Anstehende Scheidung

  • Hi,


    etwas deutlicher formuliert: wir leisten keine Beihilfe zur Implementierung von rechtswidrigen Zuständen. Man hat auch nach der Trennung mit dem letztlich ja noch gemeinsamen Geld sorgfältig umzugehen. Tut man das nicht, kann es durchaus sein, dass man so behandelt würde, als hätte man sich gesetzeskonform verhalten. Also die abgezweigten Gelder mit in die Berechnungen zugunsten der Frau einfließen.


    Es ist in der Tat zwischen dem Unterhalt zu unterscheiden, den der Mann aufgrund der Ehe und des geringeren Einkommens der Frau an sie zu zahlen hat und dem Unterhalt, der zu zahlen ist, weil ein kleines Kind da ist. Der Trennungsunterhalt/nacheheliche Unterhalt ist befristet, u.a. von der Dauer der Ehe, kann aber auch bei Ehen von relativ kurzer Dauer dazu führen, dass über die Scheidung hinaus zu zahlen ist.


    Der Betreuungsunterhalt muss häufig wesentlich länger gezahlt werden, denn nicht jedes Kind kann mit 3 einmal die volle Fremdbetreuung verkraften, zum anderen sind die Öffnungszeiten der Kitas häufig nicht mit den berufsbedingten Betreuungsbedürfnissen der Mutter vereinbar. Aber auch hier der Trost: auch diese Verpflichtung ist zeitlich begrenzt, denn Kinder haben die wohltuende Eigenschaft, zu wachsen und selbständiger zu werden. Und der Betreuungsunterhalt ist in der Regel wesentlich geringer als der nacheheliche Unterhalt.


    TK

  • In der Zugewinngemeinschaft gibt es kein "gemeinsames" Geld, es ist also keineswegs ein rechtswidriges Verhalten, dass jeder Ehepartner über die Verwendung seines Geldes allein entscheidet, dies ist vielmehr gerade gesetzlich vorgesehen und also gesetzeskonform.

    Dahingehend existieren auch gar keine besonderen Sorgfaltspflichten.


    Sofern im Rahmen eines Zugewinnausgleiches Auskunft über das Endvermögen zu erteilen ist, muss diese wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen.

  • Nochmal zum Sachstand:
    Jeder von uns beiden hat ein eigenes Konto. Jeder verfügt auch nur über sein Geld.
    Gemeinsam haben wir ein „Haushaltskonto“. Darauf überweisen wir jeder zu gleichen Teilen monatlich Geld und bezahlen davon alles an Essen, Trinken und was unser Sohn so brauch.

    Urlaub bezahlt auch jeder zu gleichen Teilen.


    Spielt das eine Rolle bei der Scheidung?