Kur mit Sohn

  • Hi,


    vor 6 Monaten hat der Kinderarzt eine chronische Erkrankung bei meinem Sohn (7) festgestellt.

    Nun hat er vorgeschlagen das meine Ex bei der er wohnt mit ihm in eine Kur geht um ihn richtig einzustellen und sich dort mit anderen auszutauschen und zb auch zu lernen damit besser umzugehen.

    Meine Ex hat mir nun mitgeteilt, dass sie aus zeitlichen Gründen und wegen dem Job keine 3 Wochen in Kur mit ihm kann. Sie müsste sich ja auch um das 2. Kind (12 Jahre und nicht von mir) kümmern. Selbstverständlich habe ich dann vorgeschlagen das ich ihn die 3 Wochen in die Kur begleiten würde, für meinen Chef wäre das auch ok, habe mit ihm gestern geredet. Dies hat sie leider auch abgelehnt.

    Ich sehe meinen Sohn regelmäßig jedes 2. Wochenende obwohl er 150km weit weg wohnt, das Verhältnis ist super. Er hat mir auch am letzten Wochenende gesagt das er gerne mit mir in die Kur gehen möchte.

    Meine Suche hat leider auch ergeben das eine Vater Kur nur mit dem Elternteil möglich ist wo das Kind im Haushalt wohnt.


    Wie könnte ich denn jetzt vorgehen? ich möchte meinem Sohn die Kur ermöglichen und der Arzt ist ja auch dafür.

    Soll ich versuchen sie zu verklagen oder kann man das überhaupt beim Gericht vorbringen? Dürfen die das entscheiden auch wegen den Kosten für die Kur, die von der Krankenkasse bezahlt wird das die Krankenkasse die Kosten dann auch für mich übernimmt obwohl das Kind nicht bei mir lebt? Oder kann das das Jugendamt regeln?


    Mir ist das sehr wichtig das mein Sohn in Kur gehen kann.


    Danke!

  • Hallo timekeeper,


    danke. Ich habe mit der Krankenkasse telefoniert (wir sind alle bei der gleichen) und die Antwort war ich soll einen offiziellen Antrag schicken und dann erhalte ich eine Rückmeldung. Die Sachbearbeiterin wollte sonst keine Infos geben.

    Nur wird es wohl daran scheitern überhaupt einen Antrag zu stellen da ich bestimmt die Unterschrift meiner Ex nicht bekomme.


    Dann direkt zum Anwalt oder?


    Danke

    Grogu

  • Hi,


    es kommt nicht nur auf die Unterschrift der Mutter an, das ist m.E. der zweite Schritt. Erst einmal muss die Krankenkasse überhaupt darüber entscheiden, ob wir einen Fall für die Finanzierung einer Begleitperson haben, und ob das auch eine andere Person als die Mutter sein kann. So, und wenn diese Bewilligung vorliegt, dann kommen wir zu der Frage, ob dies im konkreten Fall auch der Vater sein kann, bzw. auf das Problem der Zustimmung durch die Mutter. An diesem Punkt würde ich dann gegebenenfalls in der Tat einen Anwalt einschalten.


    Aber, das die Krankenkasse einfach mal so auf telefonischen Zuruf ohne Kenntnis von irgend was eine Zustimmung erteilt, das glaubt man doch nicht ernsthaft?


    TK

  • Vielleicht noch in Ergänzung was: es gibt einmal die Mutter/Kind Kuren, das ist ein Paket, wurde vor über 70 Jahren über das Müttergenesungswerk initiiert. Ellie Heuss-Knapp, die Ehefrau unseres ersten Bundespräsidenten hatte das seinerzeit angeschubst. Hintergrund war natürlich der Krieg, die vielen Kriegswitwen, Halbwaisen, aber auch die Frauen, die dann ihre verletzten Ehemänner zu Hause pflegten und einfach nicht mehr konnten. Da war natürlich nur eine Maßnahme für Mutter und Kind möglich. Alles andere war undenkbar, sowohl mental als auch in der frühen BRD. Ausnahmen waren die Kinderfreizeiten, die es auch gab, aber, das war was ganz anderes.


    So, seit einiger Zeit gibt es neben diesen Kombi-Kuren und den Freizeiten/Kuren für Kinder allein eben auch die Kuren für Kinder mit Begleitpersonen. Also eine völlig andere Kombination, völlig andere Voraussetzungen. Die Kombination Kind/Mutter besteht bei dieser Art der Kur nicht mehr. Nur, da müssen medizinische Gründe da sein, dass jemand mitkommt, und dann genau die Person X.


    Ich hoffe, das System ist jetzt etwas klarer geworden.


    TK

  • Hallo,


    danke für eure Antworten.


    Ich werde jetzt so vorgehen:


    - mit dem Kinderarzt habe ich noch diese Woche einen Termin

    - Antrag an die Krankenkasse schicken (übrigens habe ich nicht erwartet am Telefon eine Genehmigung/Zustimmung zu bekommen)

    - ggfs Termin mit Krankenkasse

    - Ex informieren und erneut um ihre Zustimmung bitten, sofern die Krankenkasse es genehmigt das ich mit ihm fahren kann

    - keine Zustimmung der Ex = Anwalt beauftragen um das Thema am Familiengericht klären zu lassen

  • Ein update: Der Kinderazt hat befürwortet das ich mit dem Sohn in Kur fahre und mir ebenfalls ein Schreiben ausgestellt. Nachdem die Krankenkasse schriftlich erklärt hat das sie auch die Kosten übernimmt wenn ich mit dem Kind in die Kur fahre (vorbehaltlich der Zustimmung der Mutter) wurde dieses Schreiben von mir an die Mutter weitergeleitet. Zunächst kam ihre Ablehnung.

    Ich habe dann mit meinem früheren Anwalt telefoniert und für eine kleine Aufwandsentschädigung hat er der Mutter eine Schreiben zukommen lassen und nochmals um Zustimmung gebeten und direkt mitgeteilt das wir das gerichtlich durchsetzen werden falls sie keine Zustimmung erteilt und sie dann mit den entsprechenden Kosten rechnen muss. 3 Tage später kam die schriftliche Zustimmung von ihr direkt an den Anwalt. Diese Zustimmung habe ich dann die Krankenkasse weitergeleitet und gestern den Zeitraum für den Kuraufenthalt der Einrichtung erhalten.

    Ich denke die KK hat zugestimmt, da wir alle (Kinder, Mutter und auch ich) bei der gleichen Krankenkasse sind, ist aber nur eine Vermutung. So würde es für die KK keinen Unterschied machen.

    Jetzt freue ich mich das mein Sohn in die Kur gehen kann und ich ihn begleiten darf.