünstigere Steuerklasse V zu wählen, gleicht sich ja dann wieder aus.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    aus welchen Gründen auch immer: das Einkommen hat sich offensichtlich im Laufe der vergangenen 12 Monate geändert. Nun ist die Frage: wird das aktuelle Einkommen als Basis für die Bestimmung der Unterhaltshöhe angenommen oder dennoch das Mittel über die letzten 12 Monate (vorausgesetzt, die Einkommensminderung wurde nicht mutwillig und selbst verschuldet herbeigeführt, z.B. durch einen selbst herbeigeführten Jobwechsel)?

  • Hallo,


    Hier wurde doch nur das Netto verringert, das Brutto blieb doch gleich.


    Der Unterhaltsverpflichtete muss immer die Steuerklasse wählen die dem U-Berechtigten


    "entgegen kommt".dem entsprechend wird hier gerechnet.


    lg
    edy

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  • Hallo ( ist das nicht freundlicher? )
    Ja natürlich hat sich das Brutto nicht verändert,dennoch habe ich doch gerade mal noch 1450 Netto,wovon ich noch 2 Kredite bedienen muss (einmal Auto und einmal Anschaffung eines neuen herdes). Abzüglich der Kredite kommt man also noch auf 1200 Euro dir mir übrig bleiben. Davon soll ich noch 338 € Unterhalt bezahlen? Dann komm ich doch unter das Mindesteinkommen...



    Seit wann werden denn auch die Bruttogehälter zu Grunde gelegt? Meiner Meinung nach wirds doch immer an Hand der Netto Gehälter berechnet.

  • Hallo,


    es wird das bereinigte Netto herangezogen. Es ist seltsam, dass Dein Netto nach der Heirat geringer ist als vorher, wenn keine anderen Umstände eingetreten sind. Was Du vom Netto an Krediten abzutragen hast, ist in der Regel Deine Angelegenheit und für die Bestimmung der Unterhaltshöhe unerheblich, außer, es handelt sich um gemeinsame Kredite mit der Ex, oder aber das Auto wäre bspw. nötig, um die Umgänge zu bewerkstelligen. Ein Herd ist sicher notwendig, aber den kann man auch gebraucht kaufen. Du musst halt lernen, mit dem zu leben, was Dir übrig bleibt, notfalls muss man halt umschulden oder man bittet den Unterhaltsempfänger um Stundung. Du willst ja wohl kaum Euer Kind Dein Auto und Deinen Herd abzahlen lassen, oder?


    Nach wie vor steht die Frage im Raum, ob nun das aktuell vorliegende Netto oder das Mittel über die letzten 12 Monate herangezogen wird, wenn es da einen Bruch gegeben hat, aus welchem Grund auch immer. Komisch, dass dazu keiner was sagen kann oder will.

  • Hallo,


    es wird das bereinigte Netto herangezogen. Es ist seltsam, dass Dein Netto nach der Heirat geringer ist als vorher, wenn keine anderen Umstände eingetreten sind. Was Du vom Netto an Krediten abzutragen hast, ist in der Regel Deine Angelegenheit und für die Bestimmung der Unterhaltshöhe unerheblich, außer, es handelt sich um gemeinsame Kredite mit der Ex, oder aber das Auto wäre bspw. nötig, um die Umgänge zu bewerkstelligen. Ein Herd ist sicher notwendig, aber den kann man auch gebraucht kaufen. Du musst halt lernen, mit dem zu leben, was Dir übrig bleibt, notfalls muss man halt umschulden oder man bittet den Unterhaltsempfänger um Stundung. Du willst ja wohl kaum Euer Kind Dein Auto und Deinen Herd abzahlen lassen, oder?


    Nach wie vor steht die Frage im Raum, ob nun das aktuell vorliegende Netto oder das Mittel über die letzten 12 Monate herangezogen wird, wenn es da einen Bruch gegeben hat, aus welchem Grund auch immer. Komisch, dass dazu keiner was sagen kann oder will.



