Bitte um hilfe,zwecks hausverkauf,Scheidung und zugewinn

  • Hallo liebe Mitglieder

    Ich habe mich vor fast 4 jahren von meinem mann getrennt,er ist dann auch direkt zu seiner affäre gezogen bei der er bis heute noch lebt.Wir haben gemeinsam zwei kinder(16,10) und wohnen noch in unserem gemeinsamen haus.Bei uns ging es die letzten jahre ständig berg auf und berg ab,ich wollte schon immer das haus verkaufen mit der Zustimmung meines mannes,weil ich es mir einfach nicht leisten konnte auf dauer.Wir haben es damals so geregelt,besser gesagt er,das er die kreditrate fürs haus alleine bedient und ich darauf auf unterhalt für mich und die kinder verzichte.Und ich dann halt nur die Nebenkosten alleine trage.In den letzten zwei jahren,wurde es richtig schlimm,er wurde von seiner tussi rausgeschmissen und ich depp hab ihn wieder zurück genommen,er lebte 8 monate wieder bei uns bis die alte ihn dann schließlich wieder um den finger gewickelt hat und er uns daraufhin ein zweites mal verlassen hat.Ich hab aus meinen Fehlern gelernt und habe jetzt eine Wohnung für mich und die Kids gefunden und kann ab dem 1.05 einziehen.Haben uns geeinigt das haus zu verkaufen und uns endlich scheiden zu lassen.Jetzt stellt er mir ständig Rechnungen vor,das mir nur die und die Summe übrig bleiben würde nach abzug der kreditkosten fürs haus,und dazu will er für die letzen jahre eine nutzungsentschädigung haben,die ich schriftlich letzten monat von seinem Anwalt bekam.Ich muss dazu sagen,das er vor unserer heirat Eigenkapital besass was er vererbt bekam,und ich hatte nichts ausser meinen lohn.Wir haben uns dann nachdem wir geheiratet hatten und unsere Tochter dann schon auf der welt war,eine Eigentumswohnung damals gekauft und das Eigenkapital mit rein gesteckt und den rest finanziert.Im jahr 2017 haben wir unsere Wohnung verkauft,die restschuld bei der bank beglichen und sind mit 180.000 euro gewinn in unser neues haus gezogen,haben dann gemeinsam 100 000 euro wieder als Eigenkapital reingesetzt und den rest bis heute finanziert.Er hat sich dann ein auto für 40000 euro gekauft und des rest haben wir halt für das haus an Renovierungsarbeiten etc ausgegeben.Das haus hat heute einen wert von 600 000 euro,auf der bank sind noch schulden mit über 360000 euro.Wir stehen beide im Grundbuch,jeweils zur Hälfte wie auch im Kreditvertrag bei der bank.Meine frage ist jetzt die,was würde mir bei einem verkauf zustehen?Ich arbeite nach wie vor,hab auch einen nebenjob und kümmer mich weiterhin um unsere kinder die bei mir leben.Er will mich aufs letzte auseinander nehmen,und mir wurde dringend geraten mir anwaltliche hilfe zu holen.vielen lieben dank schonmal

  • Hi,


    niemand weiß, für welchen Preis das Haus wann veräußert wird. Außerdem gehen hier Zugewinn und Aufteilung des aus dem Haus möglicherweise zu erzielendem Betrag wild durcheinander. Ein ganz grober Hinweis: entscheidend ist das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung und das Endvermögen zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung. Dieser Teil gilt als Ehevermögen, als das, was gemeinsam erwirtschaftet wurde. Und von dem so ermittelten Betrag erhält jeder 50%.


