befürchte, dass zumindest einer von beiden in den nächsten 12 Monaten Hilfe zur Pflege benötigt
Du solltest durchrechnen und berücksichtigen, ob es für dich Sinn hat die Eltern bis zum Jahr 2025 aus deinen eigenen Mitteln zu unterstützen, ohne Antrag beim SHT zu stellen.
Ja, dein Fall ist nicht einfach. Wollte ich aber trotzdem mal erwähnen.
Wenn in 2023 Unterhaltspflicht eintritt, sage ich dem Sozialamt, dass ich erst das Jahresende abwarte, um zu wissen, ob ich unter 100 k€ liege
und du fragst schriftlich beim SHT nach, auf welcher rechtlichen Grundlage sie dich überhaupt überprüfen wollen, das ist das allererste was du nachfragst, noch bevor du irgendwelche Einkommensnachweise denen schickts
Kann ich dann für 2024 ebenfalls darauf verweisen, dass ich mein endgültiges Gehalt 2024 erst Anfang 2025 kenne, so dass ich dann im Laufe des Jahres 2024 nicht zahle (bzw. nur rückwirkend für 2023), sondern erst 2025
Tja. Im Prinzip ja, du kannst darauf hinweisen. Kommt aber m.E. auch darauf an, wieviel du im Jahr 2023 verdienst und ob man dem SHT glaubhaft machen kann, dass es eine nicht zu unterschätzende Wahrscheinlichkeit gibt, dass du im Jahr 2024 doch unter 100T verdienst. Hier kann ich in deinem Fall keine eindeutige Meinung aussprechen. Du kannst/musst aber darauf bestehen, dass du frühestens Ende 2024 bereit sein wirst über dein Einkommen für 2024 mit dem SHT zu sprechen und darüber ob du für 2024 Elternunterhalt zahlen musst. Und weiter wird man dann sehen. Es gibt nach meinem Kenntnisstand keine Rechtsprechung zu solchen Fällen, wie bei dir, wo das Einkommen in dem Bereich wie bei dir schwankt.
die Raten eher in einen Aktienfonds stecken möchte. Wenn ich das jetzt umstelle, zählen dann die Raten für den Fonds in eine Unterhaltsberechnung rein?
Diese Raten werden im Rahmen deines Altersvorsorgeschonvermögens berücksichtigt.
Wenn im aktuellen Jahr die RWA kommt und unter 100T€ festgestellt wird, darf ich dann einen Kredit aufnehmen (z.B. in 2024)? Werden die Raten bei einer Unterhaltspflicht in einem folgenden Jahr berücksichtigt oder darf ich ab der RWA generell keinen Kredit mehr aufnehmen?
Du kannst Kredite aufnehmen, aber die Raten/Tilgung werden vom SHT nur bis zu einer gewissen Höhe, im Rahmen von AVV anerkannt.
Evtl. jetzt schon umschulden, Kredite aufnehmen, nicht damit warten.
Was ist, wenn ich bis einschließlich 2024 über 100 t€ bin (ich muss noch Kredit bis Mitte 2024 zurückzahlen und kann nur begrenzt das Einkommen drücken) und dann in 2025 Maßnahmen ergreife, um drunter zu kommen (unbez. Urlaub, Langzeitkonto, betriebliche AltersvorsorgeI)? Ist das zulässig/komme ich dann wieder raus? Durch die aktuellen Kreditraten müsste ich bis 2024 nicht allzu viel Unterhalt zahlen, ab 2025 dann aber potentiell viel mehr, so dass ich versuchen würde, spätestens dann rauszukommen.
Und wieder tja.
"unbez. Urlaub, Langzeitkonto, betriebliche Altersvorsorge"
Du denkst grundsätzlich in die legitime Richtung. Der SHT kann versuchen in deinem Fall mit deiner "Erwerbsobliegenheit" argumentieren um das alles nicht oder nur teilweise einkommensmindernd anzuerkennen. Du (evtl. mit dem Anwalt zusammen) wirst sicherlich gegenargumente finden. Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es für deinen Fall nicht.
Wenn du über "unbez. Urlaub, Langzeitkonto, betriebliche Altersvorsorge" nachdenkst, dann lieber so früh wie möglich damit anfangen, lieber "gestern", im letzten Jahr. ja, ich verstehe dass es zu deiner aktuellen finanziellen Situation nicht grad zusammenpasst.
Wenn ich schon jetzt Grundsicherung für meine Eltern beantrage und später Hilfe zur Pflege dazukommt, verändert sich dadurch irgendetwas?
Nein.
Außer, dass du doch versuchen willst die Anträge beim SHT erst 2025 zu stellen.
Es ist gut, dass du über Details nachdenkst. Leider gibt es nicht immer eindeutige Antworten. Aber ich denke, das weißt du schon, du scheinst dich bereits informiert zu haben.
Du solltest dich auch auf grundsätzliche Fragen konzentrieren:
- kannst du verhindern, dass du die Auskunft beim SHT geben musst;
- kannst du gewährleisten, dass dein Einkommen deutlich oder zumindest klar unter 100T liegt, falls eine solche Auskunft notwendig sein sollte; obwohl es in deinem Fall mit "deutlich" unmöglich zu sein scheint
Die Frage einer möglichst baldigen Umschuldung/Kreditaufnahme kann vielleicht auch zu den grundsätzlichen gehören, weiß ich nicht, dafür kenne ich deine Verhältnisse zu wenig. Kannst du eher nur selber für sich beantworten.
Grüße,
m