Verrentung von Vermögen

  • Hallo,
    jeder hat seine eigene Meinung zum Elternunterhalt und das ist auch gut so, kommt ja auch auf die persönlichen Erfahrungen mit den Eltern an und auf die finanziellen Verhältnisse des Kindes.
    Ich bin nicht bereit zu zahlen.
    1. habe ich keine guten Erinnerungen an meine Mutter, nur 2 Beispiele, als kleineres Kind wurde ich auf den dunklen Boden gesperrt, wenn ich nicht artig war und es wurde gesagt, dass dort der schwarze Mann kommt, wenn ich schreie. Bis heute habe ich Angst im Dunkeln, wenn ich alleine bin. Wohne hier ländlich mit Wald, ich würde nie alleine in den Wald gehen, wegen dem "schwarzen Mann"
    Hat meine Geldkassette aufgebrochen, als ich 16 war, damals habe ich natürlich nicht an eine Anzeige gedacht.
    Warum sollte ich jetzt Gutmensch sein?
    2. das Heim ist 300 Euro teurer als die Rente, ich habe 10 Heime gefunden die billiger sind von den hunderten die es in einer Großstadt gibt. Ich habe die Unterbringung nicht veranlasst, da wusste man nicht wo ich wohne, bei der Zahlung schon.
    Warum soll ich den "Luxus" einschl. Taschengeld bezahlen?
    Liebe Grüße

  • Petra,


    ich weiss nicht, wie alt du bist. Aber (schlimm!) bis vor kurzem waren diese Erziehungsmethoden durchaus üblich und auch sowohl gesetzestechnisch als auch durch die Rechtsprechung abgesegnet. Das muss man einfach wissen.


    Außerdem musst du ja nicht automatisch alle Kosten, die zusätzlich entstehen, tragen. Da wird genau gerechnet. Ist das irgendwann einmal passiert?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK;
    Ich werde jetzt 62 und bin selbst behindert, Rollstuhl, 90 %Merkzeichen B und G, irgendwann werde ich in betreutes Wohnen gehen, denn eigenständig kann ich die meisten Arbeiten nicht mehr machen. Ich lasse mir die Fenster putzen, das kostet 90 Euro, meine Miete ist 632 Euro, wischen, saugen, einkaufen macht mein Partner. Ich bekomme 3 Renten 1.820 Euro und von meinem 2. Konto gleiche ich immer das 1. aus, wenn es nicht reicht. (z.B. für 2 neue Brillen für 860 Euro)
    Ich esse auch zusätzlich das Fresubin (Kosmonautennahrung)
    Meine 1. Ünerprüfung war 3/18 da musste ich nichts bezahlen und mit 63 sicherlich auch nichts, aber mit 65+ sieht das dann eben anders aus. Da wird das Vermögen als Einkommen gerechnet.
    Ich wälze jeden Tag das Netz rauf und runter und kann nicht wirklich was finden, was mir als Regelaltersrenter an Vermögen bleiben muss.
    Ich will dann nicht selber zum Sozialfall werden (habe keine Kinder)
    Man soll ja die Leitlinien lesen vom zust. OLG; Für mich ist Braunschweig zuständig- Elternunterhalt 3 Sätzte!
    Mich macht die Ungewissheit fix und fertig
    Liebe Grüße

  • Hallo Petra,


    Da wird das Vermögen als Einkommen gerechnet.


    Nicht ganz richtig, es kann verrentet werden.
    Um welches Vermögen handelt es sich?


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi,
    sorry ich meinte ja auch verrenten, meine stat. Lebenserwartung ist 87 und ich gehe mit 65 in Regelrente (schwerbehindert) mein "Vermögen" ist 33.000 €.
    Bei der 1. Überprüfung hatte ich verschiedenes genannt, wofür das Geld mal sein soll, also mich nicht nur auf Altersvorsorge fest gelegt.
    Für manche Sachen reicht ja auch mein Einkommen nicht, siehe oben Brillen und dann greife ich auf mein 2. Konto zurück.
    Ich muss doch aber als Regelrentner auch irgendwie einen "Notgroschen" haben, und das finde ich nirgends, das soll alles Ermessenssache sein.


