Wird mein Einkommen mitberechnet für den Unterhalt nicht privilegierter Kinder aus 1. Ehe des Ehemannes

  • Die erwachsenen Kinder meines Ehepartners studieren und fordern von uns Unterhalt. Mein Partner bekommt knapp 770 € Rente. Die Tochter bekommt Bafög. lt. Bafögamt muss mein Mann keinen zusätzlichen Unterhalt zahlen. Der Sohn macht den Master schon im 5. Semester und fordert weiterhin Unterhalt. Wird mein Einkommen von ca. 1700 € mit den 770 € zusammengezählt, sodass ich quasi mit für den Unterhalt aufkommen muss. Zusammen haben wir fast 2500,- €, netto. Zählt dabei auch der Selbsterhalt von 1300,- pro Person, also dann 2600,- oder wie läuft das jetzt. Vielen Dank für Antwort. Mit frdl. Grüßen Andrea (Frau von Murphy)

  • Hi,


    Zunächst eine kleine Korrektur. Das Bafögamt berechnet zwar auch, aber nach eigenen Regeln. Die sind nicht familienrechtlicher Art, so dass man daraus nichts rückschließen kann. Das nur zur Klarstellung.


    Du schreibst, beide Kids fordern Unterhalt. Die Tochter ja wohl nicht? Oder doch, und wenn ja mit welcher Begründung?

    Nun zum Sohn, der ja wohl etwas geltend macht. Nein, direkt fließt dein Verdienst nicht in die Berechnung ein. Es gibt Ausnahmen, wie immer, ich sehe hier aber keine erfüllt. Voraussetzung wäre, dass du ihn aufgrund der ehelichen Fürsorgepflicht unterhalten müsstest. Dann müsste man rechnen, ob dieser fiktive Betrag über den Selbstbehalt kommt. Oder du wärst verpflichtet, ihm ein Taschengeld zahlen, aber auch dieser Anspruch würde in Addition mit seiner Rente doch nicht ausreichen. Ich sehe da keinen Ansatzpunkt. Ganz wichtig: das Kind ist nicht mehr priviligiert. Anders wäre meine Auskunft bei einem minderjährigen Kind oder aber einem volljährigen Kind, welches noch zur Schule geht, um einen der tadtitionellen Schulabschlüsse zu erlangen.


    Hat der Sohn denn schon einen Bafög-Antrag gestellt?


    Herzlichst


    TK

  • Die Tochter hat einen Bafögantrag gestellt, das Bafög wurde aufgrund der letzten zwei Jahre Durchschnittseinkommen gerechnet. Und daraufhin hat die Tochter 199,- € verlangt, weil das Bafögamt das bestimmt hat. Wollte sogar noch nachträglich Geld haben. Natürlich haben wir sogleich ein Änderungsformular hingeschickt, weil mein Mann da schon in Rente war und sie nur seinen ehemaligen Verdienst anerkannt haben. Das ist jetzt erledigt. Nur noch eine Frage dazu. Die Tochter hat schon eine Ausbildung als staatlich geprüfte verwaltungstechnische Assistentin, war danach ein Jahr zuhaus und hat letztes Jahr zu studieren angefangen mit 23 Jahren. Greift da nicht eigentlich das elternunabhängige Bafög?

    Der Sohn wird demnächst 25 und hat bis letztes Jahr noch Unterhalt bekommen. Erst als mein Mann nur noch das wenige Einkommen hatte, haben wir den Unterhalt mit Hilfe einer RA eingestellt. Die RA haben wir nicht mehr, aber der Sohn besteht weiterhin auf Unterhalt. Wie schon geschrieben, mittlerweile im 5. Semester Master, müsste auch endlich mal fertig sein. Von Bafög wissen wir nichts.

  • Hallo,


    Dass BAFöG-Amt wird nicht schreiben das ein Elternteil (oder beide Eltern) noch Summe X an Unterhalt, zusätzlich zum BAFöG zahlen muss.


    Das wird m.E. oft falsch interpretiert.


    Der fünfundzwanzigjährige wird bald auf sein Kindergeld verzichten , dafür aber eine eigene Krankenversicherung


    abschließen müssen


    edy

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  • Andrea, nimm es mir nicht übel, aber alles sehr laienhaft angegangen. Und nochmals: nein, die öffentlich-rechtliche Berechnung des Anteils des Unterhalts, welcher berücksichtigt wird, das hat mit Familienrecht gar nichts zu tun. Es geht da lediglich darum, wieviel Einkommen mit Bafög zu verrechnen ist, nicht darum, was familienrechtlich geschuldet ist.


    Ob die Tochter überhaupt noch einen Anspruch auf Finanzierung der Eltern (beider Elternteile) gehabt hätte, das können wir hier nicht abschätzen. Aber das ist ja eh vorbei. Elternunabhängiges Bafög gibt es nach meiner Kenntnis erst nach 5 Jahren der Berufstätigkeit, keine Ahnung, ob es Ausnahmen gibt, interessiert hier aber auch nicht.


    Wie mit dem Sohn vorzugehen ist, das hatte ich doch geschrieben. Was ist da unklar?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Edy, sorry, hab noch mal nachgeguckt. Bafögamt hat geschrieben, angerechneten Einkommen des Vaters 199,- €. Daraufhin hat die Tochter ihm einen Brief geschrieben, dass sie auf 199, Euro besteht und auf eine Nachzahlung von knappe 600,-. Sie schreibt, dass er verpflichtet wäre, das Geld zu zahlen oder dass das Bafögamt das Geld von ihm zurückholen würde. Das hat mein Mann wohl falsch interpretiert. Nochmals Sorry.

  • Hi,


    also nochmals, das Bafög-Amt zieht bei euch kein Geld ein. Ich hoffe, das ist jetzt klar. Der Mann muss Auskünfte erteilen, damit das Amt rechnen kann und das wars.


    Nu ja, der Sohn will was haben, kann er ja versuchen, und der Vater sagt "nein." Das wars dann auch.


    Herzlichst


    TK

  • Nu ja, der Sohn will was haben, kann er ja versuchen, und der Vater sagt "nein." Das wars dann auch.

    So ist es und er kann dem Vater dankbar sein, das er seine Ausbildung bisher gefördert hat.

    Man kann auch als Student arbeiten um seine finanziellen Bedürfnisse zu befriedigen.

    Die Gewohnheit, Unterhaltsempfänger zu sein, ist leider ein schlechter Ratgeber und verzögert in diesem Fall den Eintritt in ein selbständiges Leben.


    VG frase

  • Hallo Murphy,


    angerechneten Einkommen des Vaters 199,- €

    Der Vater hat bei der BAFöG-Berechnung einen Freibetrag.


    Nach Abzug des Freibetrages bleibt das anzurechnende Einkommen über.


    Der Vater hat also m.E. für die Berechnung ein Einkommen von 199€


    edy

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  • So ist es und er kann dem Vater dankbar sein, das er seine Ausbildung bisher gefördert hat.

    Man kann auch als Student arbeiten um seine finanziellen Bedürfnisse zu befriedigen.

    Die Gewohnheit, Unterhaltsempfänger zu sein, ist leider ein schlechter Ratgeber und verzögert in diesem Fall den Eintritt in ein selbständiges Leben.


    VG frase

    Ja das sehe ich auch so. Ich hoffe, dass du das gut klären kannst.