Unterhaltsberechnung - Kurzarbeitergeld

  • Mein Sohn wird demnächst volljährig. Derzeit wird in der Firma in der ich arbeite an einzelnen Tagen "kurz" gearbeitet. Mein Lohn verringert sich dadurch leicht. Meine Frage: Muss beim durchschnittlichen Nettoeinkommen der Lohn während der Kurzarbeit mit einfließen oder nimmt man die letzten 12 Lohnabrechnungen VOR der Kurzarbeit?

    Danke und viele Grüße

  • Hallo Paul,


    man das Einkommen nehmen dass du mit hoher Wahrscheinlichkeit die nächsten


    Jahre wieder haben wirst.


    Was macht der dann 18 Jährige Sohn? (Ausbildung/Schule) .


    edy

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  • Ja Titel besteht mit dem Wortlaut:

    "Ich erkenne an, dass der Unterhalt wie folgt bestimmt ist: Ab dem xx.xx.xxxx bis zur Volljährigkeit mtl. 100% des jeweiligen Mindestunterrhaltes der dritten Altersstufe. "

    Ist ja eigentlich ganz klar befristet. Die Dame vom Jugenamt sagte mir er wäre auch nach dem 18. Geburtstag gültig?!


    Die Mutter ist selbst Studentin, hat geringes Einkommen und Bafög, also ist Sie erstmal aussen vor...


    Vg

  • Hallo,


    sieht aber eher nach einem befristeten Titel aus.


    Sohn muss auch vorrangig BAFöG beantragen.


    edy

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  • Mein Sohn wird demnächst volljährig. Derzeit wird in der Firma in der ich arbeite an einzelnen Tagen "kurz" gearbeitet. Mein Lohn verringert sich dadurch leicht.



    vielleicht hilft dir das bei der Suche nach einer Lösung

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen




  • und auch

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen