Bedarf/Bedürftigkeit der Eltern?

  • Servus, seit Jahren surren mir Gedanken zum Elternunterhalt im Kopf und brauche Eure Hilfe, um zu sehen, ob meine Eltern wirklich Grundsicherung bekommen könnten:


    - Eltern verheiratet, gesetzlich krankenversichert
    - Vater: 68 Jahre; erhält 250€ Rente
    - Mutter: 55 Jahre; hat nie in Rentenkasse eingezahlt, aber 3 Kinder als Hausfrau erzogen
    - Leben in einer Mietwohnung (ca 750€ Warmmiete)


    Bis hierhin würde ich sagen, dass meine Eltern auf jeden Fall ein Grundsicherungsfall wären, wenn sie aufhören zu arbeiten, da sie ihren Bedarf nicht aus den Einnahmen decken könnten


    Allerdings haben die Eltern Ferienwohnungen im Ausland, die insgesamt einen Verkehrswert von 500,000€ haben.
    Diese wollten sie immer schon ihren Kindern als Erbe hinterlassen (ca 300,000€), die restlichen 200,000€ würden sie gerne für den Kauf einer selbst genutzten Immobilie im Alter einsetzen
    Die Kinder haben studiert und verdienen dementsprechend gut


    Wie könnten die Eltern einen Anspruch auf Grundsicherung bekommen (i.e. wie sollten sie mit dem Vermögen umgehen) und dabei ihren Wunsch des Erbes für die Kinder realisieren?


    Merci

  • Hallo,


    zunächst müssen die Eltern ihren Besitz bis auf jeweils 5000€ aufbrauchen, dann können sie einen Antrag stellen.


    hier:


    edy

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  • Hallo.


    nein können sie natürlich nicht.


    Das Vermögen darf zusammen 10 000€ (für beide) nicht übersteigen.


    Verschenken ist nun nicht mehr möglich ( Schenkungen können bis 10 Jahre z)urückgefordert werden.


    eigene Wohnung würde die 10 000€ auch übersteigen.


    Sind die Ferienwohnungen vermietet?


    edy

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  • Hallo und danke für die Antwort.


    Angenommen die Eltern würden jetzt alles verkaufen, von den Einnahmen eine eigene Wohnung kaufen und den Rest den Kindern vermachen. Wenn sie dann in 10 Jahren Grundsicherung beantragen würden, müssten die Kinder dann erst aufkommen? Dann wäre ja das Erbe dann immer noch kein wirkliches Erbe, weil am Ende müssten sie ja eh wieder alles davon zahlen.


    Danke

  • Hallo,


    dann gibt halt nichts zu erben.


    Warum sollten die Kinder erben? und der Steuerzahler für den Rest aufkommen?


    edy

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  • Danke euch - aber ich dachte es gäbe einen Schonbetrag/Schonvermögen in Höhe von 100k€ pro Kind, oder?


    Wenn die Eltern jetzt die Wohnungen verkaufen, den Kindern 100k€ pro kopf vermachen und gleichzeitig eine eigengenutzte ETW kaufen, dann sollten sie doch frühestens in 10 Jahren eine Grundsicherung bekommen und die 100k€ pro Kind blieben verschont und die Eltern konnten zumindest einen Teil ihres Wunsches realisieren - sehe ich das richtig?

  • Da dieses Forum die rechtliche Seite von Unterhalt zum Thema hat möchte ich mich hier über den ethisch-moralischen Aspekt gar nicht äußern.


    Bezüglich der 100k€ pro Kind interpretierst du den rechtlichen Hintergrund m.E. falsch. Die 100.000 EUR Grenze, die in Zusammenhang mit Grundsicherung genannt werden, haben nichts mit Vermögen sondern ausschließlich mit Einkommen zu tun.


    § 43 SGB XII Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen


    (5) Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze).


    Außerdem


    Grundsicherung erhält nicht, wer seine Bedürftigkeit vorsätzlich herbei geführt hat. Davon ist aber in obigem Fall auszugehen.


    Was mir auch nicht klar ist: Wovon leben denn die Eltern zur Zeit?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Danke schön für die Antwort.


    Die Eltern haben einen eigenen Betrieb momentan, können aber auch nicht mehr sehr lange arbeiten, daher meine Fragen.


    Ich meine im Internet von einer Schenkungsfrist von 10 Jahren gelesen zu haben. Wenn die Eltern jetzt das Vermögen den Kindern schenken und in 15 Jahren Grundsicherung bräuchten beispielsweise, ist doch das Kapital sicher, oder kann es sich der Staat wieder von den Kindern zurückholen? Und man kann mir nicht sagen, dass es vorsätzlich herbeigeführt wurde, wenn man über so einen langen Zeitraum redet und vor allen Dingen, wenn es üblich ist, dass Eltern den Kindern etwas vermachen wollen zu Lebzeiten.


    Was seht Ihr hier für Möglichkeiten? Ich wäre Euch sehr dankbar.

  • Hallo,


    Die Grundsicherung enthält auch einen Anteil für KdU ( Kosten der Unterkunft). Dieser Anteil


    dürfte bei eigener Eigentumswohnung wegfallen.


    Die Eigentumswohnung müsste "angemessen" sein.


    Geschenkte Werte dürften nach10 Jahren nicht zurückgefordert werden können.


    Hier wird man sich aber m.E. genau ansehen, ob es nicht absehbar war dass die Eltern nicht in Zukunft


    auf Grundsicherung angewiesen sein werden.


    Werte die bei den Kinder sind, könnten dann wieder in die Berechnung Elternunterhalt einfließen.


    edy

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  • Ich meine im Internet von einer Schenkungsfrist von 10 Jahren gelesen zu haben. Wenn die Eltern jetzt das Vermögen den Kindern schenken und in 15 Jahren Grundsicherung bräuchten beispielsweise, ist doch das Kapital sicher, oder kann es sich der Staat wieder von den Kindern zurückholen?


    Das ist richtig. Wenn 10 Jahre verstrichen sind, kann eine Schenkung wegen Verarmung des Schenkers nicht zurück gefordert werden. Grundsicherung müsste dann auf Antrag gewährt werden, vorausgesetzt das Einkommen der Kinder liegt unter 100.000 EUR.

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  • Hier wird man sich aber m.E. genau ansehen, ob es nicht absehbar war dass die Eltern nicht in Zukunft auf Grundsicherung angewiesen sein werden.


    Nach 10 Jahren wird man so etwas kaum noch beweisen können.


    Es stellt sich jedoch die Frage ist halt, ob diese Planung auf geht, z.B. wenn die Eltern innerhalb der 10 Jahre krank und pflegebedürftig werden.

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  • Hallo,


    angenommen ich wäre der entsprechende Elternteil .


    Mir ging es heute finanziell ziemlich gut. Ich sollte alles veschenken, und somit mich von meinen Kindern


    abhängig machen.Ich könnte nur hoffen, dass unser Verhältnis bis zu meinem Tode immer "akzeptabel" bleibt.


    Mitentscheiden könnte ich rechtlich nicht mehr ?


    Ich sollte mich heute schon festlegen, dass ich auf eine "entspannte" Altersruhe verzichte?


    das alles um den Steuerzahlern die Kosten aufzudrücken?


    ich weiß nicht.


    Die Frage ist auch, was alles an Schenkungssteuer anfällt?


    Hier geht es zwar um legale Formen, aber man sollte auch die Moral nicht all zu sehr vernachlässigen.



    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Ich danke euch für eure Antworten.


    "Das ist richtig. Wenn 10 Jahre verstrichen sind, kann eine Schenkung wegen Verarmung des Schenkers nicht zurück gefordert werden. Grundsicherung müsste dann auf Antrag gewährt werden, vorausgesetzt das Einkommen der Kinder liegt unter 100.000 EUR."


    1) Dem entnehme ich, dass die 100k€ pro Kopf nach 10 Jahren nicht mehr antastbar wären
    2) Die eigengenutzte Wohnung (bis 200k€ vom Restvermögen zu finanzieren) wäre auch nicht antastbar im Falle eines Sozialfalles


    Stimmt das?


    "Grundsicherung müsste dann auf Antrag gewährt werden, vorausgesetzt das Einkommen der Kinder liegt unter 100.000 EUR."


    Einer ist nah an der Verdienstgrenze - das bedeutet er wäre in dem Fall unterhaltspflichtig, die anderen Geschwister allerdings nicht, obgleich sie das Geld bekommen hatten. Dann hätten zumindest die Geschwister mit einem kleineren Einkommen das Erbe dauerhaft behalten können. Der Gutverdiener schaut in die Röhre.


    Danke Euch

  • Servus,


    habt Ihr noch einen Kommentar zu meinem vorherigen Post?


    Hättet Ihr Empfehlungen für gute Anwälte in Hamburg oder SH, die mir insbesondere beim "Bedarf" helfen können? Die ersten Anwälte, die ich angerufen habe, haben mir telefonisch gesagt, dass sie nur beim Thema Leistungsfähigkeit helfen können, aber nicht dabei helfen können, Tips zu geben, wie die Eltern eine Bedürftigkeit herbeiführen könnten. Mir geht es ja auch um legale Tipps, die man als gut informierter Mensch dann umsetzen kann, um vielleicht nicht nachher in die Röhre zu schauen.


    Ich danke Euch.


  • aber nicht dabei helfen können, Tips zu geben, wie die Eltern eine Bedürftigkeit herbeiführen könnten.


    Ohne jeglichen weiteren Kommentar.

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  • Hallo .


    Ich denke die Anwaltskosten werden höher sein als der Nutzen.


    suche dir einen Anwalt für ein Beratungsgespräch usw.


    ich schließe dieses Thema jetzt


    edy

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