Erstentwurf: Auskunft RWA

  • Hallo unikat, ich bin mir nicht sicher, ob die 2.200€ der Beitrag "Hilfe zur Pflege" oder EEE ist.

    Das wurde auch nur so von der RWA abgeleitet, kann sein, muss aber nicht.

    Wenn das Amt hier diesen Betrag leistet, dann stellt sich die Frage, ob da der Grundsicherungsbetrag schon enthalten ist oder nicht?

    Bei meinem Amt haben die das eiskalt einfach als Gesamtsumme übergeleitet.

    Der Sachbearbeiter hatte keine Kenntnis davon, das meine Mutter auch noch GS bezieht, er hat nur die "nackte Zahl" der gesamten Sozialhilfe bekommen und versucht einzutreiben.


    SH123 , leider kann ich zu den Kosten in BW keine Einschätzung abgeben.

    Fakt ist aber, das eine kostengünstige Heimunterbringung vorrang hat.

    Du kannst ja mal schauen ob es um Umkreis ein günstigeres Heim gibt.

    Vergleichen brauchst du nur den Eigenanteil, den die Einrichtungen verlangen.

    Dein Vater muss auch nicht umziehen, du aber möglicherweise weniger zahlen, wenn du eine günstigere Unterbringung vorweisen kannst.


    LG frase

  • Meine RWA habe ich gestern rausgeschickt. Jetzt gilt es abzuwarten.

    Ich habe wie erwähnt NICHT die Vordrucke vom SA verwendet, sondern mich an den Tipp von awi gehalten.


    Einer meiner Geschwister hat die Vordrucke teilweise verwendet als Auskunft erteilt worden ist.

    Nun kam bereits eine Antwort vom SA:


    „Von dem Fragebogen wurde jedoch lediglich die 1. Seite übermittelt, die S.2 und 3 fehlten, bis auf eine Auflistung zu Ziff. 5 vollständig.“


    Die wollen das man die Vordrucke verwendet, dies muss man jedoch nicht, richtig? Es gibt hierfür keinerlei Rechtsgrundlagen, oder?


    Des Weiteren hatte das Sozialamt einen Formfehler in Ihrem Schreiben:

    „... Unterhalt Ihrer Mutter beizutragen haben.“

    Es geht hierbei allerdings um unseren Vater.


    Wie ist das nun mit diesem Formfehler?

  • Hallo SH123,


    Weiterhin forderte das SA in dem Schreiben an mein Geschwisterteil fehlende Verdienstabrechnungen.

    Diese wurden jedoch allesamt bereits zugeschickt.

    Kannst du das beweisen?

    Die wollen das man die Vordrucke verwendet, dies muss man jedoch nicht, richtig? Es gibt hierfür keinerlei Rechtsgrundlagen, oder?

    Die Form der Auskunft ist egal, Sie muss aber vollständig sein.

    Es geht hierbei allerdings um unseren Vater.


    Wie ist das nun mit diesem Formfehler?

    War auch schon bei deinen Geschwistern die falsche Peson angegeben?


    Da hier ja Ansprüche übergeleitet werden, ist es schon von Interesse, ob diese berechtigt sind.

    Man könnte die Sache laufen lassen und dann den Anspruch bestreiten, denn es ist ja nicht deine Mutte , die Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) bezieht.

    Ob das aber Erfolg hat, kann ich nicht beurteilen.


    LG frase

  • Ja, ich habe die Mailverläufe gesehen habe sie mir auch nochmals schicken lassen um zu testen ob es vllt mit den Dateien Probleme gab, aber ich konnte alle problemlos öffnen und einsehen.


    Ok, ich habe die Vordrucke wie gesagt auch nicht verwendet. Mal schauen was das SA mir antworten wird.


    Auf der RWA war mein Vater eingetragen.

    Allerdings war beim letzten Mailverkehr die Rede von der Mutter.

