Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Erste Vorbereitungen der SHT?

    https://service.bund.de/IMPORT…eramt/2019/07/523102.html


    Der Kreis Mettmann sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für sein Sozialamt eine/n

    Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im Bereich Elternunterhalt

    Stellenwert: A10 LBesO NRW (vorbehaltlich einer analytischen Dienstpostenbewertung) bzw. EG 9c TVöD


    Wöchentliche Arbeitszeit: 41 bzw. 39 Wochenstunden


    Die Besetzung der Stelle im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich (Jobsharing - Aufteilung der Arbeitszeit auf den Vor- und Nachmittag oder die Teilung der Woche).


    Der Einsatz erfolgt vorbehaltlich einer gesetzlichen Änderung, welche den Arbeitsumfang des Sachgebiets verändern könnte. Sollte demnach ein dauerhafterer Einsatz in diesem Sachgebiet nicht realisiert werden können, erfolgt ein Einsatz auf einer statusangemessenen Stelle in einem anderen Bereich der Kreisverwaltung.

  • Hat jemand zufällig die Stellungnahme vom Deutschen Landkreistag an das BMAS gesehen? Ich finde leider nichts im Netz und angeblich macht der Landkreistag mobil gegen die Einführung des Gesetzes.
    Daher würde mich mal brennend interessieren, was die vorgebracht haben.

  • vorbehaltlich einer analytischen Dienstpostenbewertung


    Sollte demnach ein dauerhafterer Einsatz in diesem Sachgebiet nicht realisiert werden können, erfolgt ein Einsatz auf einer statusangemessenen Stelle in einem anderen Bereich der Kreisverwaltung.

    Man rechnet auch hier mit der Gesetzesänderung, also für die unter 100tsd ein gutes Zeichen!


    LG frase

  • Man rechnet auch hier mit der Gesetzesänderung, also für die unter 100tsd ein gutes Zeichen!


    LG frase


    Das siehr wirklich so aus! Ich bin immer noch unsicher bezüglich dieser 100 T€ Grenze, wer davon ganz genau entlastet wird. Mal liest man 100 T€ ohne Zusatz, dann geht es um 100 T€ zu versteuerndes Einkommen, dann wieder um 100 T€ brutto Einkommen aus nicht selbständer Arbeit..... wo steht das denn genau wie die 100 T€ definiert sind?


    Viele Grüße cookie

  • Guten Abend,

    ich bin Betroffener und überaus froh, dass es dieses hilfreiche und inspirierende Forum gibt!


    Hier der Link zur Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetztes:

    https://anwaltverein.de/de/new…angehoerigen-entlastungsg


    Ich finde die Stellungnahme ausgezeichnet (u.a. Hinweis auf Privilegierung von Beamten, Richtern und Soldaten; seit 2013 nicht kaufkraft-dynamisierte Freigrenze u.a.).


    Viele Grüße

    basso


  • Perfekt, da war ich sogar mit meiner Einschätzung der Privilegierung gar nicht so weit weg. Ich frage mich nur, ob das überhaupt gelesen wird, bzw. politisch interessant ist. Im Fokus wird sicher einfach nur die Umsetzung des GroKo-Versprechen sein. Wirklich bewegen will doch niemand was.

  • Hi Unikat, habe mir ab 517 jetzt mal die folgenden 2 Seiten durchgelesen. Von dem Einkommen noch die Werbungskosten abzuziehen steht doch aber im Widerspruch zum Beispiel zu den genannten 100 T€ BRUTTOeinkommen aus der aktuellen Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins?

    da gibt es keinen Widerspruch


    ich beschreibe den Weg wie er sich heute darstellt beim Thema Grundsicherung, s. § 43 SGB XII, die Summe der Einkünfte abzüglich der jeweiligen Werbungskosten, so wird sich auch zukünftig darstellen, also die Antwort auf die Frage, liegt der Unterhaltspflichtige über oder 100.000 €

    dieser 1. Schritt ist reines Sozialhilferecht, kombiniert mit dem Steuerrecht


    die Anwaltschaft beschreibt die unterhaltsrechtliche Auswirkung, wenn ein Unterhaltspflichtiger nach dem von mir beschriebenen 1. Schritt über den 100.000 € liegt


    ist also ein unterschiedlicher Sachverhalt

  • Hi Unikat,


    danke jetzt kann ich es nachvollziehen. Der § 43 Abs. 5 SGB XII verweist ja auf § 16 im SGB IV und hier heißt es ....