    Hallo,



    das Nettoeinkommen ist,wie oben schon beschrieben, niedriger weil die Steuerklasse gewechselt wurde. Zum Thema Auto: erforderlich wärs sicher nicht aber da ich jeden Tag 20 km auf Arbeit fahren muss (einfache Fahrt) und meine Tochter 35 Km entfernt wohnt wäre fahren mit dem ÖPNV eher einem Tagesausflug gleichzusetzen.

  • Hallo,


    Seit wann werden denn auch die Bruttogehälter zu Grunde gelegt? Meiner Meinung nach wirds doch immer an Hand der Netto Gehälter berechnet.


    Lies doch mal die Leitlinien (hier OLG FFM)
    Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen
    1. Geldeinnahmen
    1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen


    Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr.


    lg
    edy

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  • Hallo


    die Steuerklasse ist belanglos, die regelt nur, wieviel Steuern Dein Arbeitgeber vom Brutto ans Finanzamt abführt. Am Jahresende gibst Du eine Einkommenssteuererklärung ab, danach wird Deine Steuerschuld festgesetzt, und wenn zu viel entrichtet wurde, bekommst Du was zurück, anderenfalls musst Du eben nachzahlen. Diese Ausgleichszahlungen sind Teil Deines anzurechnenden Einkommens. Also ist es Wurscht in welcher Steuerklasse Du bist. Das einzig Interessante ist, dass Du mit der Heirat nach der Splitting-Tabelle besteuert wirst und die ist günstiger als die für Singles.


    Letzten Endes hat die Kindsmutter Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Den hast Du beizubringen. Du bekommst den auf dem Jugendamt oder am Ende einer Gerichtsverhandlung, wenn Ihr um den Unterhalt gestritten habt. Da steht drauf, was Du zu zahlen hast. Wenn Du den Jugenamts-Sachbearbeiter oder Familienrichter von der Notwendigkeit überzeugen kannst, dass Du das Auto und den Herd brauchst und das Grund genug ist, die Unterhaltspflicht herabzusetzen, dann ist das schön für Dich und schlecht für's Kind. UNS musst Du nicht überzeugen, sondern diejenigen, die den Titel ausstellen.

  • Hallo zusammen.


    Auto oder Herd sind umwichtig für die Berechnung vom Kindesunterhalt. Nicht falsch verstehen, für dich ist es natürlich wichtig.
    Den Mindestunterhalt musst du auch bezahlen trotz privater "Kredite".


    Falls du einen Titel hast und zu wenig Einkommen kannst du vielleicht auch "aufstocken" im Jobcenter. > Sorry, ist leider mein "Standard-Spruch". Muss ich allerdings erwähnen, wenn einer Hilfe benötigt hier.
    Bei dir ist allerdings dein Einkommen "wohl" zu hoch, Ein Unterhaltspflichtiger mit laufenden Krediten und geringen Einkommen hat seine "Schwierigkeiten" im Alltag. Ist leider so. Umgekehrt benötigen auch Unterhaltspflichtige "Kredite" für die Arbeit oder Alltag. Nicht jeder hat im "linken Haus" sein Arbeitgeber und im "rechten Haus" sein Kind.


    Fahrtkosten oder PKW, welche berufsbedingt gebraucht werden um zur Arbeit zu gelangen werden erst berücksichtigt wenn der Mindestunterhalt bezahlt wird. Kann man immer drüber "streiten", weil es genau die Leute betrifft die arbeiten gehen(um Unterhalt überhaupt zahlen zu können).


    Grüße

  • Hi,


    hier werden doch zwei Sachen vermengt. Es ist das gute Recht, die Steuerklasse zu wechseln, damit ein Ehepartner möglichst viel Elterngeld bekommt. Wird sogar in den offiziellen Broschüren der Ministerien empfohlen. Aber, dieser "Trick" ist nicht dazu da, den Unterhalt für andere Kinder zu reduzieren. Das sind also zwei ganz verschiedene Unterhaltsstränge.


    Herzlichst


    TK