Was Recht ist, sollte Recht bleiben

  • Hallo,


    mein Sohn, der seit 3 Jahren bei mir (Vater) lebt und in 3 Monaten 17 wird, wuchs bis zum 10. Lebensjahr in einem Wechselmodell auf. In den Rund 13 Jahren, habe ich immer meinen zu leistenden Unterhalt korrekt geleistet und mich auch an Anschaffungen und Sonderkosten (Schullandheime, Ausflüge, Anschaffungen, etc.) zur Hälfte beteiligt.

    Seit nun mein Sohn bei mir lebt, ist die Mutter in einer Privatinsolvenz und nur zu 80% im Unterhalt Leistungsfäähig, wegen des Selbstbehalts. Die Erziehungszeit wurde, obwohl es nicht wirklich richtig ist, der Mutter für den Rentenanspruch zugesprochen. In der Scheidung wurde festgehalten, das ich 3 Punkte meines Rentenanspruchs für die Ehezeit abgeben muss, die Ehe wurde nach 4 Jahren geschieden.


    Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das man in solchen Fällen doppelt "bestraft" wird. Zum einen werden Ansprüche ohne Prüfung geltend gemacht, dann muss man die Versorgungslücke finanziell ausgleichen und bekommt dann bei Renteneintritt noch eine Minderung? Wie werden die 20% des fehlenden Unterhalts über 4 Jahre (bis 18 Jahre rund 4000€) ausgeglichen?

    Muss sowas über das Familiengericht geklärt werden?


    Grüße

  • Hallo rootMani,


    Zu welchem Zeitpunkt wurden "Erziehungsrentenpunkte ", der Mutter zugesprochen?


    Vor dem Versorgungsausgleich oder nach dem Versorgungsausgleich ?


    Unterhalt muss nur der Leistungsfähigkeit entsprechend gezahlt werden, also kein Ausgleich.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • edy, das Kind ist noch relativ jung. Da wurden die Rentenanteile im Scheidungsverfahren übertragen. Und da wurden alle Rentenanteile, die wer auch immer in der Ehe erworben hat, ausgeglichen. Nachträglich aufgrund der geänderten Rechtslage dürfte das nicht mehr ausgeglichen worden sein. Und nur das sind ja die Fälle, bei denen es heute noch um eine Korrektur gehen kann.


    Nun zur zweiten Frage, zum Unterhaltsrückstand. Wer sollte den fehlenden Unterhalt ausgleichen? Wenn ein Titel existiert, dann ist es wie bei jedem anderen Schuldner/Gläubigerverhältnis auch. Man kann noch 30 Jahre vollstrecken.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo edy und TK,


    Danke für eure Antworten. Die Rentenpunkte aus meiner Rente wurden im Scheidungsverfahren ermittelt und verteilt.

    Die Erziehungszeit wurde scheinbar 2014/15 angerechnet.


    Wie auch immer, es bleibt für mich der Beigeschmack, das es manchen gelingt sich finanziell Vorteile zu verschaffen, die ausgleichbar wären.


    Grüße

    rootM

  • Hi,


    ich stehe immer noch vor einem Rätsel. Was ist das für eine Unterscheidung zwischen Punktübertragung und Erziehungszeit? Es sind doch beim Alter des Kindes nicht noch im Nachhinein irgendwelche Punkte gutgeschrieben worden. Das einzige, was mir dazu einfällt, ist, dass unser Rentensystem ja auf zwei Faktoren aufgebaut ist. Nämlich auf dem Zeitfaktor und auf dem Einzahlungsfaktor. Der Zeitfaktor hat in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe der Rente, kann aber eine Rolle spielen, wenn es um das Erreichen einer bestimmten Anzahl von Jahren geht. Hat also mit der Höhe der Rente gar nichts zu tun.


    Zwei Beispiele, die es vielleicht klarer machen: man kann ohne Abzug vorzeitig in Rente gehen, wenn man 45 Jahre eingezahlt hat bzw. Ersatzzeiten nachweisen kann. Oder, man bekommt nur Erwerbsminderungsrente, wenn man in den letzten fünf Jahren mindestens drei anrechenbare Jahre nachweisen kann.


    Wenn es das ist, dann hat das mit deiner finanziellen Rentenlage nichts zu tun. Ob du im Bedarfsfall auch noch Erziehungszeiten angerechnet bekommst, weiß ich nicht. Wenn nicht, dann hättest du seinerzeit gegen die Anrechnung Beschwerde einlegen müssen. Aber, der normale Bürger benötigt diese Zeiten eigentlich nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,

    dann hättest du seinerzeit gegen die Anrechnung Beschwerde einlegen müssen.


    na, wenn die Scheidung mit Versorgungsausgleich schon etwas her ist, dann gab es die Rentenpunkte für die Erziehungszeiten ja nicht.

    Es wurde also von dieser Sachlage der Übertragungswert ermittelt.


    Nun, erst Jahre später entschloss sich die Regierung hier die Erziehungszeiten mit Rentenpunkten zu versehen und schlägt das der geschiedenen Mutter noch drauf, auf die schon von Exmann übertragenen Rentenpunkte. Finde den Fehler!


    Ich kenne ein ganz anderes Beispiel.

    Eine Exfrau musste , da sehr gut verdienend, ihren Exmann Rentenpunkte übertragen.

    Nun hat auch Sie einen neuen Rentenbescheid mit der Anrechnung ihrer Erziehungszeiten bekommen und siehe da, ihre Rente steigt.

    Der Exmann hat nichts von dieser Regelung, er hat ja schon die Rentenpunkte vor über 10 Jahren erhalten.


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    ja damals ^^, so 2006 war das noch so, das die während der Ehe zugewonnen Rentenansprüche von beiden Teilen gegenübergestellt und dann ausgeglichen wurden. Wie schon geschrieben, muss ich auf 3 Punkte (heute ist ein Rentenpunk 34,19€ wert) verzichten. 2011 wurde das glaube dann das Gesetz geändert.


    Das mit der Erziehungszeit wurde dann noch dazu erfunden, damit den Müttern die Erziehungszeit in der Rente angerechnet wird.


    Grüße

    rootMani

  • Hi,


    das sind die in der Ehe erworbenen Rentenpunkte. Woher die kommen, das ist einerlei. Erziehungszeiten wurde nicht dazu erfunden, das gab es auch vorher schon. Meine Scheidung war 1989, da gab es diese Zeiten schon.


    frase, das mit dem späteren Übertragen von Rentenpunkten (bei deiner Bekannten), das hatten wir doch schon kürzlich in einem anderen Thread. Nochmals: es gibt viele Situationen, in denen Rentenpunkte nicht ausreichend bei der Scheidung berechnet werden konnten. Da greift dann der schuldrechtliche Versorgungsausgleich später. Ebenso sind ja einige Anpassungen für erziehende Elternteile erforderlich geworden, weil auch Altfälle mehr Rentenpunkte für Kinder erhielten. Dafür ist das Kind von rootMani aber zu jung. Vielleicht ist das bei deiner Bekannten der Fall, keine Ahnung. Oder sie hat einfach gut geflunkert.


    rootMani, du hast das System immer noch nicht verstanden. Ich hatte doch versucht zu erklären, was der Unterschied zwischen Punkten und Zeiten ist. Und jetzt schmeißt du es wieder durcheinander.


    Herzlichst


    TK

  • Da hake ich mal nach,


    wenn eine Gesetz eine Rentenanpassung ergibt und die Gründe dafür in der Ehezeit lagen (Mütterrente), dann sollte auf Antrag doch eine Abänderung des Versorgungsausgleichs möglich sein.


    Gruß


    frase

  • frase, Rentenanpassung ist was ganz anderes. Wenn es eine Erhöhung der Rentenpunkte gibt, dann kann es sein, dass es auf Antrag eine Umschichtung gibt. Das sind die Fälle, in denen die Rentenpunkte abschließend mit der Scheidung verteilt werden (also nicht Altscheidungen aus der früheren DDR, da haben wir noch keine abschließende Regelung). Der Klassiker sind insoweit die Erhöhung der Rentenpunkte für Kids, die im letzten Jahrhundert geboren sind. Den Fall haben wir hier aber nicht. Und der Fragesteller schreibt hier ja auch nicht von Rentenpunkten, sondern von Erziehungszeiten.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    kann sein, das es für den Fragesteller nicht gilt.

    1989 war Ende DDR, es bleiben also 3 Jahre in denen Kinder vor 1992 geboren wurden.

    Es geht auch um Rentenpunkte

    Wie schon geschrieben, muss ich auf 3 Punkte (heute ist ein Rentenpunk 34,19€ wert) verzichten. 2011 wurde das glaube dann das Gesetz geändert.

    Ich würde einen Fachanwalt aufsuchen, finde die Lösung auch nicht gerecht.


    Gruß


    frase

  • frase, es geht nur um Rentenpunkte. Die drei Punkte, die seinerzeit übertragen wurden, sind ja nicht nur Punkte für Kinder. Sondern ein Mix von allem, was in der Ehe diesbezüglich erwirtschaftet wurde. Und bei der Erhöhung der Rentenpunkte für Kinder spielte das Ende der DDR keine Rolle. Das sind zwei ganz verschiedene Angelegenheiten. Also bitte nicht vermengen.


    Und, er muss doch gar keine "Kinderpunkte" an sie abgeben. Ein Anwalt wäre hier m.E. gar nicht erforderlich, wäre rausgeschmissenes Geld. Er sollte bei seiner Rentenkasse einen Beratungstermin ausmachen. Das ist gratis und die sind nach meiner Erfahrung ziemlich fit in diesen Sachen.


    Herzlichst


    TK

  • Tk, ich wollte nichts vermengen, sorry.


    Für mich ist es aber unklar, warum ein VA aus 2006 nicht angreifbar ist, wenn in den Folgejahren die Rentenansprüche eines der Beteiligten angehoben wurden und dies auch aus der Ehezeit resultiert. Würde dann jetzt der VA nicht ein anderes Ergebnis zur Folge haben?


    Gruß


    frase