Gibt es bei Unterhaltsberechtigte auch einen Wohnvorteil?

  • Wenn eine Kindsmutter Mietfrei wohnt und Unterhalt vom Kindsvater geltend macht gibt es in dieser Richtung auch einen sogenannten Wohnvorteil? Sie arbeitet nicht bis zum 3. Geburtstag des Kindes und lebt Mietfrei bei den Eltern oder bei der Oma! Dann muss ja der Kindsvater auch Unterhalt an die Kindsmutter bezahlen da sie nicht arbeiten kann . Und wenn der Kindsvater Mietfrei in seiner bezahlten Immobilie wohnt wird ihm ein so genannter Wohnvorteil angerechnet. Und andersrum dann ? Dann hat die Kindsmutter ca. 1500 -2000 Euro wo sie einfach so ausgeben kann. Und der Kindsvater muss die Immobilie verkaufen da er garnicht so viel Euro zur Verfügung hat. Oder sehe ich das falsch ?

  • Hallo Ichbins ,

    Ich gehe davon aus, dass Ihr das klassische Ressidenzmodell lebt, wonach das (minderjährige) Kind bei der KM lebt (und sozusagen das Betreuende Elternteil (BET) ist und Du als KV der Unterhaltszahlende Elternteil (UET) bist.

    In solch einem Modell erfüllt der UET in Form von Barunterhalt seine Unterhaltspflicht und der BET erfüllt seine Verpflichtung in Form von Betreuung.


    Der BET braucht also keinen Barunterhalt zu leisten und dessen Einkommen ist in diesem Fall überobligatorisch (und wird somit überhaupt nicht betrachtet...)


    Ausnahmen wären hohe Einkommensunterschiede zwischen den ET, wenn hier (z.B.) die KM als BET ein mehrfaches (ab ca. 3 fachen Einkommen) als der UET verdienen würde... Die bloße Vermutung und/ oder Behauptung reicht nicht...


    Unabhängig davon kann (und wird es wohl) auch sein, dass dieses unentgeltliche Wohnen bei den Eltern auch dem Wunsch der Eltern entspricht, wonach es dann sowieso nicht als dem Einkommen der KM anzurechnen wäre...

    Und der Kindsvater muss die Immobilie verkaufen da er garnicht so viel Euro zur Verfügung hat. Oder sehe ich das falsch ?

    das lässt sich anatürlich so pauschal weder beurteilen noch sagen, da es ja im wesentlichen von den Gesamtumständen abhängt...(finanzielle Möglichkeiten des KV usw.)