    Zitat


    Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.


    Viele Grüße cookie

  • Perfekt, da war ich sogar mit meiner Einschätzung der Privilegierung gar nicht so weit weg.

    Ich habe ja immer mitgelesen und meine Selbständigkeit gibt mir kaum Zeit zum Schreiben aber jetzt möchte ich auch mal meinen Senf dazugeben!

    Da gibt es auch eine Heulsuse namens xxy auf der Abgeordnetenwatch, der meint diesbezüglich alle Abgeordneten anschreiben zu müssen.
    Was der aber scheinbar überhaupt nicht auf dem Schirm hat, ist das bei uns selbständigen noch zu 100 Prozent die Krankenversicherung bezahlt und abgezogen werden muss!
    Also ist mein monatlicher Gewinn bzw. Jahresgewinn somit nur indirekt Netto ist.
    Bei Beamten ist das doch glaube ich auch so? Während bei Angestellten (zumindest bei meinen beiden ist das so) vom Brutto alle Abzüge runtergehen und dann der (Netto)Auszahlungsbetrag bleibt wie er ist.

    Ob man da jetzt von einer Privilegierung sprechen kann? Jeder sucht sich seinen Job selber aus und als selbständiger trage ich zu 100 Prozent auch noch das Risiko (Zahlungsausfälle, Insolvenz) statt mich jeden Monat über einen pünktlichen Gehaltseingang freuen zu können.

    Aber diese Neidgedanke ist irgendwie typisch deutsch und bezeichnend für unsere Gesellschaft. Statt gemeinsam für ein Zustandekommen eines Gesetzes zu kämpfen zerfleischt man im Vorfeld Berufsgruppen.
    Wo führt das hin wenn man anfängt zu Differenzieren, dass es Leute gibt, die im Osten wie ich auf dem Land leben und vielleicht im Westen in einer teuren Großstadt, wo es teurer ist und höherer Gehälter gezahlt werden und deshalb das Netto im Westen höher ist als im Osten?
    Schon irgendwie komisch oder...??

  • Hallo Ron,


    ich bin ein Beamter, ist ja kein Geheimnis. Meine Eltern waren es halt nicht und daher möchte das Amt auch an meine Brieftasche und nicht zu knapp.

    Beamte dürfen ihre Krankenkassenbeiträge einkommensmindernd anrechnen lassen. Der Nettovergleich zu einem Angestellten in ähnlicher Funktion ist aber nicht wirklich praktikabel, man müsste hier schon vom Jahresbrutto/netto ausgehen, denn Beamte bekommen oft keine oder wesentlich geringere Sonderzahlungen als Angestellte mit Tarifvertrag. Von solchen Zahlungen träumen die Selbständigen oft nur.

    Das meine Kinder später nicht für mich zahlen müssten ist eine "Beruhigungspille" für mich, mehr auch nicht.

    Ich finde das System eh ungerecht, wird sich auch mit dem neuen Gesetz nicht wirklich ändern, nur das es noch ungerechter für die Besserverdiener (über 100tsd.€) wird. EU gehört grundsätzlich abgeschafft.


    LG frase

  • Das darf doch nicht wahr sein, dass wir uns noch gegenseitig mit Vorwürfen konfrontieren. Natürlich gehört der

    EU gänzlich abgeschafft. Da dies aber zur Zeit politisch nicht durchzusetzen ist, müssen wir auch wenn es weh tut, über jeden

    kleinen Schritt, der uns Erleichterung verschafft dankbar sein. Ich bin jedem dankbar, der die Abgeordneten angeschrieben

    hat, auch Frank Makowsky. Chapeau Frank!!!!!!


    Alle Argumente gegen den EU haben doch letztendlich nur das Ziel, den EU abzuschaffen.....................dass er jetzt noch besteht,

    ist für mich eine größten Ungerechtigkeiten im 21 Jahrhundert.

  • Statt gemeinsam für ein Zustandekommen eines Gesetzes zu kämpfen zerfleischt man im Vorfeld Berufsgruppen.

    Ich hatte bisher den Eindruck, das hier im Forum die gleiche Richtung für alle Betroffenen galt, egal aus welcher Liga.

    Daher verstehe ich jetzt die letzten Beiträge nicht wirklich.

    Hier haben doch alle Betroffenen mit verschiedenen Aktionen bisher das gleiche Ziel verfolgt und das ist auch gut so:thumbup:


    LG frase

  • Ich hatte bisher den Eindruck, das hier im Forum die gleiche Richtung für alle Betroffenen galt, egal aus welcher Liga.



    Es gab hier im Forum wie auch woanders genug Meinungsäußerungen wie


    "Diejenigen, die mit den 100.000 EUR von oben herab Probleme haben, kann man dann nur noch bedauern - oder gar beneiden."


    oder zum Thema "Beamten und deren Kinder werden beim Elternunterhalt zu vorteilhaft behandelt"


    oder andere Äußerungen wo die Trennung zwischen den "alten und jungen Unterhaltspflichtigen", "vermögenden und normalen Unterhaltspflichtigen", "erbenden und nicht erbenden" gemacht wird.


    Ich glaube nicht, dass alle Betroffenen das gleiche Ziel verfolgen. Ich sage es jetzt ohne Wertung.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Es gab hier im Forum wie auch woanders genug Meinungsäußerungen

    Und für mich war das der Stein des Anstoßes.

    Diese Differenzierungen bringen doch gar nichts solange das Gesetz nicht in Kraft ist. Und genau darauf sollten wir gemeinsam unseren Fokus richten.

    Wir sollten nicht nur hoffen, sondern auch weiterhin gemeinsam dafür kämpfen, dass das Gesetz kommt. Egal wer wo auch immer lebt und welchen Beruf hat etc.

    Wenn dann endlich das Gesetz in den Bundestag eingebracht wird, müssen wir im nächsten Schritt, wenn nicht sogar schon vorher intensiv an die MdL bzw. an die MP geschrieben haben.

  • Diese Differenzierungen bringen doch gar nichts solange das Gesetz nicht in Kraft ist. Und genau darauf sollten wir gemeinsam unseren Fokus richten.

    Wir sollten nicht nur hoffen, sondern auch weiterhin gemeinsam dafür kämpfen, dass das Gesetz kommt. Egal wer wo auch immer lebt und welchen Beruf hat etc.

    Wenn dann endlich das Gesetz in den Bundestag eingebracht wird, müssen wir im nächsten Schritt, wenn nicht sogar schon vorher intensiv an die MdL bzw. an die MP geschrieben haben.



    Meine Vermutung, basierend auf den ähnlichen Vorgängen aus der Vergangenheit ist, dass wenn das Gesetz in welcher Form auch immer in Kraft treten sollte, wird danach ein-zwei Jahrzehnte lange nichts mehr am Gesetz geändert.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Meine Vermutung, basierend auf den ähnlichen Vorgängen aus der Vergangenheit ist, dass wenn das Gesetz in welcher Form auch immer in Kraft treten sollte, wird danach ein-zwei Jahrzehnte lange nichts mehr am Gesetz geändert.


    Hierzu ist die Stellungnahme des Anwaltvereins interessant.

    Die Mitglieder des Ausschusses Familienrecht haben einige interessanten Aspekte in der Stellungnahme.


    https://anwaltverein.de/de/new…v-depesche-nr-27-19-79224