Beiträge von frase

    Ich habe zwar eine Scheidung hinter mir, hatte aber mit der Aufteilung des Zugewinns keine Probleme, denn wir hatten immer gemeinsame Konten.

    Wie gesagt, er rückte null raus, angeblich hätte er keine Unterlagen mehr...

    Dazu gibt es eine klare Regelung im BGB §1379, Auskunftspflicht.

    Auch wenn er keine Unterlagen mehr hat, die Bank hat diese Unterlagen.


    Hast du schon einen Anwalt hinzugezogen?


    VG frase

    Für Brandenburg gilt sogar folgendes:


    "10.2.2

    Fahrtkosten Im Falle der konkreten Darlegung im Sinne der Nr. 10.2.1 werden für berufsbedingte Fahrten, insbesondere für Fahrten zum Arbeitsplatz (Hin-und Rückfahrt), die Kosten einer anzuerkennenden Pkw-Benutzung grundsätzlich mit einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR berücksichtigt."


    Auch wenn ich hier eine der "freundlichsten" Reglungen habe, finde ich, das solche Abweichungen nicht sein dürfen. Das benachteiligt bestimmte Regionen und fördert die Ungerechtigkeit.


    VG frase

    im übrigen ist zu erwähnen, das die Kosten der Grundsicherung ausschließlich vom Bund getragen werden, eine milliardenschwere Entlastung der Sozialämter, nur darüber spricht heute keiner mehr

    ein sehr guter Hinweis, denn ich glaube damals (bei Einführung) wurde auch über die Kosten debattiert.

    Das könnte man bei den Anfragen an die entsprechenden Leute noch einpflegen.

    Leider hatte ich gestern schon an einige Mitglieder im Ausschuss für Arbeit und Soziales geschrieben.


    VG frase

    GuMo,


    hast du zum Zeitpunkt der Trennung einen Nachweis über die Kontostände und Vermögenswerte, ist das wie edy es schon schrieb, der Endwert für die Betrachtung des Zugewinns. Das muss aber mit Belegen nachgewiesen werden, einfache Behauptungen reichen da nicht.

    Ausserdem hat er das Geld verschwinden lassen

    Das spielt keine Rolle, wenn es in den Zugewinn zählt, dann wird auch das "verschwundene" Geld aufgeteilt.

    Es ist nicht dein Problem, wie er das dann regelt.


    VG frase

    ok, das ist aber wirklich nicht zu verstehen.

    Alle Leute, die ich in meinem Umfeld kenne und deren Angehörige GS beziehen, hatten noch nie eine RWA erhalten.

    Erst mit Antrag auf "Hilfe zur Pflege" stand das Amt auf der Matte, auch bei mir.


    VG frase

    Sachs : eigentlich ging diese Initiative ja von der CDU/CSU aus und wird nun gerne von den Genossen als Ihr Projekt gehandelt.

    Daher macht es wohl noch Sinn sich mal an die Vertreter von CDU/CSU zu wenden.

    Ich finde den Ansatz, den der Bundesrat da vorschlägt, die Kosten nach einem gewissen Zeitraum zu evaluieren sehr sinnvoll.

    Ob das aber in ein Gesetz gehört, da habe ich meine Zweifel.


    VG frase

    selbstverständlich kann das Sozialamt auch im Jahr 2020 eine Rechtswahrungsanzeige verschicken

    nach meiner Meinung aber nur, wenn es entsprechende Anhaltspunkte gibt.

    Sonst hätten ja bisher alle eine RWA bekommen, deren Eltern GS, also Sozialleistungen beziehen.

    Das ist aber nicht der Fall gewesen, denn die Vermutung, das man unter 100.000€ Einkommen liegt, hemmte diese Vorgehensweise.


    VG frase

    "Einnahmen aus Elternunterhalt betragen 150.000 €"


    Das wären ja, ca. 2,24% der gesamtem Pflegekosten und würde für gut 3-4 Sachbearbeiter pro Jahr reichen.

    Sollte so ein Zeitungsartikel in meiner Region kommen, werde ich den Redakteur bitten nachzufragen, wie viel vom Elternunterhalt bei den Bedürftigen ankommt und wie viel auf die Verwaltung geht :cursing::thumbdown::!:

    Spannend wäre auch zu erfahren, um wieviele Pflegebedürftige es dabei geht.


    Wir wissen doch alle, das es eigentlich genügend finanzielle Mittel gibt.

    Die Länder werden sich bestimmt schon Gedanken machen, wie man anders an die Gelder der Bürger kommt.

    Siehe nur die neue Grundsteuer, hier werden einige Kommunen schon den richtigen Weg finden, die Kasse zu füllen.

    Natürlich ist es für die Kommunen besser, wenn ein Gesetz auch vom Bund "mit" finanziert wird.


    VG frase

    noch was anderes: kann man denn da Widerspruch einlegen? Da ist ja gar keine rechtsbehelfsbelehrung dabei.

    Was du erhalten hast, ist eine Berechnung deiner Unterhaltsverpflichtung und kein Bescheid.

    Du überprüfst die Forderung ja gerade und stellst fest, das es Abweichungen zu deinen ungunsten gibt.


    Also, alles in Ruhe durchgehen und dann dem Amt mitteilen, was du anders siehst.

    Mit der richtigen Argumentation wirst du möglicherweise auch den Sachbearbeiter überzeugen.

    Wenn das nicht gelingt, hat das Amt nur die Möglichkeit durch eine Klage die Forderung durchzusetzen.

    Du hast aber auch die Möglichkeit den Teil des Elternunterhaltes freiwillig zu zahlen, den du für gerechtfertigt hälst.



    VG frase

    Noch ein Gedanke zu Mieteinkünften.


    Schau mal in euren Einkommenssteuerbescheid.

    Sind die Einkünfte aus VuV gleichmäßig auf beide Steurpflichtige verteilt?

    Oder sind diese Einkünfte nur bei deinem Mann berücksichtigt?


    VG frase

    OLG Leitlinien, nr 10.2.2 (da steht auch das Finanzierungrate drin ist, aber nichts von hin und Rückweg.


    Berechnung nach diesen LL:


    30 x 10 + 33 *5 = 465 EUR.


    Es geht um Entfernungskilometer.

    Dann müssten doch aber 60x10 +66*5 gerechnet werden und auch die 3 Fahrten pro Woche nach der Formel 220/135 Berücksichtiugung finden.

    in 10.2.2. geht es um Entfernungskilometer, nicht um "einfache Entfernung" wie bei der Steuererklärung!

    Das klingt für mich auch merkwürdig, du musst die Strecke aber ja auch zurückfahren.

    Ich komme aus Brandenburg, da gilt Hin- und Rückweg.

    Richtig ist das die Kreditkosten in dieser Berechnung enthalten wären, wenn du den Kredit erst jetzt aufnehmen würdest.

    Du hast diese Verbindlichkeiten aber weit vor der RWA aufgenommen, das sind also alte Schulden, sollten also erstmal das Einkommen mindern.

    im elternunterhalt da die Tilgung der Restschuld des Kredite eine monatliche Verbindlichkeit gegenüber der Bank darstellt.

    Es werden nur die Zinsen anerkannt, denn die Tilgung wäre eine Form der Vermögensbildung, die im Unterhalt nich zu Lasten der UHB erfolgen darf.

    Das ist kompliziert. Die Altersvorsorge bei dir und deinem Mann sind auch unterschiedlich hoch möglich (5% und 10%)


    VG frase

    Da mir seiner permanenten Vorwürfe und co auf den Sack gehen und ich ihm da Mal den Wind aus dem Segeln nehmen möchte. Irgendwas zu entscheiden, was er so nicht entscheiden darf.

    Ob es da eine Möglichkeit gibt, kann ich dir nicht sagen.

    Das halte ich auch für überflüssig, denn du hast es ja schon selber geschrieben, das er es "nicht entscheiden darf".

    Die Verwandten und du, sind sich einig, das ist doch die beste Strategie.

    Auch ein Schriftstück wird ihn ja nicht von seiner Meinung abbringen.

    Sag ihm einfach, wenn er ein Umgangsverbot erwirken will, soll er das vor dem Familiengericht beantragen.

    Bis zu der Entscheidung wird dein Sohn die Verandten besuchen.

    Schon die Erstberartung bei seinem Anwalt, wird ihm nicht gefallen.

    Es geht bei den Gerichtsentscheidungen immer um das Wohl des Kindes, hier würde ich mir keine großen Sorgen machen.


    VG frase

    Hallo Melmus, willkommen bei den Ratsuchenden.


    Welches OLG ist für die zuständig, da stehen die Richtlinien der Berechnung für dein Bundesland.


    In den mir bekannten Richtlinien wird die gesamte Fahrtsterecke, also Hin- und Rückfahrt berücksichtigt.
    Kreditraten vor der RWA sind auch für das Auto zusätzlich anzuerkennen, da würde ich widersprechen.

    Das machen die Sachbearbeiter gerne, denn ab RWA bekommst du einen Kredit wirklich nur schwer anerkannt.

