Scheidung in Planung/Haus gehört alleinig dem Mann(Grundbuch, gekauft vor Ehe, Ehe ca. 5 Jahre), Überschreibung auf einziges Kind des Mannes

  • Hallo zusammen !

    Ich bin neu hier und habe die Suchfunktion genutzt, bin aber der Meinung, keinen, für mich passenden Thread gefunden zu haben und hoffe auf Gesetzmäßigkeiten, Meinungen oder auch Verlinkungen zu anderen Threads.


    Ich (einziger Sohn,37, nicht verheiratet, ein Kind) versuche die Rechtslage meines Vaters (66, ca. 5 Jahre verheiratet mit 2. Frau) zu durchblicken.


    Noch-Frau (57, 4 Kinder- alle volljährig, nicht im Hause meines Vaters-zum Teil ohne "Grundstücksbetretungsrecht bei meinem Vater)…


    Mein Vater heiratete die Frau nach ca. 10- jährigem Zusammenlebens und einer folgenden, kurzen Trennungsphase.

    Ihre Worte: "Ich komme nur mit dem Namen "Geburtsname meines Vaters" zurück. Erledigt (Hochzeit) !

    Mein Vater hat sich das Grundstück vor der Vermählung in bar geleistet (Alleinig im Grundbuch).


    Im Laufe der Ehejahre wurde das eheliche Verhalten der Frau anders. Soziale Abschottung meines Vaters von Anderen durch Lügen und Intrigen-kaum/schwer nachzuweisen), Geheimnisse (Sie kaufte ein Grundstück mit Haus ohne Wissen und finanzielle Mittel meines Vaters), keine Wäsche waschen, kein Essen kochen (bisher beides Gewohnheit), kommen und gehen, wie es ihr beliebt (zum Großteil ohne Bescheid geben), eigene Wohnsituation im Haus auf der Couch, getrennte Betten, etc.-


    Ihre Worte: "Wenn du dich scheiden lassen willst, musst du zum Anwalt gehen", "Alles Angeschaffte wird durch 2 geteilt- egal, welcher Anwalt"


    Dies zur knappen und ausführungsreichen, kurzen Geschichte….


    Nun meine Fragen:


    1. Wie wird mein Vater seine "noch-Frau" los? (Wohnsituation, "raus aus meinem Haus")

    2. Kann er einem Zugewinnausgleich (nach Scheidung) aus dem Weg gehen, wenn er mir das Grundstück vorher überschreibt? (seit mehr als 5 Jahren von ihm selbst bewohnt, Eigentümer, alleinig im Grundbuch)

    3. Wie sind die aktuellen Regularien bei Überschreibung, Schenkung und zur Spekulationssteuer? (Auch hier habe ich geforscht, komme aber nicht zum Ergebnis).


    Diese Frau tyrannisiert meinen Vater seit vielen Jahren, soll in seinem Leben nicht mehr stattfinden und soll möglichst wenig von Ihrem "Nicht-Eigentum" abbekommen.


    VG

  • Mein Vater hat sich das Grundstück vor der Vermählung in bar geleistet (Alleinig im Grundbuch).

    Dann gehört es ihm auch alleine.

    Als Zugewinn käme nur eine mögliche Wertsteigerung in Frage.


    Übertragung an dich hätte ich Bedenken. Sowas nennt man "illoyale Vermögensverringerung".


    Viel interessanter ist das Haus, dass sich die Frau kaufte!

    Wie ist da die Sachlage?


    --> Scheidung, Anwalt.

    evtl. ist das Trennungsjahr schon um, da Trennung im Haus schon vollzogen?


  • Hi,


    ich fürchte, meine Antwort wird dir nicht in allen Punkten gefallen. Ich versuchs trotzdem.


    Erst einmal, muss der Vater Trennung und Scheidung wirklich wollen. Ich habe hier so den Eindruck, dass du sie willst; denn wenn die Beziehung schon Jahre für den Vater völlig untragbar ist, dann hätte er sie doch nicht geheiratet. Viele Ehen sind für Außenstehende unhaltbar; trotzdem halten sie und niemand versteht, warum. Man sollte sich da raus halten, wirklich dringender Rat.


    Außerdem scheinen die familienrechtlichen Reformen der letzten 50 Jahre an dir vorbeigegangen zu sein. 1977 wurde nämlich aus dem Gesetz die Verpflichtung der Ehefrau herausgenommen, für den Göttergatten den Haushalt zu führen, sprich Wäsche zu waschen und ihn zu beköstigen. Auch darf die Ehefrau die eheliche Wohnung verlassen, ganz einfach so, ganz ohne Genehmigung und ohne zu erklären, was sie vor hat. All das darf der Ehemann auch. Dazu darf er noch alleine seine Wäsche waschen und bügeln, für sich kochen und sein Leben individuell so gestalten, wie er will.


    Es erschließt sich mir nicht, warum der Ehemann jetzt plötzlich sein Haus an wen auch immer verschenken sollte. Wenn das Grundstück ein wesentlicher Bestandteil seines Vermögens ist, geht das nicht ohne Zustimmung der Ehefrau, bzw. er würde im Falle er Durchführung des Zugewinns so behandelt werden, als wenn diese Aktion nicht stattgefunden hätte. Und - da es zum Eingangsvermögen gehört, wäre ja nur der Mehrwert ein Teil des Zugewinns, bei der Kürze der Ehe doch ein sehr überschaubarer Betrag. Und der erlangte Zugewinn der Ehefrau würde ja auch in die Berechnung mit eingehen. Was soll also dieser Blödsinn?


    Wenn der Vater wirklich die Trennung will, dann sollte er dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, derer bedürfte er ja ohnehin, für eine Scheidung herrscht Anwaltszwang. Der Anwalt würde dann vermutlich erst einmal genau rechnen, wer welche (Unterhalts)Ansprüche hat. Würde die Ehefrau unter Fristsetzung auffordern, sich eine eigene Wohnung zu suchen, evtl. wäre eine Klage angesagt, das Haus dem Ehemann zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. An Sachen ist nur das aufzuteilen, was während der Ehe angeschafft wurde, dürfte angesichts des Alters der Eheleute nicht so prickelnd sein.


    Die Rumtrickserei mit der Spekulationssteuer erschließt sich mir nicht so ganz - auch weil es ein törichter Gedanke ist, sich künstlich ohne Not arm zu machen, und das auch noch recht teuer. Da könnte es durchaus sein, dass die Kosten höher sind als der Betrag, der als Zugewinn zu zahlen ist. Wenn es denn überhaupt eine Rolle spielt. Denn heimlich verschenken - das funktioniert nicht.


    Also, ab zum Anwalt, und zwar der Vater, wenn er sich denn wirklich trennen will, bitte du nicht.


    TK

  • Hallo und guten Tag,


    Vielen Dank für die ehrlichen Antworten. Ich möchte mich an dieser Stelle zu einigen Punkten äußern.


    Die Fragen aus der Antwort von "Gauss" kann ich nur zum Teil beantworten.

    Das Grundstück inkl. Wohngebäude hat Sie, laut eigener Aussage, bei einer Zwangsversteigerung erworben. Aktuell kümmert sich wohl (die Aussage zweifeln wir an) ein Makler um den Verkauf.

    Ich kann nicht einmal beurteilen, in welcher Form ein Trennungsjahr laufen kann. Es ist bisher nichts diesbezüglich aufs Papier gekommen. Die "Bedingungen" sind vielleicht schon seit mehr als einem Jahr erfüllt.


    Zur Antwort von "Timekeeper":


    Die Antwort gefällt mir sehr wohl, da ich die Angelegenheit sachlich betrachten möchte und keinesfalls emotional.

    Er möchte die Scheidung, einen Termin beim Anwalt hat er in der kommenden Woche vereinbaren können. Ich bin hier unterstützend dabei, denn er ist mit der Angelegenheit und der "Technik" überfordert.

    Die Ehe ist auch aus seiner Sicht untragbar und im Nachhinein sieht er die Eheschließung als großen Fehler an. Nun drückt aber der Schuh und er hat bis jetzt schlicht zu lange gewartet, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.


    Auch kennen ich und mein Vater grundsätzlich die Lage "zu ehelichen Pflichten". Ihm ist klar, dass seine Frau keine häusliche Sklavin ist, hat Sie auch nicht so behandelt. Allerdings waren genau diese Kleinigkeiten (ich nenne es mal "Gesten des Zusammenlebens") bisher Gang und Gäbe, wurden abrupt von Ihr unterlassen.

    Sie kommt lediglich zum Schlafen in das Haus, unterstellt Ihm immer aufs Neue Dinge, um Ihn zu reizen (er springt nicht darauf an), fordert finanziellen Ausgleich, wenn Sie "geht", beteiligt sich aber "null" an Kosten rund um das Grundstück (ja, es gehört ihm allein- aber es fließt kein Geld in Sachen "Beteiligung" in jeglicher Hinsicht).



    "Es erschließt sich mir nicht, warum der Ehemann jetzt plötzlich sein Haus an wen auch immer verschenken sollte. Wenn das Grundstück ein wesentlicher Bestandteil seines Vermögens ist, geht das nicht ohne Zustimmung der Ehefrau, bzw. er würde im Falle er Durchführung des Zugewinns so behandelt werden, als wenn diese Aktion nicht stattgefunden hätte. Und - da es zum Eingangsvermögen gehört, wäre ja nur der Mehrwert ein Teil des Zugewinns, bei der Kürze der Ehe doch ein sehr überschaubarer Betrag. Und der erlangte Zugewinn der Ehefrau würde ja auch in die Berechnung mit eingehen. Was soll also dieser Blödsinn?


    Aus <Scheidung in Planung/Haus gehört alleinig dem Mann(Grundbuch, gekauft vor Ehe, Ehe ca. 5 Jahre), Überschreibung auf einziges Kind des Mannes> "


    Das war mir nicht bewusst. Mein Vater spielte tatsächlich mit dem Gedanken, das Haus an mich zu übertragen (Art und Weise war bisher unklar), damit Sie sich im Falle eines Zugewinnausgleichs nicht auf seine Kosten bereichern kann. Ich habe Verstanden, dass dies tatsächlich Blödsinn ist.


    Danke auch für den Hinweis mit der "Fristsetzung zum Verlassen des Hauses". Ich denke und hoffe, der Anwalt zieht diese Möglichkeit in Erwägung.


    Und bitte nicht falsch verstehen. Das Grundstück soll nicht heimlich verschenkt werden. Wir hatten natürlich vor, uns im gesetzlichen Rahmen zu bewegen. Darum die Frage an der Stelle.


    Also nochmal vielen Dank für die Antworten an dieser Stelle

  • Hallo MediatorDerFronten,


    Man braucht 4 Werte:


    Vermögen des Mannes am Hochzeitstag

    Vermögen der Frau am Hochzeitstag



    Vermögen des Mannes zum Tag der Zustellung " Einreichung der Scheidung".


    Vermögen der Frau zum Tag der Zustellung " Einreichung der Scheidung".


    Dieser Vergleich wird bei jedem durchgeführt.



    eine positiver Betrag beudeutet einen Zugewinn.


    Jeder muss seinen Zugewinn zur Hälfte mit dem anderen teilen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    vielen Dank für die Zusammenfassung.

    Ich gehe davon aus, dass diese Werte von dem Anwalt (oder Behörde) ermittelt werden?

    Anders gefragt: Wird mein Vater in die (unmögliche und unangenehme) Lage versetzt, die Angaben seiner Frau ermitteln zu müssen?


    VG

  • Hallo MDF,


    Kann man das am Hochzeitstag vorhandene eigene Vermögen nicht nachweisen, wird der Wert auf Null gesetzt.


    Es liegt also im eigenen Interesse, so viel Vermögen ( Anfangsvermögen/ am Hochzeitstag) nachzuweisen.) wie möglich.


    edy

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  • Na ja Gauss, das Vermögen war ja vorher auch schon da, ist jetzt nur in Beton mutiert. Das ändert doch erst einmal gar nichts.


    Fakt ist, dass die Beiden wohl jeder für sich nicht so ganz arm ist. Man relativ kurz verheiratet war, das Vermögen wohl kaum in der Ehe entstanden ist, es sei denn es wäre ein Lotto-Gewinn da oder ein ähnliches Ereignis, dessen Folgen nicht dem Anfangsvermögen zuzuordnen sind. Hier ist doch jede Rumtrickserei überflüssig und verkompliziert das Scheidungsverfahren. Und so etwas kann eine eigentlich unproblematisches Scheidungsverfahren unglaublich in die Länge ziehen und unglaublich verteuern. Das bringt doch nichts!


    Zumal man ja überhaupt nicht weiß, ob die Frau überhaupt einen Zugewinn geltend macht. Probleme arbeitet man am einfachsten ab, indem man Schritt um Schritt vorgeht, und sich vielleicht in diesem Verfahren hier von der Bestrafungsidee frei macht. Dazu gehört erst einmal die saubere Zusammenstellung der finanziellen Unterlagen, das Mandat an den Anwalt, auf dieser Basis ein Verfahren aufzubauen. Und weiß Gott und Mensch kein Verschieben von was auch immer.


    TK

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Tipps und Hinweise.

    Am Dienstag gab es einen Termin beim Anwalt.


    Hier wurde explizit nach der wirtschaftlichen Trennung gefragt (kein gemeinsames Waschen der Wäsche, keine Versorgungsleistungen dem Anderen gegenüber, räumliche Trennung, getrennte Fächer im Kühlschrank, etc.)


    Somit konnte ein eindeutiger Zeitpunkt des Beginnes des Trennungsjahres ermittelt werden. Aus Ihrer Sicht (Sie sagt, Sie zieht im November aus), beginnt das Trennungsjahr erst, wenn Sie ausgezogen ist.

    Der Anwalt hat hier interveniert. "Wenn es Zeugen gibt, die die Lage/ Situation regelmäßig begutachten und vor Gericht gewillt sind, dies wahrheitsgemäß auszusagen, gilt das Trennungsjahr ab dem hier ermittelten Zeitpunkt- auch wenn es nicht einvernehmlich mit Ihrer Frau ist."


    Das Grundstück der Frau wurde wurde vorerst nur im Bezug auf mögliche Unterhaltsforderungen von Ihr angesprochen ("Er wohnt mietfrei und Sie nicht, deshalb muss er in Form von Unterhalt ausgleichen" gilt hier vermutlich nicht).


    Außerdem wurde explizit erwähnt, dass die Güter/ Sachen, welche es aufzuteilen gibt, einvernehmlich geteilt werden müssen. Hierzu hat die Frau sich bereits geäußert und sagte: "Das Bett säge ich durch, ich will deinen Müll nicht mitnehmen", "Genau so bei den Gardienen", und mehr solcher Aussagen.

    Und: "Die Couch habe ich gekauft, die gehört mir, die nehme ich mit"

    Ohne Einverständnis wäre der erste Fall Sachbeschädigung und der Zweite Diebstahl- das ist mir und meinem Vater bewusst.


    Einleitung zur Frage:

    Sie wird meinem Vater nicht ankündigen, wann Sie Ihren, noch zu klärenden "Anteil" abholen lässt.

    Somit droht eine Situation, in der er den Überblick verliert und Sie Sachen ohne Einverständnis entfernt (Aus seiner Sicht soll Sie natürlich alles mitnehmen, was "Ihr gehört" und aus seinem Leben verschwinden. Doch Sie möchte Ihn verbal, finanziell und mit (ohne) Gütern ruinieren).


    Frage:

    Kann mein Vater eine Art Grundstücksverbot (Haus ist vor der Ehe angeschafft, er ist alleiniger Eigentümer) aussprechen und dann geordnet bestimmen, wer das Grundstück betreten darf ?

    Hier geht es nicht um Sabotage des Auszuges!


    VG

  • Hallo MediatorDerFronten,


    wohnt sie noch dort oder nicht? Das habe ich noch nicht verstanden.

    Du schreibst "Sie sagt, Sie zieht im November aus" -> ich verstehe das sie dort noch wohnt

    "Sie wird meinem Vater nicht ankündigen, wann Sie Ihren, noch zu klärenden "Anteil" abholen lässt." -> ich verstehe das sie dort nicht mehr wohnt und irgendwann ihren Anteil (Gegenstände/Einrichtung?) abholen lässt


    Grundsätzlich kann dein Vater ein Hausverbot (auch für das Grundstück) aussprechen. Jedoch nicht wenn sie dort noch wohnt. Auch nicht wenn sie keinen Mietvertrag unterschrieben hat da die beiden verheiratet sind.

  • Robbi, es ist doch klar geschrieben, dass man noch zusammen wohnt.

    Mediator, wir haben hier den üblichen Trennungsstreit, wenn alles noch ganz frisch ist; auf Kindergartenniveau. Also meist ruckelt sich das zurecht.


    Keine großen Gedanken über den Beginn des Trennungsjahres machen. Die Gerichte sind flächendeckend so überlastet, dass die Scheidung sich eh lang hinzieht, so dass es auf die paar Monate, um die man sich hinsichtlich des Trennungsjahrs streitet, überhaupt nicht ankommt. Der Vater sollte für sich einen Trennungstermin festlegen; etwa 3-4 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres kann das Gerichtsverfahren begonnen werden; wann dann geschieden wird, das ist dann überhaupt nicht absehbar. Hängt von vielen Faktoren ab.


    Offensichtlich will die Ehefrau doch im Nov. ausziehen. Ist doch prima, dann hat sich ein Problem schon mal in Luft aufgelöst. Nun zur Hausratsaufteilung. Grundsätzlich behält jeder das, was er vor der Ehe angeschafft und bezahlt hat. Nur hinsichtlich der Teile, die während der Ehe angeschafft worden sind, ist eine Einigung herbei zu führen. Da ist es einerlei, wer was bezahlt hat. Aber, ich rate da immer zu Großzügigkeit. Es lohnt sich in der Regel nicht, sich um jedes Häkeldeckchen zu streiten. Und da muss jeder Abstriche machen, ganz klar.


    Da die Eheleute dort gemeinsam wohnen, die Frau ihr Sofa kaum allein auf dem Buckel rausschleppen kann, kann sie letztlich auch bestimmen, wer die Sachen aus dem Haus verbringt, also, wie der Umzug organisiert und durchgezogen wird. Wem das Haus gehört, spielt insoweit keine Rolle.


    Aber, wenn man sich schon mal einig ist, dass man sich trennen will, ist das doch schon ein ganz großer Schritt in die richtige Richtung.


    TK

  • Hallo zusammen.

    Update:

    Am 01.08. hat Sie einen Großteil der Sachen, Lebensmittel, Bettzeug und Gemeinschaftseigentum in mehrfachen Fahrten zu einem unbekannten Ort gefahren.

    Der Anwalt hat (nach 2- wöchigem Urlaub) ein Schreiben aufgesetzt. Zusammenfassung:

    -Sie hat begonnen auszuziehen

    -Hinweis darauf, dass Sie nicht zur Mitnahme des Eigentums des Mandanten (mein Vater) und auch nicht zur

    Mitnahme von Gemeinschaftseigentum berechtigt ist

    -Androhung von Strafanzeige und Strafantrag, wenn Sie Gegenstände aus dem Alleineigentum des Mandanten oder während der Ehezeit angeschaffte Gegenstände, die demzufolge dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Mandanten aus dem Wohnhaus entfernt

    - Betont, dass der Mandant nichts gegen den Auszug von Ihr hat

    - Er ist durchaus einverstanden, den gemeinsamen Hausrat sinnvoll aufzuteilen

    - Er ist nicht einverstanden mit rechtswidriger Aneignung, nach eigenem Belieben und ohne vorheriger Absprache, von Hausratsgegenständen
    - Sie behält sich weiterhin vor, das Hausgrundstück weiterhin zu nutzen, obwohl Sie nicht mehr dort lebt. Dies wird nicht mehr geduldet. Schlüsselabgabe zum bis zum 31.08.

    - Das Haus nicht mehr ohne vorherige Absprache betreten (sonst, nach Ablauf der Frist, gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung an den Mandanten (Antrag)

    - Aufforderung zur vollständigen Auflistung aller Hausratsgegenstände, welche Sie beanspruchen möchte

    - Aufforderung zur Benennung eines konkreten Termins zur Abholung

    - Ohne vorherige Abstimmung der Hausratsverteilung und ohne Abstimmung des Termines für die Abholung wird der Mandant weiteren, eigenmächtigen Transporten ausdrücklich widersprechen - und die einleitend angekündigten strafrechtlichen Maßnahmen gegen Sie veranlassen

    -Aufforderung, die Namen der Transporthelfer konkret zu benennen

    - Vorbehalt, dass einzelne Personen ein Betreten des Hausgrundstückes untersagt wird (Bei Verstoß: Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch)


    Danke für die Tipps und anregenden Fragen in diesem Forum.

    Ich hoffe, das Schreiben des Anwalts kommt so konkret bei der Dame an, wie ich es empfinde.


    Wenn Updates erwünscht sind, schreibe ich Diese gern.


    VG

  • Hallo,


    aktuell ist davon auszugehen (reine Vermutung), dass Sie keinen Anwalt hat - zumindest kein Mandat. Auf Ihrer Seite der Familie befinden sich 2 Anwälte. Vielleicht holt Sie sich hier Informationen- reine Spekulation.


    Die Forderungen Ihrerseits haben schlagartig mit dem 01.08. aufgehört (Sie hat sich mit den Worten: "Ich gehe jetzt ins Frauenhaus", begründet auf falschen Anschuldigungen, verabschiedet).


    Also aktuell gibt es keine weiteren Forderungen, außer die benannten Unberechtigten (kostenintensive Sachgüter, angeschafft in der Ehe, welche Sie entwendet hat).


    VG

  • Ich mach mal weiter. Zum Anwaltsschreiben: gut gebrüllt, Löwe. Einiges ist so nicht haltbar, aber man kann ja dann immer noch zurückstecken und die Gegenseite hat das Gefühl, sie habe was erkämpft.


    Dazu gehört die Angabe von möglichen Hilfskräften. Weiterhin das Hausverbot. Nach der Trennung kann der Ehepartner letztlich 6 Monate wieder zurück ziehen. Also, einiges, was der Anwalt da geschrieben hat, würde keiner gerichtlichen Überprüfung stand halten. Aber, das ist im Augenblick m.E. einerlei.


    Nein, die Frau lebt mit Sicherheit nicht in einem Frauenhaus. Da kann man nämlich keine Möbel mitbringen und sich wie auch immer einrichten. Da hat man, wenn man Glück hat, ein Mini-Einzelzimmer. Und jede Menge schreiende Kinder um sich, was weiß ich. Ganz sicher nicht der Stil der Lady, oder? Daraus schließe ich positiv, dass sie eine eigene Wohnung hat, die sie nun möbliert. Also, dein Vater ist einen Riesenschritt weiter. Was ihm zusteht, das ist das Auswechseln der Schlösser, evtl. auch das Installieren von Überwachungseinrichtungen, also das Absichern der Liegenschaft.


    So, und jetzt in Ruhe abwarten, bis sich die Wellen etwas geglättet haben. Das ist ja der Sinn des Trennungsjahres.


    TK

  • Hallo zusammen,


    das Schreiben wurde an die letzte bekannte Adresse gesendet- sprich: Zu meinem Vater. Scheinbar ist ein Nachsendeauftrag bei der Post eingerichtet worden, denn Post für Sie kam schon seit dem 01.08. nicht mehr bei meinem Vater an.


    Und nein, das ist sicher nicht der Stil der Lady- jedoch scheint ihr jedes Mittel recht zu sein, um meinen Vater im Ruf, in der Psyche und finanziell zu ruinieren.

    Aber danke für die Einschätzung ihrer Wohnsituation- wir denken ebenfalls, dass es sich hierbei um eine angststiftende, nicht wahrheitsgemäße Aussage handelt.


    Das Auswechseln der Schlösser wurde vom Anwalt kritisch betrachtet- hier bekomme ich leider die fachlichen und juristischen Ausdrücke nicht mehr zusammen.


    Wir hoffen (und damit meine ich hauptsächlich meinen Vater), dass der Mahnbrief des Anwalts für Ruhe und Klarheit sorgt.

    Danke bis hier her.


    VG

  • Hi,


    ich würde mal eine EMA-Anfrage machen. Wenn sie sich woanders angemeldet hat, dann spätestens kann der Mann doch die Schlösser auswechseln. Was nicht bedeutet, dass sie binnen eines halben Jahres nicht zurückkommen darf; aber dann kann selbst euer Anwalt keine Bedenken mehr haben.


    TK