Kinderbonus im Bereich Patchwork oder getrennt lebenden Paaren mit Kindern - Umsetzung? Unterhalt? Auszahlung?

  • Hallo zusammen.


    Wie soll der Kinderbonus aufgeteilt werden bzw. berechnet werden im "Bereich" getrennt lebende Eltern?


    Profitiert nur ein Teil davon und der andere Teil(Mutter oder Vater) geht leer aus?


    Ich erwarte vom Gesetzgeber eine gerechte Verteilung, jede Mutter oder Vater sollte jeweils 150,- bekommen. Alles andere würde zu einer weiteren Spaltung führen.


    Noch habe ich nichts erfahren. Die Berichte beziehen sich auf Paare mit Kindern im selben Haushalt.



    Nächster Punkt: Angeblich wird der Bonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Die Planung sieht vor: Jeweils 100,- pro Monat mehr wird mit Kindergeld ausgezahlt(gesamt 3 Monate).

    Wie wird denn dann der Unterhalt berechnet für die drei Monate?



    Nächster Punkt: Kinderfreibetrag soll steigen von 1.908 auf 4.000,- €. Haben beide Seiten etwas davon?



    Bin wirklich sehr gespannt auf die konkrete Umsetzung vom Gesetzgeber und hoffe auf Gerechtigkeit.


    Kann nicht sein: Jemand mit drei Kindern bekommt fast "1000" ohne weiteres und der andere Elternteil bekommt Null!



    Bin auch mal gespannt wie Singles den Kinderbonus betrachten, viel Freude kommt bei denen bestimmt nicht auf.


    LG

  • Hallo, ja da bin ich auch gespannt. Ich lebe auch getrennt und zahle den vollen Unterhalt für meine zwei Kinder. Meine Kinder sind 3 Tage die Woche bei mir und davon wird nichts angerechnet. Meine Ex bekommt das volle Kindergeld und den vollen Unterhalt und jetzt wahrs. auch den vollen Bonus?

  • Hallo Ast45 und Mausbesitzer


    denkt ihr, der Kinderbonus ist unter den Eltern aufzuteilen?

    Wie der Name es schon sagt, geht es um die Kinder, die sehr unter den Coronaverordnungen der letzten Monate gelitten haben.

    Denen soll dieser Bonus gewährt werden.

    Daher die Auszahlung an den Kindegeldberechtigten, denn der Gesetzgeber geht davon aus, das bei diesem auch die Kinder leben.

    Geplant ist eine monatliche Auszahlung von 100€ über drei Monate.


    Was den Kindefreibetrag angeht, so steht diesem jedem Steuerpflichtigen anteilig zu, es sei denn er wurde aus bestimmten Gründen eine andere Aufteilung veranlasst, also kein Grund zur Sorge


    VG frase

  • @ Mausbesitzer: das Kindergeld muss hälftig auf deine Unterhaltszahlungen angerechnet werden. Es ist letztlich einerlei, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird, es ist jeweils intern zu verrechnen. Auch müsste geschaut werden, ob man ich auf ein echtes Wechselmodell umstellen könnte (2 Wochen hier, 2 Wochen da z.B.), dann würde sich auch der Unterhalt, der wechselseitig zu zahlen ist, verändern.


    Nun zur eigentlichen Frage. Der genaue Text liegt noch nicht vor. Und, da ja bei Unterhalt aus guten Gründen immer mit 12 Monaten gerechnet wird, es sei denn, es ist für die Zukunft eine gravierende Änderung sicher zu erwarten, werden diese paar hundert € keinen Einfluss haben. Abgesehen davon gibt es ja immer nicht anrechenbare/berücksichtigbare Zuwendungen. Und die würde ich dazu rechnen.


    Im Klartext: das Geld sollte da bleiben, wo es ausgezahlt wird. Auf Unterhaltszahlungen hat es keinen Einfluss, weder bei dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, noch bei dem Elternteil, welches zahlen muss, auch wenn letzteres wegen anderer Kinder in seinem Haushalt auch Zuwendungen bekommt.


    Herzlichst


    TK

  • Ich seh das etwas anders. Das Kindergeld, bzw. der Zuschuss ist weiterhin eine soziale Leistung, die dem Kindergeld gleich kommt und ich bin der Meinung, dass ich dies bei der Unterhaltszahlung anrechnen sollte. Ich schreibe später die Sachbearbeiterin beim JA mal an. Die Antwort poste ich gern.

  • Kindergeld ist eine Steuerersparnis.

    und bei der Einkommenssteuerermittlung erfolgt dann eine Günstigerprüfung durch das FA.

    Kindergeld und Kinder- und Betreuungsfreibetrag können nicht zusammen, sondern nur alternativ in Anspruch genommen werden.


    VG frase

  • Schaut her, die Antwort vom JA:


    derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, wie mit dem Kinderbonus unterhaltsrechtlich verfahren wird und wann dieser tatsächlich zur Auszahlung kommt.

    Sollte er wie Kindergeld behandelt werden, liegen Sie richtig.

    Ich werde Sie informieren, sobald ich nähere Informationen haben.

    Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

  • Dann schaun wir mal, ob es als Sozialleistung oder Steuerersparnis gewertet wird.


    Ich befürchte aber, das wegen der "geringen" Summe sicher ein einfacher Weg gewählt wird, den Bonus zu bewerten.


    VG frase

  • Hallo,

    Kindergeld ist eine Steuerersparnis. Deshalb kommen ja auch ALG II Empfänger nicht in Genuss desselben, einfach, weil sie kein Kindergeld bezahlen. Kindergeld ist keine soziale Leistung!

    Freudscher Versprecher ? ;);)


    edy

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