    Mein Mann hat 3 Mietwohnungen, schon lange vor unserer Ehe.

    Nun wurden die mieteinnahmen voll zugerechnet, jedoch nicht 1 Euro Finanzierungrate. Faktisch sind die Wohnungen nicht bezahlt.

    Das kann doch so nicht sein, oder?

    Das ist eine komplizierte Sache, ohne weitere Informationen nur schwer einzuschätzen.

    Auch hier haben die OLG´s Richtlinien, die eigentlich besagen, das Einkünfte aus VuV mit deren Verlussten verrechnet werden.

    Wenn also in euren Einkommenssteurbescheid an dieser Stelle Verlusste auftreten, würde ich auch widersprechen.


    VG frase

    daher habe ich mich eigentlich entschieden, lieber den EU zu zahlen, mich aber beruflich nicht deswegen ins Aus katapultieren zu lassen.

    in Ergänzung zu meinem letzten Beitrag.

    Du hast wirklich die einmalige Chance, wenn das Gesetz kommt und bis dahin keine Sozialleistungen bezogen wurden, komplett aus der Sache raus zu kommen.

    Andernfalls zahlst du bis zum Lebensende deines Vaters, das würde ich mir wirklich überlegen.


    VG frase

    Ich versuche aber natürlich da so günstig wie möglich rauszukommen...

    GuMo, das ist hier ja von allen Betroffenen das Ziel.


    Du hast aber noch einen entscheidenden Vorteil gegenüber den Leuten, die schon eine RWA erhalten haben.


    Ich würde an deiner Stelle erstmal alles versuchen, das er nicht in ein Pflegeheim kommt und keine Sozialhilfe beantragt werden muss.

    Kommt das Gesetz im Januar, dann gilt die Vermutung, das du unter 100.000€ liegst und wenn bis dahin keine Anhaltspunkte vorliegen, das du diese Grenze "reißt" wird sich auch kein Amt bei dir melden.


    Ich war vor zwei Jahren in der gleichen Situation mit meiner Mutter. Habe etwa ein halbes Jahr die Pflege zu Hause organisiert, bis es nicht mehr ging.

    Dann erst wurde der Weg ins Pflegeheim gegangen.

    Schau auch mal, ob es nicht eine ambulante Plegeeinrichtung für Demenzkranke in der Region gibt.

    Es muss nicht immer gleich ein Heim sein, auch eine Senioren-WG mit ambulanten Pflegedienst ist da eine Möglichkeit.


    Verlass dich nicht auf die Rechner im Internet, die hatten bei meinen Angaben ca. 400€ ausgegeben, das Amt forderte fast das Doppelte, bei ca. 70.000€ Bruttoeinkommen. Da hab ich auch geschluckt und bin mit Hilfe der Information aus dem Forum (Dank an awi) und einer Anwältin dageben vorgegangen.


    Bis heute ist es aber unklar, ob und wie ich noch zur Kasse gebeten werde.


    VG frase

    CrazyRoadrunner : Du sammelst Informationen, das ist ja schon mal gut.


    Da du ja noch keine Auskunft gegeben hast, bleiben noch viele Fragen offen.

    Ist denn überhaupt schon ein Elternteil in einem Pflegeheim?

    Wurde denn überhaupt ein Antrag auf Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) gestellt?


    Der wesentlicht Aspekt bleibt aber die Tatsache, das wenn das Gesetz kommt, die 100.000€ Grenze für dich entscheidend sein dürfte.

    Daher versuche alles, diese Grenze nicht zu überschreiten.


    VG frase

    Zahlst du den vollen Sozialhifeanteil, dann macht es Sinn, den gleich aus eigener Tasche zu leisten und den Sozialhifeantrag zurückzuziehen.

    Kommt das neue Gesetz, dann dem Amt mitteilen, das du die Zahlung ab Januar einstellst.

    Vorteil, es gilt erstmal die Vermutung, das du unter 100.000€ liegst und es bedarf einer Prüfung dieser Grenze.

    Hier liegt es an dir, ob es gelingt, unter die 100.000€ zu rutschen.

    Zur Sicherheit kannst du ja den Betrag zur Seite legen und abwarten was das Amt macht.

    Ich vermute ganz stark, das die Ämter nach dem Gesetz völlig überfordert sind, denn jeder Fall muss neu eingestuft werden.

    kann ich die Kohle dann zurückfordern oder ist die dann weg ?

    Wenn du zahlst, dann unter Vorbehalt, aber auch das gibt dir keine Garantie, ich vermute das Geld ist weg.


    VG frase