    Ihr habt aber noch eine Reihe anderer Baustellen. Da ist der Kindesunterhalt, evtl. Unterhalt für dic h, die Regelung der Bezahlung bzw. des Unterhalts des Hauses. Es muss also da sauber gerechnet werden. Bei Kindesunterhalt gibt es keine Diskussion, den hat der Noch-Ehemann zu leisten. Nun zur Regelung der Hauskosten, zunächst einmal bis zu eurem Auszug. Grundsätzlich schuldest du die Hälfte der Kredittilgung, und eine Nutzungsentschädigung für seinen Hausanteil. Die Nebenkosten, die üblicherweise auch bei einer Mietwohnung anfallen, da würde ich auch dazu neigen, zu sagen, die musst du voll tragen. Ab Auszug sind dann die Kosten, die noch anfallen von beiden anteilig zu tragen. Es ist also im Interesse aller, das Haus zügig zu veräußern.


    Rückwirkend sehe ich keinen Anspruch auf was auch immer. Ihr habt über Jahre ein Modell praktiziert, was ja letztlich auch funktioniert hat. Das Positive für dich: in diesen Jahren hat der Noch-Ehemann ja auch für dich Schulden getilgt. Was jetzt natürlich auch von Vorteil ist.


    Auch unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit; suche schleunigst einen Anwalt auf, der für dich sauber rechnet, überlasse dem Anwalt die Korrespondenz mit der Gegenseite. Wobei ich dazu neige, schon aus Gründen der Praktikabilität, bis zum Auszug alles so zu lassen, wie es jetzt ist und sich auf die Zeit ab Mai zu konzentrieren.


    TK

  • Ja, unbedingt eigenen Anwalt suchen.


    Den Unterhalt soll dein Anwalt ausrechnen.

    Evtl. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und sicher Kindesunterhalt.


    Bzgl. des Hauses muss man gucken, was beim Verkauf herauskommt.

    Für den Zugewinnausgleich solltest du schon mal alte Kontoauszüge etc. raussuchen, falls vorhanden, damit du dein Anfangsvermögen belegen kannst. Da die Scheidung erst nach eurem Umzug ist, kannst du noch ordentlich Geld ausgeben für Möbel etc., damit dein Endvermögen möglichst niedrig ist.

  • Hi


    also jetzt Geld zu verprassen, das ist ein törichter Rat. Wenn überhaupt noch gemeinsam gewirtschaftet wird, kann so etwas gewaltig auf die Füße fallen, denn mit gemeinsamen Geld muss man pfleglich umgehen, ansonsten kann das negativ in die finanzielle Berechnung eingehen.


    Ich grübele noch an einem ganz anderen Punkt. Man hat 8 Monate wieder zusammen gelebt. Da könnte man durchaus zu der Ansicht kommen, dass die Trennungszeit erst nach der erneuten Trennung zu laufen beginnt, und nicht vor vier Jahren. Es sei denn, man hat für die 8 Monate nur eine WG gebildet, ohne jedwedes gemeinsames wirtschaften. Wenn man dennoch noch Zugriff auf das Konto des Mannes hätte, und wie Gauss vorgeschlagen vorgeht, dann bewegen wir uns im Bereich des Betruges. Das stimmt die Gerichte nicht unbedingt freundlich, die Staatsanwaltschaften auch nicht.


    TK

  • timekeeper ich trage seit fast vier jahren die kompletten nebenkosten alleine.Ich hab nicht geschrieben das ich dazu nicht mehr bereit bin,sondern lediglich das endlich das haus verkauft werden soll,da es für mich und unsere kinder einfach zu gross ist und ich das alleine nicht mehr stemmen kann.Es war damals seine idee,die wir sogar schriftlich vereinbart haben unter uns,das er die kredirate zahlt,ich die Nebenkosten und ich dafür auf unterhalt verzichte.Und jetzt fordert er bei hausverkauf,mir für die letzten jahre noch eine nutzungsentschädigung noch anzurechnen.Wir haben das haus seit dem Wochenende im Internet zum verkauf gestellt,und jetzt heisst es abwarten.Aber trotzdem lieben dank für deine Antwort

  • Hallo Minapina007,


    Vorausgesetzt das Haus würde 600 000€ erzielen, dannwürden dann evtl. noch Vorfälligkeitszinsen


    bei der Bank anfallen.


    Der Wert das Hauses zur Berechnung des Zugewinnausgleiches beträgt 240 000€.


    Nun kommt es darauf an was jeder nachweislich an Vermögen zum Hochzeitstag hatte.


    edy

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  • Hallo Minapina007,


    Wie hoch war sein "Vermögen am Hochzeitstag" ? wieviel hat er geerbt?



    edy

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  • Hallo Minapina007,


    Ich denke dir stehen ca. 50 000€ Zugewinnausgleich zu.


    edy

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  • Gauss, ich muss mich korrigieren, es wäre kein Betrug, sondern eine Untreue. Sorry. Mina, ich bin nicht davon ausgegangen, dass du die 2 Monate die Nebenkosten nicht mehr tragen willst. Nur, er hat im Gegenzug auf die Nutzungsentschädigung verzichtet und auch deinen Anteil am Kredit verzichtet. Der Deal war also nicht uninteressant für dich. Dass ich für eine rückwirkende Bezahlung von was auch immer keine Basis sehe, das hatte ich doch geschrieben.


    Ich wiederhole mich: ab zum Anwalt, der soll sauber rechnen. Außerdem die Weichen für die Zukunft richtig stellen.


    TK

  • Hallo Minapina007,


    Ich kann natürlich für nichts garantieren, es sollte ein grober Überschlag sein.


    Ja du siehst es richtig.


    edy

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  • Das verstehe ich jetzt nicht so ganz
    ich meine wieso stehen ihm 190 000 euro zu und mir 50 000 euro.Wir stehen beide im Grundbuch und sind beide im kreditvertrag.Ich hab auch all die Jahre gearbeitet und dazu beigetragen,dazu noch unsere kinder grossgezogen.Das klassische model eben,ich war halt nur Teilzeit beschäftigt.

  • Mina, es ist schwer, das voraus zu sagen. Wie viel das wird, ist doch noch von vielen Faktoren abhängig. Konzentrier dich jetzt auf das Vorrangige. Das ist Kindesunterhalt, evtl. Unterhalt für dich. Damit nach dem Umzug alles funktioniert. Mit dem Haus kann man rechnen, wenn man den konkreten Preis kennt, evtl. kommen ja auch noch erhebliche Kosten auf die Verkäufer zu, keine Ahnung. Oder es geht nicht zum tatsächlichen Wert weg, bei der Bank können diese zusätzlichen Zinsen für eine vorzeitige Ablösung des Kredits anfallen. Und das mit dem Hausverkauf kann auch noch dauern. Also, sichere erst einmal die nahe Zukunft. Und, falls es nicht geschieht, sieh zu, dass das Kindergeld in Zukunft auf Dein Konto fließt.


    TK

  • Mina, wir haben wohl gleichzeitig geschrieben. Dadurch bist du vor mich "gerutscht."


    Ich komme deshalb jetzt zu deinem letzten Beitrag. Du vermengst den Zugewinn mit anderen Bereichen. Und das ist immer sehr ungesund. Das Zugewinnverfahren ist ein sehr schematisiertes Verfahren. Was jemand wie in der Ehe getan hat, das interessiert nicht. Es interessieren die Zahlen und sonst gar nichts. Uninteressant ist auch, dass dir die Hälfte des Hauses gehört, zumindest in diesem Zusammenhang. Der Gewinn fließt also in die Zugewinnberechnung mit ein, da in der Ehe erwirtschaftet, ebenso wie Bankguthaben, oder sonst was.


    TK

  • Noch ein Hinweis: es ist durchaus realistisch, dass du auch für die Zeit nach der Scheidung noch Unterhalt bekommst; wenn auch nur befristet. Zwar sind die Kinder alt genug, um ganztags zu arbeiten, aber nicht nur die Betreuung von kleinen Kindern ist ein Grund für die Zahlung von Exenunterhalt. Grund für einen solchen Anspruch kann auch die Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandarts sein, bei Ehen von relativ langer Dauer. Sprich den Anwalt bitte auch darauf an.


    TK