• Hallo, weiss jemand wie es sich verhält wenn man ein 5-jähriges Studium beginnen will und zwei Kinder (10, 12) hat für die man unterhaltspflichtig ist? Mein Einkommen wird während dem Studium nicht mehr als 1000,- Euro betragen, Besitztümer habe ich keine die den Wert von 2000,- überschreiten. Die Ex-Frau ist in Ausbildung und hat ein geringes Einkommen. Ist das generell so das ich in einer solchen Situation studieren darf? Oder kann man dazu gezwungen werden in seinem bisherigen Beruf weiterzuarbeiten um den Kindesunterhalt + Ehegattenunterhalt aufzubringen? Grüße Uwe

  • Hi Torsten,


    . den man allerdings nicht mehr hat.


    Die Mutter wird UVG beantragen.


    eine spätere Rückzahlung durch den Vater ist hoch wahrscheinlich.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    vorausgesetzt, sie ist nicht wieder verheiratet. Das Merkmal "alleinerziehend" als Voraussetzung für Leistungen nach dem UVG gibt es schon seit über 10 Jahren nicht mehr.


    Abgesehen davon geht es ja nicht nur um Vorschüsse nach dem UVG. Der Fragesteller wird alles nachzahlen müssen, was an Unterhaltsschulden aufläuft, da er sich selbst bedürftig gemacht hat.


    wirdwerden

  • Hallo an alle und Danke für die Antworten. Ich wollte noch anmerken das ich das Sorgerecht habe und die Kinder zu 1/3 (zeitlich gesehen) bei mir wohnen. Ich will mich beruflich neu orientieren da ich in meinem alten Beruf gesundheitsbedingt nicht arbeiten will und da denke ich das ein Studium "eine Art" Umschulung ist, oder liege ich da falsch? Also meiner Ansicht nach sollte das dem Mann auch ermöglicht werden ohne das er sich verschuldet. Der Kindesmutter wird es ja auch erlaubt umzuschulen ohne das ein Hahn danach kräht ob sie dadurch ihre Unterhaltspflicht verletzt.

  • Ich habe von der Exfrau noch nie einen Cent Kindergeld gesehen. Ich mache oft Urlaub mit den Kinder und finanziere eine 3 Zimmerwohnung um zu ermöglichen das die Kinder auch bei mir leben. Auch hier bekomme ich Null Unterstützung von Niemandem und das seit 8 Jahren.

  • Wenn die Mutter barunterhaltspflichtig ist, dann kräht da sehr wohl ein Hahn danach, und zwar nicht nur einer, sondern eine ganze Menge Hähne tun das. Und wir haben es auch nicht mit einer Art "Umschulung" zu tun, auch die wäre nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen unterhaltsmindernd zu berücksichtigen. Abgesehen davon, eine Umschulung von der Dauer, die ist mir zumindest nicht bekannt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    verstehen kann ich dich schon, aber die "Gesetze" geben es nicht her.


    Ich habe von der Exfrau noch nie einen Cent Kindergeld gesehen.


    Die DT zeigt den Bedarf des Kindes an,davon kann das haelftige Kindergeld abgezogen werden.


    edy

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  • Hallo timekeeper,


    man würde sich mit einer beruflichen Umorientierung selbst bedürftig machen, das verstehe ich, aber es ist doch auch so, dass es ein Grundrecht auf Berufsfreiheit gibt, oder nicht? Nehmen wir einmal an ich würde ein Studium anfangen, die Unterhaltskosten würden komplett auflaufen, kann ich dann das Studium fertigmachen und danach das Ganze zurückzahlen?


    herzliche Grüße


    Uwe

  • Hallo Timekeeper,


    Wenn die Mutter barunterhaltspflichtig ist, dann kräht da sehr wohl ein Hahn danach, und zwar nicht nur einer, sondern eine ganze Menge Hähne tun das.




    Ab wann ist die Frau genau barunterhaltspflichtig? Und eine Frage noch: Wenn die Frau ein "echtes" Wechselmodell ablehnt, kann dann der Mann dies immer wieder einfordern? Was sind sozusagen anerkennbare Gründe die eine Frau "berechtigen" ein Wechselmodell abzulehnen?



    herzliche Grüße


    Uwe

  • Hallo uwek,


    ich lese du machst dir Gedanken und es scheint ja nicht um die absichtliche Reduzierung deiner Unterhaltsverpflichtungen zu gehen.

    Hast du den letzten Vorschlag der Mutter schonmal unterbreitet? Ein komplettes Auflaufen wäre nicht sinnvoll, die Kinder müssen ja im jetzt und heute leben.

    Du hast auch geschrieben, das du aus gesundheitlichen Gründen den Job wechseln willst.

    Gibt es die Möglichkeit dies durch ein medizinisches Gutachten zu belegen?


    VG frase

  • Hallo frase,


    nein den Vorschlag habe ich ihr nicht unterbreitet. Weil sie selbst gerade eine Umschulung macht, ohne eine vorherige Besprechung mit mir als relevant zu betrachten, gehe ich davon aus das Sie das Thema nicht sonderlich interessiert. An einem medizinischen Gutachten bin ich dran und es gibt bei mir ein großes Interesse wissenschaftlich tätig werden zu wollen, deshalb auch das Studium.


    Grüße Uwe

  • Also edy und TK sind hier die Profis und haben ja schon den Sachstand erläutert.


    Wer hat denn den jetzigen Unterhaltsanspruch ermittelt?

    Könntest du neben dem Studium auch noch einen Nebenjob machen?


    VG frase

  • Heutzutage entwickelt sich die Internet-Bildung aktiv weiter. Warum probierst du es nicht? Immerhin konnte ich online einen tollen Studienplatz finden. Ich habe lange nach einem Ort gesucht, an dem ich eine Fremdsprache lernen kann und bin bei dieser Seite xxy geblieben. Versuch es selber.


    Werbung? gerne. Aber nicht hier.