Wie soll das funktionieren?

  • Moin ihr lieben ,


    Vielleicht kann mir hier jemand helfen , denn es steht eine Trennung bevor. Ich hab zwei Töchter von 2 und 8 Jahren.


    Ich hab mal im Internet gegoogelt, nach dem Abzug von unterhalt würden mir noch 1750 Euro zum Leben bleiben. Dazu gesellen sich noch 240 Euro Monatlich an alten Krediten.


    Mich würde interessieren , ob und wie ihr Leute in ähnlichen Situationen klar kommt. Ich möchte schon gerne das meine Kinder finanziell gut über die Runden kommen, aber irgendwie muss ich ja auch leben.


    Was ich in meine persönliche Berechnung mich mit reinnehme , sind Kita kosten von 150 Euro. Also lande ich insgesamt bei 1350 Euro was mir für alles andere inklusive Miete etc bleibt.


    Meine Fragen dazu : Wie kommt ihr über die Runden ? Was habt ihr an Mietkosten? Muss ich mich zur Hälfte an den Kita kosten beteiligen,.oder deckt der Unterhalt das ab ?


    Würde mich über antworten freuen , da ich ziemlich zukunftsängste habe.


    Vielen Dank im voraus?

  • Kitakosten sind anteilig nach Einkommen der Eltern aufzuteilen.


    Ja, das kann finanziell hart werden.

    Wichtig ist, alles auf den Prüfstand zu stellen.

    z.B. Versicherungen, Abos, am besten mal die Kontoauszüge für 1 Jahr durchgehen: Was kann man streichen?

    Ist ein Auto wirklich nötig?

    Kann man evtl. Dinge verkaufen?

    Auch beim Einkaufen: Augen auf! Haushaltsbuch führen, zumindest in der ersten Zeit.


    Wie ist es denn bei dir? Ist alles anwaltlich geregelt?

    Was ist mit Trennungs- und nachehelichem Unterhalt?

    Bist du ausgezogen?

  • Hallo Mircmirc,


    in der Kategorie Kindesunterhalt geht es mehr um rein rechtliche Dinge.


    Fragen wie macht ihr das usw. gehören gerne in die Kategorie "nichts zum Thema".


    edy




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  • Ach Gauss, manchmal liebe ich deine Beiträge. Da kennt jemand noch das gute alte Haushaltsbuch. Das Problem hat doch nicht nur der Unterhaltszahler, sondern auch derjenige, bei dem die Kinder leben. Es ist nun mal so, dass eine gut funktionierende wirtschaftliche Einheit bei Trennung in der Regel nicht automatisch in zwei funktionierende wirtschaftliche Einheiten auf selbem Niveau aufgeteilt werden kann. Ich denke z.B. mit Schrecken an das Jahr, in welchem meine Kinder jeweils zwei Klassenfahrten machten. Also vier Fahrten in einem Jahr finanzieren. Und nicht wie bei uns seinerzeit 50 km von zu Hause entfernt in die Jugendherberge, nee, da standen London und Rom auf dem Programm und zusätzlich dann noch jeweils ein Skiurlaub im kleinen Walsertal.


    Wie Gauss schon schrieb, es muss jeder Posten, der regelmäßig anfällt, auf den Prüfstand. Die dicksten Posten sind nun mal der PKW und Versicherungen. Selbst wenn man meint, man benötige dringend den Wagen; es ist häufig doch nur Bequemlichkeit. Und, es geht ja nicht nur um die Anschaffungskosten, es geht auch um den ständigen Unterhalt; das wird unterschätzt. Aber, abgesehen davon: man kann auch Fahrgemeinschaften bilden, also eine Woche fährt der Kollege A, eine Woche der Kollege B. Und man trifft sich auf einem zentralen Parkplatz, lässt sein eigenes Auto da stehen und steigt um. Oder, man steigt auf eine Vespa um. Denkbar preiswert, schnell, flexibel, geht alles. Selbst wenn man dann ab und zu mal ein Taxi zum Transport des Großeinkaufs nach Hause benötigt.


    Großes Einsparungspotential haben wir auch bei Versicherungen. Ich habe mich mal durch einen Fall gewurschtelt, da meinten die Betroffenen, 12 (!) Versicherungen seien unabdingbar. Unabdingbar sind Haftpflicht und Hausrat, klar. Aber schon die Rechtsschutzversicherung ist in fast alles Fällen überflüssig. Auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die ergänzende Versicherung für Privatpatienten. Waschpulver: die kleinen Packungen, also die Konzentrate machen Sinn, aber nur, wenn man tatsächlich auch eine deutlich reduzierte Menge in die Maschine gibt, und nicht die Menge, die man bei den großen Packungen benötigt. Backofen: wenn man einen kleinen Braten drinnen schmort, dann ist das eine unglaubliche Stromverschwendung. Drei kleine Braten, zwei einfrieren, das macht Sinn.


    Also, es geht ganz viel, ohne dass die Lebensqualität leiden muss.


