Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

  • Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zum Thema Fahrtkosten/Bereinigtes Netto Einkommen


    Ich verdiene derzeit Netto 1941 € ich zahle 520 € an Unterhalt an meine 12 Jährige Tochter. Ich habe aber eine Fahrtstrecke von 23 km eine Richtung also zusammen 46 km täglich.


    Nun habe ich beim Jugendamt nachgefragt warum ich dennoch soviel Unterhalt bezahlen muss man müsste doch eigentlich die Fahrtkosten berücksichtigen. Da gab es nur eine ganz plumpe Antwort mit dem O-Ton: die Fahrtkosten können Sie sich ja durch den Lohnsteuerjahresausgleich wieder holen.


    Grundsätzlich ja aber das Geld habe ich ja im besten Fall ca 1,5 Jahre später erst wieder auf meinem Konto. Hat noch jemand solche Erfahrungen machen müssen oder sollte Ich wirklich mal den Unterhalt durch meine Anwältin berechnen lassen ?

  • Hallo Marber84,


    Beim Lohnsteuerausgleich wird z.B. nur die einfache Strecke berechnet, und die berechnete Summe veringert nur dein zu versteuerndes Einkommen, du bekommst also nur einen Bruchteil erstattet. Nach Familienrecht kannst du pro gefahrenen km also hin und zurück z.Zt. 0,42 €/km ansetzen.


    Dein Selbstbehalt liegt bei 1450€ bereinigtes Einkommen . Das Jugendamt verlangt wohl etwas zu viel an Unterhalt.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Zunächst mal sollte klar sein, dass 520 Euro der Mindestunterhalt sind. Das Kind kann diesen Betrag pauschal verlangen.


    Gibst du nun an, dass du diesen Betrag nicht leisten kannst, bist du in der Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dies objektiv tatsächlich nicht möglich ist. Was man darunter versteht kann man unter den Begriffen "gesteigerte Unterhaltspflicht" und "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" nachschlagen. Die Anforderungen sind sehr hoch und vom Einzelfall abhängig. In jedem Fall gehört dazu, steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen. Wenn einem die Steuererstattung zu spät kommt, kann man sich unter Umständen auch einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Ggf. gibt es auch günstigere Alternativen als das Auto oder besser bezahlte Arbeit oder gleich bezahlte Arbeit in Wohnortnähe. Das kann man alles nicht pauschal beantworten.


    Der Unterhaltsgläubiger wird dir diese Fragen üblicherweise weder stellen noch beantworten. Die plumpe Antwort ist vermutlich Konsequenz der ebenso plumpen Frage. Wenn du es selbst nicht ausgehandelt bekommst, kannst du nur einen Rechtsanwalt beauftragen.

  • Da gehe ich soweit erstmal mit. Klar könnte ich mir einen anderen Job suchen... aber warum sollte ich einen sicheren Job im Öffentlichendienst aufgeben? Ein Umzug ja ginge auch allerdings sind die Wohnungen in der Stadt deutlich teurer wie meine jetzige. Andere Beförderungsmittel kommen nur bedingt in Frage da ich zu unterschiedlichen Zeiten anfange und auch Notdienst bzw. Bereitschaft habe und auch vorher immer mit dem Auto zur Arbeit gefahren bin.


    Bleibt mir also nur der Gang zum Rechtsanwalt...

  • Man muss damit nicht zwingend zum Rechtsanwalt. Das, was du jetzt geschrieben hast, ist schon etwas mehr als bisher. Wie gesagt, der Gläubiger muss dich diese Dinge nicht fragen. Du musst sie von selbst vollständig und für jeden objektiv nachvollziehbar erklären. Umso besser du das machst, desto höher wird der Handlungs- und Reaktionsdruck auf Gläubigerseite. Du kannst auch eine eigene Unterhaltsberechnung aufstellen und dem Gläubiger vorschlagen. Nur so bringst du diesen eventuell dazu, mit dir eine Vereinbarung unterhalb des Mindestunterhaltes zu treffen. Vor Gericht würde das im Streitfall genauso ablaufen. Du sagst "ich habe Fahrtkosten", dann antwortet der Gläubiger "es wird kein Steuerausgleich vorgenommen" und schon ist dein Argument nur noch die Hälfte wert. Du sagst "Wohnungen in der Stadt sind teurer als hier", dann antwortet der Gläubiger "Nachweis für diese Behauptung wurde nicht erbracht" und schon ist dein Argument hinüber. Würdest du dagegen z.B. sagen "ich habe drei Kinder, anbei Geburtsurkunde" oder "das ÖPNV Ticket kostet drei mal so viel wie die Fahrt mit dem Auto, beiliegend Nachweis und Berechnung" oder "ÖPNV nicht nutzbar, beiliegend Dienstplan und Vereinbarung Rufbereitschaft", dann kann der Gläubiger dagegen wohl nichts mehr großartig entgegnen.


    Unterhalt ist eine Mischung aus Expertise, Verhandlung und Beweisführung. Es gibt genügend Unterhaltspflichtige, die auch mit einem Beistand des Jugendamtes eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung ohne Anwalt finden. Im Mangelfall sind daran aber extrem hohe Anforderungen zu stellen. Denn letztendlich möchtest du dem Kind weniger als das sächliche Existenzminimum zahlen. Und dafür brauchst du eben gute Gründe. Diese Gründe kann auch ein Anwalt nicht herbeizaubern. Sie liegen entweder vor oder nicht. Ein Anwalt würde aber zumindest alles für dich Günstige abfragen und könnte dich professionell vertreten.

  • Ich werde mal meine Anwältin fragen... da die Gegneretische Seite nicht verhandeln möchte bleibt nur dieser Weg.


    Dine Verhandlungen ist einfach nicht möglich. Mehr arbeiten geht sowieso nicht da ich Schwerbehindert bin und einen GDB von 50% habe. Alleine damit wird es schon schwer überhaupt einen anderen Job zu finden. Aber danke für eure Antworten.