  • Es gibt hierfür keinerlei Rechtsgrundlagen, oder?

    Gibt es nicht.

    Eine Auskunft ist dann richtig erteilt, wenn sie vollständig und systematisch geordnet ist.



    Auf der RWA war mein Vater eingetragen.

    Allerdings war beim letzten Mailverkehr die Rede von der Mutter.

    Darauf würde ich nicht herum hacken. Stell es richtig.

    Solche Fehler passieren. Wer weiß wie viele Fälle der SB zu bearbeiten hat.

    In der RWA war das ja richtig angegeben.


    Ich würde sowieso nie per email mit dem SHT kommunizieren.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ok, Danke awi



    Ja das mit der Mail ist so eine Sache.


    ICH persönlich kommuniziere und werde auch in Zukunft mit dem SA nur über Briefe kommunizieren.


    Ich habe es einem meiner Geschwister auch nahe gelegt, aber da würde sich die Postgebühren anscheinend nicht lohnen, da die Briefe ja immer vom Ausland kommen.

  • Hallo zusammen,


    soeben kam folgender Bescheid:


    „Sehr geehrte/r ............ ,


    wir bestätigen den Erhalt des Prüfbogens....“


    zur weiteren Bearbeitung benötigen sie noch folgende Unterlagen:


    „- Einkommensteuerbescheid für 2018


    - Letzte Nebenkostenabrechnung bzw. Wirtschaftsplan der Hausverwaltung Ihrer ETW


    - Umsätze des Extrasparbuchs „Altersvorsorge“ der letzten 12 Monate


    - Kreditvertrag der Wohnungsfinanzierung


    - Jahresabrechnung 2018 sowie Quartalsabrechnung I und II 2019 des Wohnungsfinanzierungskredit“



    Was meint Ihr dazu???

  • Auch die Umsätze des Extrasparbuchs der letzten 12 Monate?

    Nicht erst ab Eingang der RWA oder Anfang dieses Jahres?

    so wie gefordert


    der Hintergrund wird sein, Überprüfung ob regelmäßig die Sparbeiträge eingehen,

    nichts abgehoben wurde und was ist mit den Zinsen passiert


    denn wird Geld abgehoben, dann werden die Sparbeträge für die Altersvorsorge nicht mehr anerkannt

  • deswegen ist es aus meiner Sicht im eigenen Interesse, die gewünschten Belege zu liefern,das erspart dem Unterhaltspflichtigen unnötige Diskussionen

    auch Gerichte verlangen oftmals diese Information, wenn Zweifel herrschen

    wenn der Unterhaltspflichtige behauptet, die Zinserträge bleiben auf dem Konto, sind somit nicht Einkommen, dann muss er dies beweisen

  • Ich habe gerade etwas auf diesem Antrag gefunden wo man ankreuzen kann ob der Antragsteller Kriegsgeschädigter oder Kriegshinterbliebener ist.


    Warum wollen die sowas wissen?

    Hätte man dadurch Vorteile, wenn einer der Eltern ins Heim kommt und diese vor Ausbruch bzw. während des zweiten Weltkriegs geboren worden sind?

    Hat hier vielleicht noch jemand eine Antwort darauf?

  • Für anerkannte Kriegsopfer und andere Geschädigte (Es gibt eine ganze Reihe von Gründen) gibt es verschiedene Entschädigungsleistungen.


    http://www.bmas.de/SharedDocs/…df?__blob=publicationFile


    Normaler Weise hätte diese Person aber schon länger eine Entschädigung erhalten oder vom Bundesversorgungsgesetz profitiert.

    Da jeder Fall einzeln geprüft wird, kann man keine pauschale Antwort geben.

    Im Grundsatz würden aber diese Zahlungen natürlich den Regress der Ämter reduzieren.


    LG frase

    Meine Beträge beruhen auf meiner Meinung und sind nicht rechtsverbindlich;)

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