Kindesunterhalt & sonderdebarf

  • Hallo,


    meine Tochter lebt bei Ihrer Mutter, sie kommt 1x der Woche sowie jedes 2. WE zu mir. Ich zahle der Mutter den vollen Betrag gem. Düsseldorfer Tabelle.


    Wenn meine Tochter bei mir ist, zahle ich natürlich alles. Sie hat ihr eigenes Zimmer, Kleidung, Möbel usw. habe ich gekauft. Mach ich auch gerne, sie ist ja meine Tochter.
    Frage: Kann ich die Unterhaltskosten dadurch reduzieren?


    Meine Tochter lässt seit 1 Jahr mit ihrer schulischen Leistungen nach: Ich habe mit ihrer Mutter über Nachhilfe gesprochen. Sie hat selbstverständlich kein Problem damit a) wenn die Nachhilfe an meinem Tag mir meiner Tochter stattfindet, und b) wenn ich dafür zahle. Die Nachhilfe zahlt sich aus. Die Noten sind von 3-4 auf 1-2 gestiegen.
    Frage: Kann ich die Kosten für Nachhilfe geltend machen?


    Letzter Fall: angeblich braucht meine Tochter eine Zahnspange. Der Zahnarzt hat der Mutter € 1400 veranschlagt und sie will, daß ich mich beteilige. Ich wollte, daß sie eine 2. Meinung einholt, sowie eine 2. Kostenschätzung. Hat sie nicht. Sie hat die Zahnspange ohne meine Einwilligung einsetzen lassen. Nun will sie, daß ich die Hälfte zahle.
    Frage: Muss ich das? Oder kann ich immer noch auf eine 2. Meinung beharren?


    vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.


    LG
    P

  • Hallo,


    meines Wissens (aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren, wenn jemand andere Erfahrungen gemacht hat oder sich besser auskennt):


    Was Du Deiner Tochter kaufst, ist Deine Angelegenheit und hat mit dem Unterhalt nichts zu tun.


    Nachhilfe ist Sonderbedarf, der durch den Unterhalt nicht gedeckt ist. Die Kosten sind zu teilen.


    Die Zahnspange ebenso. Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, brauchte sie Dich nicht mal zu fragen, zahlen musst Du Deinen Anteil trotzdem. Wenn Ihr Euch das Sorgerecht teilt, bin ich mir nicht sicher. Aber es wäre sicher fair gewesen zu fragen. Allerdings auf Fairness hast Du keinen Rechtsanspruch.


    (http://www.familienrecht-heute…terhalt/sonderbedarf.html)


    Beste Grüße
    Thorsten

  • Hallo,


    Letzter Fall: angeblich braucht meine Tochter eine Zahnspange. Der Zahnarzt hat der Mutter € 1400 veranschlagt und sie will, daß ich mich beteilige.


    Bei der Zahnspange sollten eigentlich keine zusätzlichen Kosten entstehen.


    Man muss zwar bestimmte Beträge vorlegen, die aber ab erfolgreicher Behandlung von der KK


    wieder erstattet werden.


    Kosten entstehen nur wenn "Sonderwünsche" gewählt werden ( Brackets z.B. in Modefarbe usw.).


    Ich würde mich mal bei der KK telefonisch erkundigen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Vielen Dank, ihr Beiden,


    für die Nachhilfe werde ich also Rechnungen bzw. Belege sammeln müssen.


    Für die Zahnspange, ich habe bei meiner KK angerufen. Die Eltern müssen 20% Anteil der gesetzlichen Leistungen bei Vorlage der zahlim Voraus zahlen, und dann nach erfolgreichen Abschluss, schickt der Zahnarzt den Bericht an die Kasse, und die Eltern bekommen das Geld wieder. Macht sinn. Was mich dann wundert, wenn sie €1400 zahlen soll, und dies lediglich 20% ist, dann kostet eine normale Metalspange € 7.000....
    Allerdings, falls die Leistungen NICHT Kassenleitungen sind, zahlt die Kasse nicht.
    Bin ich dann mit meiner Schlussfolgerung richtig, dass wenn sie etwas eigenmächtig macht, ich muss mich nicht beteiligen?


    Lg


    P

  • Hallo,


    Bin ich dann mit meiner Schlussfolgerung richtig, dass wenn sie etwas eigenmächtig macht, ich muss mich nicht beteiligen?


    Da würde ich dir zustimmen.


    Informiere sie darüber vorher.


    lg
    edy

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  • Ich nehme mal stark an, dass das davon abhängt, ob sie das alleinige Sorgerecht hat, oder ob Ihr es Euch teilt, wie oben gesagt.


    Gesetzt den Fall, es ist geteilt, würde ich so vorgehen, dass ich mich auch nochmal kundig machen würde, was es kostet, und wenn es weniger ist als das, was sie veranschlagt hat oder fordert (ins Besondere, wenn es um unnötige Leistungen geht, die mit Dir nicht abgesprochen waren), würde ich eben nur meinen Anteil an der günstigeren Lösung zahlen und mehr nicht.


    Wenn sie das Sorgerecht allein hat, bestimmt sie auch allein und muss Dich nicht fragen. An den notwendigen Kosten bist Du dennoch beteiligt, auch wenn Du keine Möglichkeit der Einflussnahme hast. Aber ich denke, unnötigen Schnickschnack kannst Du trotzdem herausrechnen.


    Gruß Thorsten

  • Hi,


    das Sorgerecht hat nichts mit der Zahlungspflicht zu tun. Wenn dem so wäre, müsste ja ein nicht sorgeberechtigtes Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlen. Wenn wir echten Mehrbedarf haben, dann muss der Zahler sich auch hieran beteiligen. Bei der Zahnspange wären die Voraussetzungen bei medizinischer Indikation gegeben. Beim Nachhilfeunterricht eben bei schlechten Noten in der Schule.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo ,



    ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das egal ob sie dich fragt oder nicht, du zahlen musst , war bei mir so !
    Die Richterin meinte bei mir , die Entscheidung ob die Zusatzkosten (Mehrkosten) medizinisch notwendig sind kann nur ein Gutachter klären und den bezahlt der Verlierer..... also egal wie du musst bezahlen oder du riskierst den Gutachter entscheid .
    Und wegen dem fragen ja da meinte die Richterin klar sie hätte fragen müssen das nächste mal bitte fragen :-) super vielen Dank Gerechtigkeit.


    Gruß
    Tedesco

  • Hi,


    tedesco hat das alles wohl sehr laienhaft angepackt, vorsichtig formuliert. Erst offensichtlich gar nichts getan, und sich hinterher verklagen lassen. Woher soll die Richterin wissen, ob eine Zahnbehandlung notwendig ist? Richtig, sie kann nur einen Gutachter einschalten. Bei meinem Sohn hat mein Zahnarzt seinerzeit von sich aus das Einholen einer Zweitmeinung vorgeschlagen. Die musste ich dann zwar zahlen, war aber nicht so teuer wie eine komplette Begutachtung. Auf jeden Fall sollte @ Penderyn mit dem Zahnarzt reden. Sich die Prozedur und die Kosten erklären lassen. Und dann nochmal mit der KK reden, die wissen doch, welche Spangen ihren Zweck erfüllen und was reiner Luxus ist.


    Meine Ausführungen zur Nachhilfe, da muss ich was korrigieren, das hatte ich überlesen. Sorry. Die Mutter hatte ja der Nachhilfe nur unter der Bedinung zugestimmt, dass der Vater den Kosten hierfür alleine übernimmt. Dann kann er die Hälfte natürlich nicht einfordern. Außerdem, wenn das Kind jetzt auf einem sehr guten Level ist, dann braucht es ja die Unterstützung auch nicht mehr.


    @ Tedesco: Zivilrecht hat mit Gerechtigkeit sehr wenig bis gar nichts zu tun. Da geht es um Rechtsfrieden. Und der Richter muss neutral sein. War doch schon sehr fair von der Richterin, dass sie dich auf die Kosten der Begutachtung hingewiesen hat. Du hättest halt vorher tätig werden müssen.


    Herzlichst


    TK

  • Zitat

    Meine Ausführungen zur Nachhilfe, da muss ich was korrigieren, das hatte ich überlesen. Sorry. Die Mutter hatte ja der Nachhilfe nur unter der Bedinung zugestimmt, dass der Vater den Kosten hierfür alleine übernimmt. Dann kann er die Hälfte natürlich nicht einfordern. Außerdem, wenn das Kind jetzt auf einem sehr guten Level ist, dann braucht es ja die Unterstützung auch nicht mehr.


    Nicht ganz richtig. Die Mutter hat zugestimmt, an dem Abend, wenn das Kind bei mir ist. Über Kosten wurde nicht gesprochen. Die Note in Mathe ist ja nun auf einem guten Niveau, sie braucht aber trotzdem Deutsch und NWA (Naturwissenschaftliche Arbeiten), also in 3 von den 4 Kernfächer.


    Zum Thema Zahnarzt: ich habe kein Problem mit den Kosten. Ich gehe auch zum selben Zahnarzt. Ich stelle nur die Notwendigkeit einer Spange in Frage. Bin selber kein Zahnarzt, also habe ich vor der Behandlung die Mutter mehrmals aufgefordert, eine zweite Meinung einzuholen. Hat sie aber nicht. Ihre Aussage "Ich habe eine gebraucht, also wird meine Tochter auch eine brauchen".