So sie hat 2 Jahre Frisuren gelernt abgebrochen (Aufhebungsvertrag) . Und dan nach 3 Monaten als Floristen angefangen. Besteht die Unterhaltsplicht noch? Danke
das kommt - nicht zuletzt - auch auf die Umstände des Wechsels der Ausbildung an...
Zunächst räumt die "regelmäßige Rechtssprechung" den Auszubildenden/ Studierenden einen doch recht großzügigen Raum beim Wechsel ein (schließlich kann mn sich ja in der Berufswahl (oder sonst.) auch mal irren (man merkt halt irgendwannn, dass die zunächst eingeschlagene doch nicht der eigenen Neigung entspricht.
Ein Wechsel kann aber auch angeraten sein, wenn z.B. Allergien entstehen die erst mit dem Beruf (oder hier im Zuge der Ausbildung) zum Ausbruch kommen (Friseur: zB. Allergien bei den Haarfarben, Flosristin z.B. bei den diversen Chemikalien wie Dünger und/ oder Unkraut-bzw. Insektenvernichtungsmitteln). Kein Richter wird ein solches Kind zwimgen, eine solche begonnene Berufsausbildung zu Ende bringen zu müsssen...