Rückständigen Kindesunterhalt vollstrecken

  • Hallo. Ich werde seit 3 Jahren über e-mails beleidigt und bin froh, dass mich diese Beleidigungen nach langer Therapie nicht mehr " erreichen ". Ja, geldgierig bin ich auch. Das musste ich mir schon öfter sagen bzw schreiben lassen. Das berührt mich nicht mehr. Meine Anwältin hat mir gestern geschrieben, dass der Vollstreckungsantrag in den nächsten Tagen der Bank zugestellt wird und dann der rückständige sowie der zukünftige Unterhalt gepfändet wird. Dem Kindesvater wurde bei der Gerichtsverhandlung im November 2021 klar und deutlich von der Richterin mitgeteilt, dass man nicht auf Unterhalt verzichten kann und dass es dem Kind zusteht. Und dass er eine Abänderungsklage beantragen muss, so weit ist er nicht im Bilde. Sein Anwalt ist wohl raus. Aber auch das erreicht mich nicht.

  • Dem Kindesvater wurde bei der Gerichtsverhandlung im November 2021 klar und deutlich von der Richterin mitgeteilt, dass man nicht auf Unterhalt verzichten kann

    dies betrifft allerdings nur zukünftige Unterhaltsforderungen und dies auch nicht generell.


    Auf Unterhaltsrückstände könnte man schon verzichten.


    Man kann als Elterteil also für die Zukunft regelmäßig nicht auf den generellen Rechtsanspruch des Kindes auf Unterhalt verzichten.


    Verringert sich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, kann man sich schon auf einen geringeren Betrag einigen, ohne dass hierüber ein Gericht entscheiden müsste.

  • Genau, verringert sich die Leistungsfähigkeit, könnte man sich außergerichtlich einigen. Verringert sich die Leistungsfähigkeit trotz Arbeitslosigkeit nicht und man stellt die Zahlungen komplett ein, reagiert nicht auf Zahlungsaufforderungen von Beistandschaft, gibt es keine außergerichtliche Einigung. Dafür gibt es dann vollstreckbare Unterhaltstitel.

  • Hi,


    um es nochmals ganz deutlich zu formulieren. Man kann für das Kind nicht rechtswirksam verzichten, was die Zukunft angeht. Man kann aber sowohl für Vergangenheit als auch für die Zukunft auf die Geltendmachung verzichten; das Kind hat einen Anspruch auf die Finanzierung seines Lebens durch die Eltern. Wie sich die Eltern das aufteilen, ob evtl. noch andere für den Unterhalt aufkommen, ist eine ganz andere Frage.


    Also, die Eltern können individuell Unterhalt und Betreuung regeln, also die Verpflichtungen wie auch immer aufteilen. Nur, einfach mal die Zahlungen einstellen, das geht gar nicht. Dafür ist ein Titel da, um das zu verhindern. Und niemand, der aus einem Titel vollstreckt, muss sich in irgendeiner Weise rechtfertigen. Es ist die Aufgabe des Schuldners, sich um eine Regelung zu bemühen, wie auch immer. Das kann privat geschehen oder mit gerichtlicher Hilfe. Ich würde die Sache einfach durchziehen.


    TK

  • Die Bank muss ja erstmal den Kontoinhaber über die Pfändung informieren.


    Der hat dann 2 Wochen Zeit, sich etwas dazu einfallen zu lassen.


    Umstellung auf P-Konto oder Einleitung der Privatinsolvenz wäre z.B. denkbar.


    Es wird also dauern und es kann auch nur etwas gepfändet werden, wenn etwas da ist.


    Gruß


    frase

  • Bei dir wird doch aber nicht gepfändet.

    Die Schuldner haben auch Fristen um sich auf die neue Situation einzustellen.


    Wenn also die Bank den Beschluss hat, wird das Konto gesperrt, ja nach Arbeitseifer der Bank.

    Das merkt der Schuldner dann auch schnell selber, kann nichts mehr abheben, das Konto ist quasi tod, er muss aber informiert werden.


    Rechne mal mit mind. 4 Wochen bis die erste Überweisung eintrudelt.

    Das hat mit der Zeitspanne zu tun, die der Schuldner bekommt, die Sache zu regeln.


    Ich werde das Gefühl nicht los, das du mit einem Geldregen rechnest.

    Da wäre ich nicht so optimistisch.

    Pfändungen haben Regeln und es dauert manchmal Jahre, bis der Schuldenberg eingetrieben ist.


    Glaubst du wirklich, das der Schuldner, hier nicht tätig wird?


    Gruß


    frase

  • Hallo,

    Ich weiß, was an Unterhaltsschulden vorhanden ist und da ich umgehend nach Zahlungseinstellung reagiert habe, ist es sicherlich kein Geldregen, im übrigen finde ich eine solche Aussage anmaßend. Der Schuldner zahlt trotz vorhandenem Titel und voller Zahlungsfähigkeit wissentlich nicht, wie bereits zu Beginn erwähnt, daher sollte eine Pfändung nicht eine allzu große überraschend neue Situation sein. Mir ging es um ein Zeitfenster und diese Frage wurde beantwortet.

  • GuMu juleni,


    da hab ich wohl nen falschen Eindruck vermittelt.

    Es geht mir um die Feststellung, das man nicht gleich auf die volle Rückständigkeit hoffen kann.


    Natürlich ist das auch möglich, wenn der Schuldner einfach nur "dumm" gemauert und seine Konto prall gefüllt war.


    In der Praxis ist das aber oft nicht der Fall, da vorher ja genug Zeit bleibt um die Dinge entsprechend zu modifizieren.


    Natürlich sind gerechtfertigte Unterhalte anstandslos zu zahlen, leider sieht das nicht jeder UHP so.


    Lass uns bitte wissen, ob dein Plan aufgegangen ist, es braucht solche Beispiele,

    auch für die Gruppe der "findigen Zahlungsverweigerer".


    Gruß


    frase

  • Hallo,

    ich möchte ein kurzes Feedback in meiner Sache geben. Meine Anwältin hat mich heute telefonisch kontaktiert und mir mitgeteilt, dass der rückständige Unterhalt von Mai bis August bar bei ihr vom Schuldner gezahlt wurde. Desweiteren bat der Schuldner um Freigabe des Kontos, er würde zukünftig jetzt wieder regelmäßig Unterhalt zahlen. Den Unterhalt von September möchte er mit dem Unterhalt für Oktober am ersten Oktober überweisen. Dem haben wir nicht zugestimmt. Wir haben ihm eine Zahlungsfrist für den Unterhalt für September bis 15.9. eingeräumt und wenn am 1.10. der Unterhalt für Oktober auf meinem Konto ist, wird das Konto freigegeben. Ich empfehle jedem, immer den Unterhalt titulieren zu lassen, um bei Ausbleiben der Unterhaltszahlung unkompliziert vollstrecken zu können. Der Unterhalt steht jedem Kind zu und nicht wir Mütter legen die Höhe fest, das erledigen andere Stellen!

  • Hi,


    ach das freut mich, wirklich sehr. Danke für die Info, wir haben ja Interesse daran, zu erfahren wie so ein Verfahren ausgeht. Bei dir kam ja noch die Verzögerung dazu, weil nicht an die Aktionen der Beistandsschaft angedoppt wurde, sondern von vorne angefangen werden musste.


    Nein, kein Elternteil muss hinnehmen, dass mal gezahlt wird, mal nicht gezahlt wird. Kinder kosten nun mal jeden Tag, jede Woche, jeden Monat Geld. Und der Vermieter will sein Geld auch monatlich haben, für die ganze Wohnung und nicht nur für Teile der Wohnung, weil der Unterhaltszahler meint, er müsse nichts leisten. Wenn sich die Verhältnisse beim Verpflichteten ändern, dann kann er für Abhilfe sorgen. Auch Arbeitslosigkeit fällt in der Regel nicht plötzlich vom Himmel. Einfach mal so die Zahlungen einstellen, das geht gar nicht.


    Euch einen ganz entspannten September


    wünscht


    TK

  • Mir ist jetzt wirklich ein großer Brocken vom Herzen gefallen- nicht wegen des Geldes sondern weil doch noch manchmal die Gerechtigkeit siegt. Die 117 Euro Anwaltsgebühren muss der Schuldner nun leider auch tragen. Ich hatte es über die Beistandschaft- leider erfolglos- versucht und darauf ist er nicht eingegangen. Und ich möchte nochmal ganz klar betonen, dass ich Verständnis für jeden habe, der nicht zahlen KANN- aber für niemanden, der nicht WILL!

  • Juleni, du musst dich für nichts entschuldigen oder irgendetwas rechtfertigen. Es ärgert mich immer, wenn sich die Elternteile, bei denen das Kind lebt, auf diese Schiene drängen lassen. Da gibt es keine Diskussionen, worüber denn? Es existiert ein Titel, der ist zu bedienen oder abzuändern. Niemand zweifelt den Anspruch von Aldi an, die dort gekauften Sachen auch bezahlt zu bekommen. Wieso müssen sich immer wieder und wieder Betreuungselternteile für Selbstverständlichkeiten rechtfertigen?


    Ich hab ja meine Kinder alleine groß gezogen. Weitestgehend ohne Unterhaltszahlungen. Als sie dann zum Studium auszogen, hatte ich Angst, das nicht stemmen zu können, klar. Aber, da fiel mir wirklich auf, wie viel Kinder so kosten, ganz verdeckt. Die Nebenkosten sanken, zwei gefräßige Jungs waren weg - ich hatte wieder nur noch das Benzin zu zahlen, was ich verbrauchte. All diese Selbstverständlichkeiten, die fielen mir erst beim Auszug auf. Deshalb ärgert mich auch immer, wenn ich hier lese, der Unterhalt werde nicht für die Kinder genutzt. Ja, für was denn sonst? Schlafen die Kids auf der Parkbank und ernähren sich durch Diebstähle, oder wie?


    Bitte berichte uns, wie es weiter geht.


    TK