• @ pensionär: es geht nicht darum, wie viel die Eltern selbst an Altersversorgung haben, sondern darum, wie viel die Angehörigen aufstocken müssen, ehe der Staat dran kommt.


    @ awi: die Ehepartner werden doch wirklich nur äußerst eingeschränkt in Anspruch genommen. Und ich heirate nun mal immer, ausnahmslos immer einen Menschen "mit Vergangenheit." Neugeborene sind nun mal noch nicht ehefähig. Das weiss man doch.


    Noch ein Hinweis, ich bitte mal zu überlegen, welchem Druck gerade die Mütter, die wie ich immer gearbeitet haben, gesellschaftlich ausgesetzt sind/waren. Ich kann gar nicht nachzählen, wie oft ich als Rabenmutter beschimpft wurde. Als mein Jüngster eingeschult wurde, fragte mich der Schulrektor, ob es Besonderheiten in der Familie gäbe, die er wissen müsste. Ich zögerte, wusste nicht so recht, was er meinte. Er half mir auf die Sprünge: "na ja, wenn der Vater trinkt oder die Mutter arbeitet." Das sind die Altlasten, die wir haben.


    Ich fühle mich einfach gut dabei, mich zu kümmern. Sind ja nicht nur die 100 € im Monat. Ist der Friseur, der ins Haus kommt, die Fußpflegerin, die Astronautenkost aus der Apotheke, die ihr gut
    tut. Und so wird es auch bleiben.


    Herzlichst


    TK

  • Hi TK


    Zitat

    Ist der Friseur, der ins Haus kommt, die Fußpflegerin, die Astronautenkost aus der Apotheke, die ihr gut
    tut. Und so wird es auch bleiben.


    Daraus schließe ich, dass du deine Mutter zu Hause pflegst. Meine Hochachtung, denn dies ist bestimmt nicht so leicht, aber offensichtlich hast du auch den Platz dazu.
    Daraus schließe ich aber auch, dass du gar nicht vom EU betroffen bist.


    Gruß
    Pensionaer

  • @edy,


    Fragen wie z.B. "wie kann ich jemanden übern Tisch ziehen" wären hier nicht zulässig.


    Aber Ratschläge, wie man vermeiden kann, über den Tisch gezogen zu werden, sind ja wohl zulässig.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi,


    ja natürlich, das ist legal


    im Übrigen, wir sehen alles nicht so eng.


    auch moralische Bedenken.


    :thumbsup::thumbsup::thumbsup:


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • @ TK,


    @ awi: die Ehepartner werden doch wirklich nur äußerst eingeschränkt in Anspruch genommen.


    Da bin ich anderer Meinung.
    Beispiel:


    Bereinigtes Einkommen des UHP: 1800 EUR
    Bereinigtes Einkommen des Ehepartners: 4000 EUR


    Es können 437 EUR vom UHP auf Grund des Einkommens des Ehepartners gefordert werden.


    Würden sich beide trennen oder sich der Ehepartner scheiden lassen, müsste der UHP keinen Cent für seine Eltern zahlen.


    Gefühlt zahlt das also der Ehepartner.


    Noch krasser ist unser eigener Fall.


    Da forderte man von meiner Frau, Hausfrau ohne Einkommen:


    „Bitte zahlen sie 16.500 EUR sofort und ab dem tt.mm.jjjj 900 EUR auf unser Konto bei...“


    Man wollte auf ihr angebliches Vermögen (das im Einzelnen darzulegen würde den Rahmen hier sprengen) meiner Frau zu greifen. Ein Rechtsanwalt (keine Ahnung von Elternunterhalt, das weiß ich heute), den wir zur Erstberatung aufsuchten riet uns nicht sofort zu zahlen sondern zunächst mal 5000 EUR anzubieten. Das war der einzige positive Rat dieses RA. Ich war einverstanden, weil ich das vom Tisch haben wollte. Meine Frau bot also 5000 EUR Eimalzahlung an und wollte dann monatlich 65 EUR aus Taschengeld zahlen. Aber die Gier des Sachbearbeiters war größer. Er ging nicht darauf ein, wiederholte die Forderung und drohte mit Klage.


    Dann fand ich im Internet ein Elternunterhaltsforum und begann, mich intensiver mit EU zu beschäftigen. Es folgte ein endloser Papierkrieg mit etlichen schlaflosen Nächten.


    Nach dem Tod meiner Schwiegermutter kam die Endabrechnung. Ich konnte es kaum glauben. Sie hatten insgesamt nicht einmal 8.000 EUR aufgewendet.


    Sie haben nicht geklagt.
    Meine Frau hat keinen Cent gezahlt.


    Hätten sie das Angebot meiner Frau rechtzeitig angenommen, dann hätten sie einen Großteil des aufgewendeten Geldes gehabt.


    Das ist ein typisches Beispiel wie SHTs versuchen, UHP über den Tisch zu ziehen. Hätten wir die Rechtmäßigkeit ihrer ersten Forderung nicht bezweifelt sondern sofort gezahlt, dann hätten wir (bzw. ich) bis zum Tod ihrer Mutter ca. 25.000 EUR gezahlt. (16.500 EUR sofort und dann monatlich 900 EUR)


    Aufgewendet hatten sie weniger als 8000 EUR.


    Ein Fall für den Staatsanwalt wegen versuchten Betrugs.
    Die Anzeige hatte ich schon fertig, dann aber noch mal darüber geschlafen und sie nicht abgeschickt. Das wäre sowieso im Sande verlaufen.


    Gruß
    awi

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    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • @ TK,


    Und ich heirate nun mal immer, ausnahmslos immer einen Menschen "mit Vergangenheit


    Ja, aber ich heirate nicht meine Schwiegereltern.


    Noch ein Hinweis, ich bitte mal zu überlegen, welchem Druck gerade die Mütter, die wie ich immer gearbeitet haben, gesellschaftlich ausgesetzt sind/waren. Ich kann gar nicht nachzählen, wie oft ich als Rabenmutter beschimpft wurde.


    Was hat das mit dem obigen Fall oder mit dem Bezug zu tun?


    Gruß
    awi

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    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen