Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • "Vermögen spielt bei der Prüfung ob über oder unter 100.000 keine Rolle..."

    OK! Ich liege deutlich unter 100.000. Aber wird dann als Renter (beim Unterhaltspflichtigen) das üppige Vermögen trotzdem im zweiten Schritt zum Unterhalt herangezogen?

  • wenn die Berechnung der 100.000 € Grenze zum Ergebnis kommt, der Unterhaltspflichtige liegt über der Grenze, dann


    dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners und auch die Vermögensprüfung


    > dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht

  • der CDU Mann am Schluss hat ja prima dargelegt, warum das mit den Kommunen ein lächerlicher Einwand ist

    das die Kommunen in den letzten Jahren milliardenschwere Entlastungen durch den Bund bekommen haben, und die Länder und Kommunen noch in diesem Jahr noch weitere Milliarden bekommen werden, spielt in der öffentlichen Wahrnehmung so gut wie keine Rolle, stattdessen werden die ungeprüften Behauptungen von kommunalen Verbänden einfach so in den Raum gestellt,


    würde die Berichterstattung dieses Thema mal aufgreifen, dann wäre diese unsägliche Diskussion über die angeblich so "armen" Kommunen kein Diskussionsstoff mehr

  • wenn die Berechnung der 100.000 € Grenze zum Ergebnis kommt, der Unterhaltspflichtige liegt über der Grenze, dann


    dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners und auch die Vermögensprüfung


    > dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht

    müsste der SB nicht längst erhöht werden?

  • das die Kommunen in den letzten Jahren milliardenschwere Entlastungen durch den Bund bekommen haben, und die Länder und Kommunen noch in diesem Jahr noch weitere Milliarden bekommen werden, spielt in der öffentlichen Wahrnehmung so gut wie keine Rolle, stattdessen werden die ungeprüften Behauptungen von kommunalen Verbänden einfach so in den Raum gestellt,


    würde die Berichterstattung dieses Thema mal aufgreifen, dann wäre diese unsägliche Diskussion über die angeblich so "armen" Kommunen kein Diskussionsstoff mehr

    Ich bin ja schon froh, dass der CDU Mann gestern dazu was gesagt hat. Aber wenn man mal im Internet und in den Medien das Ganze verfolgt, dann wird es halt leider einfach nicht aufgegriffen. Ich weiß auch nicht was man da mal tun könnte. Mich ärgert das kolossal

  • müsste der SB nicht längst erhöht werden?

    Seh ich auch so. Der Betrag ist absolut lächerlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wenn man zukünftig unterhaltspflichtig ist (hoffentlich), ein sechsstelliges Einkommen hat, mit dem man ja einen gewissen Lebensstil pflegen möchte.


    Wie sehen das die Experten - besteht da irgendwann mal die Chance, dass es hier eine signifikante Änderung gibt (eine, die über eine inflationsbedingte Erhöhung von zb 200 Euro hinausgeht)?

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    eine weitere Hürde zur Entlastung wurde gestern genommen.

    Aus gegebenen Anlass möchte ich nochmal auf eine Aktion hinweisen, an der man sich gut beteiligen kann.


    Brandbrief an die Bundesratsmitglieder (wegen Zustimmung zum AEG)


    Auch wenn gestern nur die Grünen als "nicht" Koalitionspartner dem Gesetz die Zustimmung gaben, so ist es immer ein parteipolitisches Spiel, das die Opposition sich enthält. Das diese Stimmen keine Gegenstimmen sind, wissen die Abgeordneten.

    Ganz andere Folgen hätten die Enthaltungen im BR, da würden Sie als Gegenstimmen gewertet.

    Wenn sich also eine Landesregierung nicht einigen kann, dann muss das Bundesland sich enthalten.

    Da aber hier eine erforderliche Mehrheit von 36 Stimmen für das Gesetz benötigt wird, kann sich jeder ausrechnen was die Enthaltung bedeuten würde!


    Daher gilt es jetzt, den Mitgliedern das Ausschuss im BR (tagt am 14.11.) und den stimmberechtigten Landesvertretern nochmal druck zu machen.


    VG frase

  • Danke für Deine Initiative, hoffentlich machen viele mit!

  • Ich kenne den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Herrn Dedy zwar nicht persönlich, aber ich müsste lügen, wenn ich mit ihm keine starke Abneigung verbinden würde!


    https://m.spiegel.de/wirtschaf…-ausgleich-a-1295494.html

    Ich weiß nicht, ob es hier angebracht ist zu posten, aber: https://www.bundestag.de/dokum…lte-pflegegarantie-664958


    "Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Pflegeversicherung verlässlich und solidarisch gestalten – Die doppelte Pflegegarantie umsetzen“ (19/14827) vorgelegt, der am Freitag, 8. November 2019, in erster Lesung durch den Bundestag diskutiert wird. Nach einstündiger Debatte soll die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden."


    Könnte das irgendeinen Einfluss haben auf "unser" Anliegen und auf die Abstimmung des BR?

  • Ich kenne den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Herrn Dedy zwar nicht persönlich, aber ich müsste lügen, wenn ich mit ihm keine starke Abneigung verbinden würde!


    https://m.spiegel.de/wirtschaf…-ausgleich-a-1295494.html


    Das wird gerade in diversen (Online) Zeitungen berichtet. Ich schätze / fürchte, dass die jetzt schonmal für ihre Position zu werben um das dann später in den Vermittlungsausschuss zu schieben.

    Der Herr Beek von der FDP meinte ja auch gestern, dass er erwartet, dass das Gesetz "über den Umweg des Vermittlungsausschuss eine Verbesserung [bei den Kosten] erfahren wird" :/

  • Bemerkenswert ist dabei dieser Satz:


    "Noch vor der Ausschusssitzung muss die Haltung des Landes zwischen den Landesministerien abgestimmt werden."


    Daher mal ran an die Ländervertreter!!!


    VG frase

  • wenn die Pflegeversicherung zu einem "Vollkasko-System" umgestellt würde, dann hätte dies Milliardenbelastungen für die Pflegeversicherung zur Folge, der PV-Beitrag würde sich schätzungsweise verdoppeln müssen

    Hier zeigt sich schon, dass das ganze falsch aufgezogen ist. Die gesetzliche KV ist auch keine Vollkasko, aber sie begrenzt nicht die Auszahlungsbeträge, sondern die Zuzahlung. Vielleicht wäre so etwas in der PV sinnvoll?