Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Ich weiss...


    Ich bekomme nichts von der Steuer zurück, mache nicht einmal eine Steuererklärung.


    Die Anwältin sagte, dass es bei mir locker um 800-1000 Euro pro Monat gehen könnte (ausgehend von inkl Bonus) - ohne um die genauen Kosten für das Heim bzw seine Rente zu wissen. Das für jemanden mit dem man seit Ewigkeiten nichts zu tun und auch keine guten Erinnerungen hat...


    Momentan sind ja alles leider (oder eher glücklicherweise) Spekulationen...


    Fakt ist, dass der Vater seit fast vier Jahren im Heim ist und bisher noch keine RWA gekommen ist.


    Die Frage ist warum... Rente kann er nahezu keine haben, da er nie wirklich gearbeitet und schon ewig dem SA auf der Tasche gelegen hat.


    Deswegen ist es so schwer für mich zu entscheiden was zu tun ist... er ist 71 und kann ja ohne Weiteres noch 20 Jahre leben...

  • naja erstmal hoffen, dass die Grenze überhapt kommt...

    Und dann schauen.


    Aber soweit ich weiss, können Sie dir den Jahresbonus sowieso verrechnen, auch wenn du drauf verzichtest.


    Wie jetzt, wenn jemand auf Teilzeit reduziert, können Sie trotzdem Vollzeit verrechnen.


    Ziemlicher Mist alles...


    Aber das würde ich deinen Anwalt mal fragen.

  • Bei mir geht es auch um einen Härtefall...ich glaube den Sozialämter ist es im Moment zu viel "Arbeit", die warten erstmal ob das Gesetz kommt...jedenfalls fordern sie von mir Nachweise ob ich überhaupt Unterhaltspflichtig bin, schreiben hin und wieder mal einen Brief, wo sie merkwürdige Auskünfte verlangen....und geben an, dass sie den Härtefall erst prüfen wenn vollkommen klar ist, dass ich überhaupt zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden kann. Bei meinen Geschwistern genauso - bei Halbgeschwistern aus erster Ehe wurde der Härtefall bereits vor mehreren Jahren anerkannt, jedoch ohne eine vorherige Prüfung der finanziellen Verhältnisse.

  • Kommt das Gesetz, gilt erstmal die Vermutung, das man unter 100.000€ Einkommen hat.

    Warum sollte man dann auf eine RWA warten, wenn dem Amt bisher keine Anhaltspunkte vorliegen?


    Sicher gibt es Fälle, da kommen Leute über die Grenze und es wird nicht bekannt.

    Da es bisher in diesem Bereich (ehemalige GS) einfach zu wenige Urteile gibt, wissen wir ja alle nicht, wie hier verfahren wird.


    Schaut man sich aber auch mal andere Themen hier im Forum an, gibt es sicher Ansatzpunkte, die Berechnungen der Ämter anzugreifen.


    Wer deutlich über 100.000€ liegt, wird auch die Last der Auseinadersetzung (Klageweg) tragen können oder über einen Vergleich seinen Beitrag leisten.

    Gerecht ist das natürlich nicht, aber viele Zahler unter der Grenze haben garnicht die Mittel sich zu wehren und zahlen daher die errechnete Summe.


    LG frase

  • Sie wissen bei mir sehr genau, dass ich erst nach einer Klage zahlen würde und da bei uns ein Härtefall im Raum steht, schätze ich, dass sie erst abwarten ob das Gesetz kommt oder nicht. Für ein paar Monate Nachzahlung würde sich der Klageweg wohl nicht lohnen. Ich denk, dass erst wieder Bewegung rein kommt, wenn das Sozialamt weiß, dass Gesetz kommt oder kommt nicht.


    Ich bin weiter zuversichtlich, die Reaktion in der Regierung sind positiv. Ob es an der Finanzierung im Bundesrat steitert?

  • Bei mir ist es so, dass ich seit ca 40 Jahren keinen Kontakt zu meinem Vater habe, vor einem Jahr schrieb er mich an und wollte wieder mit mir Kontakt aufnehmen, teilte mir aber mit, dass er nun seit ca 3 Jahren in einem Heim untergekommen sei nach Jahren auf der Strasse etc und es ihm leid täte, wenn das Amt an mich herantreten würde.

    falls der SHT von dieser Nachricht an dich Kenntnis hat, wird der SHT davon ausgehen dürfen, dass du auch ohne RWA seit ca. 3 Jahren damit rechnen solltest in Anspruch auf Unterhalt genommen zu werden; falls du tatsächlich und nachweislich ein solchen Schreiben vom Vater erhalten hast, kommt es auf RWA nicht mehr an



    da es ungewöhnlich sei, dass nach 3 Jahren im Heim das Amt noch nicht auf mich zu gekommen sei, soll auf die Kontaktaufnahme nicht eingehen

    ja, ungewöhnlich;

    ja, nicht eingehen, korrekt; trotzdem wären die Informationen über die finanzielle Lage deines Vaters sehr wichtig, insbesondere welche Art von Sozialhilfe er bekommt, so wie ich es verstehe für dich "anonym" an diese Daten ranzukommen ist unmöglich, es gäbe auch keine "Drittpersonen" die dir daran helfen könnten



