Was passiert wenn ich zum Jugendamt gehe?

  • Ich habe bei einer Kindernothilfe Hotline angerufen und die haben mir gesagt das ich morgen mit dem Schulsozialarbeiter zum Jugendamt fahren soll um mich dort "vorzustellen"?

    Ich will auf KEINE Fall noch einmal zurück nach Hause oder in die nähe von meinem Vater. Also was passiert, wenn ich dort hingehe und ihnen sage, dass ich auf keine Fall zurück will? Kann es passieren, dass ich nochmal zurück muss ?? Kann der Schulsozialarbeiter verweigern mich zum Jugendamt zu fahren? Und was bedeutet "vorstellen" in diesem Zusammenhang?

  • Hallo,


    Ich nehme an du bist weiblich? wie alt bist du denn?


    Es kommt darauf an in wie weit der Schulsozialarbeiter dein Problem kennt?


    Ich denke du sollst Vertrauen zu ihm haben, er kennt vielleicht die Reaktion des JA. ?


    "vorstellen" bedeutet m.E. dein Problem dem Jugendamt mitteilen.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    das Jugendamt ist verpflichtet, dich in Obhut zu nehmen, wenn die Bitte nicht offensichtlich mißbräuchlich ist. Es wird anschließend unverzüglich die Eltern unterrichten und dich je nach freien Plätzen zunächst einmal vorübergehend unterbringen. wo, das kann man nicht sagen. Das kann ein Heim sein, eine andere Einrichtung.


    Ob derSchulsozialarbeiter sich als Taxi benutzen lässt, dass vermag ich nicht abzuschätzen.


    Herzlichst


    TK

  • Ja ich bin weiblich und 16. Der Schulsozialarbeiter weiß, dass ich Probleme in der Schule habe aber er weiß nicht, das ich extreme Probleme mit meinem Vater habe. Ich habe im Moment angst das er mich nicht zum Jugendamt bring und dann meinen Vater deswegen anruft.

  • Er kennt mich eigentlich schon, habe ihm aber nie gesagt das ich so große probleme in der Familie habe

  • Hi,


    wer kennt dich eigentlich schon? Der Mitarbeiter vom Jugendamt oder der Sozialarbeiter?


    Bitte beachte hier unsere Spielregeln. Wir begrüßen uns höflich und verabschieden uns. Ist für uns eine Form des gegenseitigen Respekts und der Höflichkeit. Danke!


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    ich meinte den Sozialarbeiter, er und ich haben schon mehrfach miteinander geredet, ging aber immer nur um die Schule. Tut mir leid, falls ich unhöflich war, ich schreibe nur sehr selten in Foren.


    Herzlichst


    -Anonymouse

  • Hi,


    siehst du, sieht doch gleich viel netter aus. Mit dieser Spielregel vergreifen sich die Schreiber nicht so leicht im Ton, deshalb ist uns das wichtig.


    Du kannst auch gleich am Morgen zum Jugendamt gehen, allerdings ist es wohl geschickter, wenn du dich vorher kurz mit eurem Sozialarbeiter kurzschließt. Vielleicht kennt der ja einen Ansprechpartner und kann dich telefonisch ankündigen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo An...,


    du solltest dich entweder morgen in der Schule melden oder telefonisch mitteilen was du vor hast.

    Die Schule ist verpflichtet, wenn du fehlen solltest, deine Eltern zu informieren.

    In meinem Bundesland (Berlin) hat jede Schule einen Kontaktlehrer, der dir in der Krisensituation helfen sollte.

    Es gibt auch einen sozialpsychologischen Dienst, der dir weiterhelfen kann.

    Wir können hier nicht einschätzen was das JA entscheidet. Eine sofortige Herausnahme aus der Familie bedarf sehr stichhaltiger Gründe.


    VG frase

  • Hi,


    die Inobhutnahme selbst ist eigentlich selten ein Problem, schau mal ins SGB VIII. das Kind wird ja nicht herausgenommen, sondern begibt sich freiwillig unter den Schutz des Jugendamtes. Problematisch wird es erst, wenn die Sorgeberechtigten nicht einverstanden sind. Dann muss ja binnen drei Tagen ein entsprechender Antrag bei Gericht eingereicht werden. DAs scheuen die Jugendämter gerne. Bitte nicht vergessen, auch Mitarbeiter des Jugendamtes haben eine Garantenstellung gegenüber dem Kind und machen sich strafbar, sobald sie von einem gravierenden Mißstand wissen und nicht eingreifen. Deshalb ist der erste Schritt in der Regel relativ unproblematisch.


    Herzlichst


    TK