    TK

  • Hi, klar ist das okay, der Staat mischt sich nur ein, wenn es keine Einigung gibt. Oder aber, wenn ergänzend staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Der Grund hierfür ist, dass man keine Vereinbarungen zu Lasten Dritter treffen kann. Also etwa so: "Ich zahle nur 200 € monatlich, obwohl ich mehr zahlen müsste/könnte, und der Rest, den holst du dir vom Staat," das geht natürlich nicht.


    TK

  • Hallo,

    Trennungsunterhalt wird ab dem Zeitpunkt der Forderung, möglich bis zur rechtskrägtigen Scheidung gezahlt .


    edy

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  • Hallo Mircmirc.


    du kennst "google" ?


    gebe Begriffe ein wie Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt Kindesunterhalt usw.


    falls du dann Fragen hier hast, gerne



    edy

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  • Kann mir hier vielleicht mal jemand eine konkrete Rechnung aufstellen? Klar, das muss im Endeffekt ein Anwalt regeln, allerdings kommt bei mir so langsam Panik auf. Vielleicht hat ja jemand einen Plan


    Ich verdiene 2500 Eur netto

    Frau 1500 auf Teilzeit. Sie arbeitet das Maximum was die Kinderbetreuung her gibt.


    Dann haben wir gemeinsame Kreditkarten

    Auto was sie fährt 69 Eur

    Auto was ich fahre 89

    Privatkredit von 145 Euro

    Kita kosten 370 Euro


    Würde mich freuen!

  • Hallo Mircmirc,


    Mal ein "Überschlag"


    Kindergeld 737€


    2300 € EK Mann bereinigt

    1400 € EK Frau bereinigt


    EK Mann für Berechnung des Trennungsunterhaltes 1563€


    SB Mann bei Trennungsunterhalt 1510€


    nach dem du den Kindesunterhalt gezahlst hast( 737€) , dürfte der Trennungsunterhalt sich bei 53 € liegen.


    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Kannst du mir sagen , wie du auf das bereinigte Einkommen kommst ?


    Und wie wird hier mit Kreditraten verfahren? Müssten die nicht auch irgendwie abgezogen werden?


    Und wies 737 Eur Kindergeld? Das Kindergeld beträgt 250 Euro.


    Jedenfalls erstmal vielen dank!

  • Hallo Mircmirc,


    "bereinigtes Einkommen" jeweils geschätzt.


    Kreiditkarten im "gschätzten bereinigten Einkommen".


    Kindergeld 250 € für ein Kind ? für 2 Kinder ?


    edy

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  • Hi,


    ich denke, es ist sinnvoll, hier ohne genaue Kenntnisse Berechnungen durchzuführen. Ich führe deshalb mal aus, wie man sich selbst ganz gut an das herantasten kann, was man in etwa zahlen muss; den Rest sollte man dann einen Fachmann überlassen. Edy hat die Größenordnung gut abgegriffen, aber auch er hat keine hellseherischen Fähigkeiten.


    Ich würde zunächst einmal die Gesetze studieren, §§ 1601 ff BGB bringen da Klarheit. Als nächstes dann die Düsseldorfer Tabelle sowie die ergänzenden Anmerkungen des eigenen zuständigen OLGs. Daraus ergibt sich dann die Reihenfolge, in welcher Ansprüche zu befriedigen sind (Vorrangigkeit von Ansprüchen), und auch in etwa, was übrig bleibt zum leben.


    Der erste Schritt ist immer, das Einkommen der letzten 12 Monate zu ermitteln und diesen Betrag durch 12 zu dividieren. Also, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Steuerrückzahlungen sind auch berücksichtigungsfähiges Einkommen. Dieses Einkommen ist dann zu bereinigen, etwa um berufsbedingte Aufwendungen, möglicherweise um die Kreditbelastungen (muss aber nicht sein).


    So, da Kindesunterhalt vorrangig ist, rechnet man sich jetzt anhand der DT den Kindesunterhalt aus. Unterberücksichtigung des hälftigen Kindergeldes. Bringt diesen in Abzug; und zwar bei beiden Gehältern, denn auch die Betreuung der Kinder ist ein geldwerter Faktor. Bitte den Mehrbedarf von Kita-Kosten nicht vergessen.


    Erst jetzt kommen wir zum Ehegattenunterhalt/nachehelichen Unterhalt. Hier haben wir verschiedene Kategorien, nämlich Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt - das ist die Zeitschiene - und Betreuungsunterhalt sowie Unterhalt der seinen Rechtsgrund in der (nach) ehelichen Fürsorgepflicht hat. Letzteres kann auf der Zeitschiene auseinander klaffen. Also, Betreuungsunterhalt kann wegfallen, der Anspruch auf ehelichen Unterhalt noch befristet weiter gezahlt werden müssen, oder eben umgekehrt. Auch können die Beträge variieren. Beim Betreuungsunterhalt geht es darum, das betreuende Elternteil so zu stellen, als wenn die berufliche Einschränkung nicht stattgefunden hätte, beim Ehegattenunterhalt geht es darum, den Lebensstandart noch eine gewisse Zeit zu erhalten, je nach Dauer der Ehe.


    Die Problematik der Zahlungen bei Ehe mit langer Dauer oder Krankheit des sozial schwächeren Ehepartners lasse ich jetzt mal außen vor.


    TK