Unterhaltsanspruch ein Kind

  • Hallo ihr lieben,


    Ich habe eine Frage. Meine älteste ist 18 Jahre alt und beginnt dieses Jahr eine Ausbildung. Dadurch wird wahrscheinlich ihr Unterhalt weg fallen. Nun zu meiner Frage : ich habe noch eine 15 jährige Tochter, wird dann der Unterhalt neu berechnet und meine Tochter bekommt mehr? Da er dann ja weniger zahlt.


    Würde mich echt freuen wenn mir das jemand beantworten könnte. Vielen lieben Dank


    Liebe Grüße

  • Hallo Marija81,


    Hat er denn bis jetzt, für beide Kinder den vollen Unterhalt gezahlt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Marija81,


    dann muss er jetzt nicht mehr zahlen.


    Er muss immer nur den Unterhalt zahlen der dem Bedarf des Kindes entspricht,

    und der hängt von der Höhe seines Einkommens ab.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,

    Die DT ist aber für 2 Kinder berechnet und üblicherweise stuft man eine Stufe hoch, wenn es nur 1 Kind ist.

    richtig.


    Da die 18 Jährige dennoch, dem Grunde nach unterhaltsberechtigt ist, zählt sie m.E. nach als 2. Kind.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    beide haben recht. Aber fangen wir mal ganz von vorne an: der Fragesteller hat die Frage von edy nicht beantwortet. Er hat nur erklärt, dass er für beide Kinder zahlt, nicht ob er den Mindestunterhalt zahlt. Und darauf kommt es an.


    So, jetzt zur Frage der Höherstufung. Das kann man so pauschal nicht beantworten. Es kommt auf weitere Umstände an, wie noch mehr Unterhaltsberechtigte (Kinder, Ehepartner) und darauf, ob man einkommenstechnisch am oberen oder unteren Rand der Einkommensgruppe hängt. Und die weitere Frage ist, ob ein Titel existiert und wie der ausgestaltet ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo ihr lieben, danke für eure Antworten. Meine 18 jährige Tochter wird dieses Jahr keinen Unterhalt bekommen und somit ist nur noch ein Kind unterhaltsberechtigt. Er verdient sehr viel und ihm bleiben viel, viel mehr als der Selbstbehalt.

  • Hi,


    also mit "sehr viel" und er kann mehr zahlen, da kommt man nicht weiter. Für einen sind 10 € sehr viel, für einen anderen 100 € sehr wenig. Es kommt nicht darauf an, was er verdient, sondern darauf, ob die Voraussetzungen für eine Höherstufung gegeben sind. Man muss nicht jeden Cent, den man verdient, mit Angehörigen teilen. Hatte ich doch geschrieben.


    Herzlichst


    TK

  • 18 Jährige dennoch, dem Grunde nach unterhaltsberechtigt ist, zählt sie m.E. nach als 2. Kind.

    Interessante Sichtweise.

    Das habe ich so bisher noch nicht gehört.

    Gibt es dazu irgendwelche Entscheidungen, was schriftliches, wo das schon mal so entschieden wurde?

    So etwas kommt ja nicht so selten vor.