    Die Wahrscheinlichkei, dass ich keinen Unterhalt zahlen müsste sei nicht sicher, da ich 9 Jahre noch im gemeinsamen Elternhaus lebte bevor meine Mutter mit uns aus Gewalttätigkeit usw floh. Gut sei, dass es ein Gerichtsverfahren i.S. Nichterfüllung der Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber gab, das sogar zu Haft etc führte.

    Nun bin ich dabei Beweise zu sammeln, für den Fall das etwas kommen sollte

    Ich haben inzwischen das Urteil zum Unterhalt, aber Haftbefehle etc sind nicht mehr zu finden. Das Einzige sind Gefangenenkarten im Staatsarchiv aus denen man auf die Aktenzeichen usw schliessen kann


    eine 100% Sicherheit gibt es nicht, deine Chancen sind aber gut, dass du nach dem §1611 BGB den Fall für dich entscheidest könntest; deine Chancen sinken m.E. je mehr du verdienst bzw. je besser es dir finanziell geht;




    Ich bin in der Situation, dass ich ohne Jahresbonus unter 100.000, aber mit Jahresbonus über 100.000 liegen würde.

    Nun ist die Frage für mich, verzichte ich auf den Jahresbonus...?

    Lebe nach Scheidung von meinem ExMann, der mich finanziell um alle Ersparnisse erleichtert hat, damit ich mein Haus behalten kann usw. von daher ist nicht mehr so viel Luft mir noch Kredite usw aufzuladen.... nur für den Fall, dass dem Amt nach Jahren in denen er im Heim ist, einfällt, dass da noch Kinder sind.


    eigentlich solltest du einen separaten Thread für deine Fragen aufmachen :)



    Mein Anwalt meinte, dass ein Ass sein könnte, dass meine Schwester in den USA lebt und das SA es vielleicht zu mühseelig wäre dort die Zahlungsgfähigkeit zu belegen

    ich glaube nicht, dass deine Schwester in den USA für das Amt ein Hindernis darstellt um dich in der Zwischenzeit sehr sehr ausführlich nach deiner Leistungsfähigkeit zu prüfen, wenn das Amt es so wollte



    oder das das SA im Bilde ist über die Lage i.S. Unterhaltszahlungen an Kinder etc, dass sie es als aussichtslos ansehen.

    das kann schon eher der Fall sein




    Fakt ist, dass der Vater seit fast vier Jahren im Heim ist und bisher noch keine RWA gekommen ist.

    Die Frage ist warum... Rente kann er nahezu keine haben, da er nie wirklich gearbeitet und schon ewig dem SA auf der Tasche gelegen hat.

    wenn ich mir das alles durchlese, frage ich mich woher weißt du was Fakt ist und was nicht



    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ich bekomme nichts von der Steuer zurück, mache nicht einmal eine Steuererklärung.

    das finde ich aber in deinem Einkommesbereich dann sehr merkwürdig.

    In der Einkommenssteuererklärung wird dir auch die Möglichkeit gegeben, deine Werbungskosten abzusetzten.

    Diese vermindern auch dein bereinigtes Brutto!

    Du solltest möglicherweise mal mit einem Steuerfachmann sprechen, oder hat es einen anderen Grund, warum du dem Fiskus bisher aus dem Weg gehst?


    LG frase

  • ohje... nein...

    bis zur Scheidung haben wir eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgegeben, aber seit der Scheidung habe ich nichts abzusetzen. Arbeite mit dem Rad 5 Min entfernt und lt Steuerberatungsdame ausser der Pauschale von 100´0 Euro (?!) nichts weiter anzurechnen, bekäme unter 50 Euro ausgezahlt.

    Der Jahresausgleich wird in der Firma vorgenommen...

  • Verwirkung ist doch aber eigentlich Verwirkung, egal wieviel man verdient?!


    nein, bzw. bin mir nicht sicher was du genau meinst

    allein schon deswegen "nein", weil es eine komplette aber auch eine "anteilige" verwirkung geben kann; bei einer "anteiligen" müßte der UHP zwar zahlen, aber anteilig von der eigentlichen leistungsfähigkeit


    ein gericht kann z.B. entscheiden, dass eine verwirkung zwar vorliegt, aber der UHP so gut verdient, dass es ihm nichts ausmache ein bisschen was doch an Elternunterhalt zu bezahlen

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen