Anstehende Scheidung

  • Hallo,

    leider muss ich mich heute an euch wenden.

    Seit 2019 bin ich mit meiner Frau verheiratet. Wir haben einen Jungen *2020


    Der Sachstand:

    -2017 habe ich alleine ein Haus gekauft. Meine Frau taucht nirgends auf. Ich zahle seitdem den Kredit und alle Sanierungsarbeiten habe ich ebenfalls selber bezahlt.
    -Wir haben getrennte Konten und jeder hat seine Anschaffungen selber bezahlt. Meine Frau hat zum Beispiel dieses Jahr einen Autokredit abgeschlossen und bezahlt auch allein die Rate dafür.

    -Ich verdiene erheblich mehr wie sie.

    -Obwohl ursprünglich geplant und auch beide einverstanden waren, haben wir keinen Ehevertrag geschlossen.

    -Alle nicht fest mit dem Haus verbundenen Gegenstände (z.B. Möbel haben wir 50 / 50) bezahlt.

    -Wir beide haben keine Rechtsschutzversicherung.


    Was passiert im Falle einer Scheidung, wenn wir uns nicht außergerichtlich einig werden?

    Muss ich sie auszahlen?


    Viele Grüße und besten Dank vorab.

  • Hallo erzer,


    kommt darauf an bei wem der Jungen leben würde, der andere müsste Kindesunterhalt zahlen.


    Dann könnte ein Partner eine Zugewinnberechnung erstellen lassen.


    Wie Gauss schon schrieb. Wertsteigerungen ( nur die Steigerungen), werden hälftig geteilt.


    edy

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  • Vielen Dank für die schnellen Antworten!


    Aber wer kann wissen, was das Haus zur Eheschließung wert war? Wir haben 99% Eigenleistung eingebracht.


    Also müsste ich ihr die Hälfte der Wertsteigerung auszahlen?


    Was genau passiert, wenn unser Sohn hauptsächlich bei der Mutter lebt? Was passiert wenn er zu „gleichen Teilen“ bei uns lebt?

  • Hallo,



    Aber wer kann wissen, was das Haus zur Eheschließung wert war? Wir haben 99% Eigenleistung eingebracht.

    du kennst zumindest den Kaufpreis?


    Was genau passiert, wenn unser Sohn hauptsächlich bei der Mutter lebt? Was passiert wenn er zu „gleichen Teilen“ bei uns lebt?

    Kommt auf dein Einkommen, und das Einkommen der Mutter an.


    edy

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  • Ja klar ist der Kaufpreis bekannt. Aber das Haus war bei Eheschließung erheblich wertvoller - da umfangreich saniert. Was ja dann mir zu gute kommen würde, wenn der Wert bei Eheschließung und der jetzige Wert sehr ähnlich sind, oder?

  • So ist das.

    Wenn es hart auf hart kommt, musst du allerdings möglichst gut belegen, was du gemacht hast, was das gekostet hat usw.

    Den Jetzt-Preis kann man schätzen lassen. Auch da kann es große Unterschiede geben.

    Die Frage ist, ob es überhaupt so weit kommt, also der gegnerische Anwalt sich daran abarbeiten will. Sind ja nur wenige Jahre.

    Hast du schon einen Anwalt?

  • Das zu belegen wird schwierig bei Eigenleistung. Belegen kann ich es maximal durch Fotos.


    Nein wir leben ja aktuell noch zusammen und es ist noch nichts ausgesprochen. Kann auch durchaus sein, es funktioniert ohne Anwalt. Ich habe da keinerlei Erfahrung und weiß auch nicht wie sich meine Frau verhalten wird..

  • EINEN Anwalt braucht man sowieso, darum such dir besser schon mal einen.

    Wer hat da schon Erfahrung. Er kann dich erst mal auf die Spur bringen.


    Wenn du keine harten Belege hast, musst du es so gut es geht plausibel machen: Schriftlich.

    Mache möglichst detaillierte Aufstellungen: Was, wie lange, wie teuer usw.

    Dein Anwalt kann dir da genaueres sagen.


    Man weiß nicht, wie es laufen wird. Tendenziell wird es mit der Zeit immer gemeiner.

    Zuerst will man alles im Guten regeln, dann erhält man Tipps aus dem Freundeskreis usw. ... 2. Anwalt ...

    Als besserverdienender Mann gegen Frau mit Kind ist man immer in der schlechteren Position, sozusagen.

    Du hast aber einige Pluspunkte: Haus gehört dir alleine und die Ehe war nur kurz, daher vermutlich kein nachehelicher Unterhalt.


    Wenn der Sohn bei der Mutter bleibt, dann musst du Unterhalt zahlen, sehr lange (Beträge s. Düsseldorfer Tabelle).

    Das ist dein Minuspunkt. Aber es ist ja dein Sohn, also kann man sich damit abfinden, denke ich.

  • Hi,


    Ihr habt ein paar Problemkreise.


    Der Wert des Hauses ist m.E. das geringste Problem. Da haben wir ein sehr schematisiertes Verfahren, Anfangswert zum Zeitpunkt der Eheschließung - Endwert zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung. Was da wer wann renoviert hat, das dürfte nicht unbedingt von Interesse sein. Falls man sich nicht einigen kann, ist eben ein Gutachter angesagt, manchmal hilft auch schon die Einschätzung eines Maklers vor Ort. Es wäre wünschenswert, sich insoweit zu einigen.


    An Anschaffungen interessiert nur das, was in der Ehe angeschafft wurde. Alles, was vorher gekauft wurde, gehört dem, der es gekauft hat. Und das, was in der Ehe dazu kam, das ist aufzuteilen, auch da ist Einigung angesagt. Ersatz durch Geld ist bei Hausrat zunächst einmal nicht angesagt. Allerdings haben wir Vertragsfreiheit, man kann sich insoweit natürlich auch anders einigen.


    Kredite, die nur von einem aufgenommen wurden, sind natürlich auch von demjenigen weiter zu bezahlen. Im Fall des PKWs gehe ich mal davon aus, dass die Frau den Wagen auch weiterhin nutzt, ist insoweit dann also neutral. Allerdings könnte es sein, dass die Kreditbelastung in die Unterhaltsberechnung für den Anspruch der Ex einfließt.


    Unterhalt für das Kind zahlt der, bei dem das Kind nicht lebt. Da deine Frau bedeutend weniger verdient als du, kann es sein, dass du (zeitlich beschränkt) Unterhalt für sie zahlen musst. Bei der Berechnung dieses Anspruchs könnte der PKW-Kredit eine Rolle spielen. Muss man sich genauer anschauen.


    So, das war mal ein grober Überblick.


    Herzlichst


    TK

  • Danke euch.


    Es wird beim Einkommen sicherlich das Jahreseinkommen bemessen, oder? Ich habe ein sehr stark schwankendes Einkommen.

    Wie es mal mit unserem Sohn wird, kann ich jetzt noch nicht sagen. Das wird sich rausstellen.


    Es könnte wohl sein, dass ich meiner Frau auch Unterhalt zahlen muss? Sie arbeitet nur 30 Stunden und hat wirklich nicht das beste Einkommen.


    In welcher Hinsicht spielt der PKW Kredit eine Rolle?

  • Gauss, darauf muss es nicht unbedingt ankommen, wenn der PKW in der Ehe angeschafft worden ist. Je nach Konstrukt kann der PKW zum Hausrat gehören (Familienkutsche) oder aber anders einzuordnen sein. Und es gibt auch Hausratsgegenstände, die zwar einer der Partner vor der Ehe erworben hat, trotzdem dem anderen zugesprochen werden (klassisches Beispiel: Waschmaschine), einfach weil der eine Partner das Teil dringend benötigt.


    Lieber erzer, ich wage mal die Voraussage, dass du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Unterhalt für die Frau zahlen musst, sofern sie ihn geltend macht.


    TK

  • Nein, es gibt auch für das Gericht keine rechtliche Möglichkeit, Hausratgegenstände, welche einer der Partner sich bereits vor der Ehe angeschafft hat und sich folglich in dessen Eigentum befindet, dem anderen Partner zu übereignen.


    Der Eigentümer des jeweiligen Gegenstandes könnte allenfalls verpflichtet sein, diesen dem anderen Partner (ggf. entgeltlich) zur Nutzung zu überlassen.


    Nur gemeinsam angeschaffte Gegenstände könnten derart verteilt werden.

  • Da ich einen Dienstwagen fahre, soll meine Frau natürlich das Auto behalten. Sie hat es für sich gekauft und nutzt es auch aktuell nur selbst.


    Meiner Meinung nach, kann sie mit ihrem Einkommen ihr Leben bestreiten. Wo liegen da die Grenzen?

    So kurz verheiratet gewesen und dann Unterhalt für die Frau zu zahlen, finde ich echt Wahnsinn. Hätte ich mich nur damals um einen Ehevertrag gekümmert..

  • Hallo,


    So kurz verheiratet gewesen und dann Unterhalt für die Frau zu zahlen

    in der Trennungszeit sollen beiden Partnern in etwa das gleiche Geld zur Verfügung stehen ( daher evtl. Trennungsunterhalt). Ob du nach der Scheidung noch nachehelichen Unterhalt zahlen musst ist doch völlig unklar!


    edy

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    z.B. "Hallo"
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