Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Du bist sehr optimistisch.
    Ich würde wetten, dass trotz Koalitionsvertrag bezüglich des Elternunterhalts alles beim Alten bleibt.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich erinnere mich ungern an die Wahlgeschenke in der Vergangenheit.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich hab dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geschrieben.


    Die Antwort: Lieber XXXXXX, das im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben, dass auf Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll, soll im Laufe der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden. Die Federführung für die gesetzliche Initiative obliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Sobald das BMAS Vorschläge vorlegt, werden diese mit den beteiligten Ressorts, d.h. auch mit uns, abgestimmt. Ein konkreter Zeitplan für eine solche Initiative ist uns derzeit leider nicht bekannt. Wir setzen uns jedoch für eine schnelle Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger ein.


    Ich habe die gleiche Frage (Wann erfolgt die Umsetzung) jetzt dem BAMS geschrieben. Ich lade Euch ein es mir gleich zu tun. Wir müssen für mehr Aufmerksamkeit sorgen.

  • Hallo liebe Foris,
    bin neu hier und habe gestern in diesem Thread gestöbert.


    Und war gleich mal so frei und habe die Idee aufgegriffen, das BAMS anzuschreiben. Postwendend kam heute eine mail vor dort, die ich Euch nicht vorenthalten möchte:


    "vielen Dank für Ihre Zuschrift.


    Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit keine Aussagen zu den geplanten Änderungen getätigt werden können. Es bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten."


    Also, nix Neues, geschweige denn Konkretes. Da bleibt nur abwarten und Tee trinken.

  • Moin! Also ich schreibe da auch mal hin. Das Vorhaben sagt doch aus, dass man dann erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro Unterhalt an die Eltern zahlen muss: und zwar egal welche Leistung die Eltern vom Staat beziehen (z.B. Pflegedienst). Das habe ich doch richtig verstanden oder?

  • Moin! Also ich schreibe da auch mal hin. Das Vorhaben sagt doch aus, dass man dann erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro Unterhalt an die Eltern zahlen muss: und zwar egal welche Leistung die Eltern vom Staat beziehen (z.B. Pflegedienst). Das habe ich doch richtig verstanden oder?


    Ja. Der "Staat" übernimmt ja zunächst die Kosten um sie dann auf die Kinder "umzulegen". Die 100.000 Euro Regelung läuft dann Analog der Sozialhilfe, wo die Kinder auch erst ab 100.000 Euro in Regress genommen werden.

  • "Antwort" vom BMG:
    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Mai 2018. Sie fragen, wann mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten Neuregelung zum Rückgriff auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern zu rechnen ist. Die Konkretisierung und Umsetzung der Koalitionsvereinbarung erfolgt durch die neue Bundesregierung und den Gesetzgeber. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass mir keine Auskünfte zu der Ausgestaltung von Neuregelungen möglich sind, da sich diese noch im Erarbeitungsprozess befinden. Ich empfehle Ihnen, die Homepage des BMG, www.bundesgesundheitsministerium.de, zu verfolgen. Gerne können Sie auch den Newsletter unter https://www.gesundheit-pflege-aktuell.de/ oder den RSS-Newsfeed des BMG unterhttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/rss/ abonnieren. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag Bettina RXXXXXX

  • "Antwort" vom BMG:
    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Mai 2018. Sie fragen, wann mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten Neuregelung zum Rückgriff auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern zu rechnen ist. Die Konkretisierung und Umsetzung der Koalitionsvereinbarung erfolgt durch die neue Bundesregierung und den Gesetzgeber. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass mir keine Auskünfte zu der Ausgestaltung von Neuregelungen möglich sind, da sich diese noch im Erarbeitungsprozess befinden. Ich empfehle Ihnen, die Homepage des BMG, www.bundesgesundheitsministerium.de, zu verfolgen. Gerne können Sie auch den Newsletter unter https://www.gesundheit-pflege-aktuell.de/ oder den RSS-Newsfeed des BMG unterhttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/rss/ abonnieren. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag Bettina RXXXXXX

    Das BMG ist garnicht zuständig! Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales!

  • Habe gestern noch einen Brief vom Sozialministerium erhalten. Das Ministerium sei nicht in der Ausgestaltung des Koalitionsvertrages involviert gewesen. Zudem müsse zunächst die Finanzierung geklärt werden, da die Kommunen über die Sozialhilfe beteiligt seien. Ich fragt mich, welches Ministerium das Thema treibt??


    Leute: Es liegt auch an uns. Wir müssen Druck machen.Es steht schon im Koalitionsvertrag. So weit waren wir noch nie. Jeder ist in der Lage einen Zweizeiler an die beteiligten Ministerien zu schreiben!