Unterhalt vom vater

  • Hallo,
    ich hab da mal eine frage und bin leider nirgends fündig geworden.
    Ich beziehe aktuell noch Bürgergeld, mein partner geht arbeiten, wir wohnen nicht zusammen.
    Wir haben nun aber ein gemeinsames Kind, er zahlt regelmäßig unsere einkäufe, bzw sowas wie windeln und kleidung fürs kind usw...
    Mehrer hunderte euro im monat, also mehr als ausreichend.
    muss er dennoch unterhalt zahlen ?
    Das wird mir ja dann vom bürgergeld abgezogen
    Unterm strich fehlt es uns dann sozusagen, und wir hätten insgesamt weniger geld zur verfügung.
    Oder kann ich drauf verzichten ? oder kann ich auch sozusagen weniger verlangen ? also das er zahlt aber weniger als in der düsseldorfer tabelle festgesetz ist ?
    Vaterschaft ist noch nicht annerkannt, machen wir aber grad.. bzw sorgerecht.. das haben wir gemeinsam. zsm ziehen wollen wir auch irgendwann mal sowie heiraten..

  • Hallo Lychee,


    Wenn du Bürgergeld beziehst, kannst/darfst du auf Unterhalt nicht verzichten.


    edy

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  • Hi,


    das mit dem Bürgergeld bringt mich ins Grübeln. Der Kindsvater ist dem Kind und auch dir, wenn das Kind unter 3 ist, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Ob dieser Unterhalt dann in Naturalien geleistet wird oder aber als Unterhaltsrente, das ist letztlich eine Regelung zwischen euch beiden, aber der zweite Schritt. Erst einmal muss die Höhe seiner Verpflichtung ausgerechnet werden; wenn dieser Betrag feststeht, ist zu prüfen, ob du noch aufstockend Bürgergeld bekommst. So, wie ihr das dann untereinander regelt, das interessiert niemanden.


    TK