    Liebe Grüße

  • wischen, saugen, einkaufen macht mein Partner


    Hat dein Partner ein eigenes Einkommen?
    Ich nehme ihr wohnt zusammen.
    Hattest du ihn bei der 1. Überprüfung angegeben?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi,
    nein ich hatte ihn nicht angegeben, da es keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft ist. Er bezieht Regelaltersrente.
    Wir wohnen in einem Zwiefamilienhaus mit Garten zur Miete, dort sind 2 separate Wohnungen, die obere allerdings nicht fest abschließbar, nur die einzelnen Zimmer.
    Er wohnt oben 2 Zimmer, Bad Küche, Flur Balkon. 70 qm
    Ich unten, 4 Zimmer (kleinere) Küche, Flur, Bad 100 qm.
    Es bezahlt auch jeder seinen eigenen Mietanteil.
    Liebe Grüsse

  • Dann ist das ok. Es sind es zwei abgeschlossene Wohnungen. Eine Haushaltsersparnis kann nicht angesetzt werden.
    Dein Mietanteil ist 632 EUR?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi, ja das ist mein Mietanteil, wir haben das auf die qm umgerechnet und er bezahlt nur für die 70 qm.
    Wie Du siehst, ist es auch auf dem Dorf für vernünftigen Wohnraum nicht soooo billig. In den Großstädten wird es für uns jedenfalls unbezahlbar und so eine billige Wohnung muss ich mir nicht antun.
    Liebe Grüße und einen schönen Abend

  • Hallo Petra,


    Meine 1. Ünerprüfung war 3/18 da musste ich nichts bezahlen und mit 63 sicherlich auch nichts, aber mit 65+ sieht das dann eben anders aus. Da wird das Vermögen als Einkommen gerechnet.


    Ich kann nicht erkennen, dass du ab dem Regelrentenalter Elternunterhalt zahlen müsstest.


    Zitat

    Bei der 1. Überprüfung hatte ich verschiedenes genannt, wofür das Geld mal sein soll, also mich nicht nur auf Altersvorsorge fest gelegt.


    Das war gut. Du hast Geld vorn vornherein für bestimmte Zwecke angespart. M.E. kann dieses Geld nicht verrentet werden. Außerdem ist ein Notgroschen zu belassen. Auch dieser kann m.E. nicht verrentet werden, so dass m.E. höchsten ein Vermögen von 20.000 EUR bis 25.000 EUR verrentet werden könnte, wenn überhaupt.


    Aber gehen wir einfach mal von 33000 EUR aus.


    Wenn 33.000 EUR nach der geltenden Verrentungsformel verentet würden, dann ergäbe das bei 20 Jahren Lebenserwartung ein zusätzliches Einkommen von ca. 200 EUR.


    Diese Verrentungsformel ist aber angreifbar, da sie von einer Verzinsung von 5,5 % aus geht. Zur Zeit ist dieser Zinssatz jedoch am Markt nicht erreichbar. Ginge man von 1% aus, dann ergäbe das ein zusätzliches Renteneinkommen von ca. 150 EUR und selbst 1% dürfte in den seltensten Fällen erreicht werden.


    Gehen wir aber mal vom ungünstigsten Fall aus:


    Rente 1820 EUR
    + verrentetes Vermögen 200 EUR
    _________________________________
    Einkommen: 2020 EUR


    abzüglich Miete über 480 EUR: - 152 EUR
    abzüglich Kosten für Fensterputzen – 90 EUR
    _______________________________________


    Bereinigtes Einkommen: 1778 EUR


    Das liegt unter dem Mindestselbstbehalt. Es kann also kein EU gefordert werden.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • @ awi,


    ich bin in etwa zum selben Ergebnis gekommen. Also ausnahmsweise mal einer Meinung. Ich werfe noch mal einen weiteren Gedanken in den Ring.


    Abgesehen von der Verrentung haben wir ja noch den Anspruch auf den "Notgroschen." WEnn man den zunächst rausrechnen würde, und nur den Rest in die Verrentungsberechnung einbeziehen würde, dann wäre Petra doch auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Und selbst wenn nicht, reden wir doch allenfalls über Cents die zu zahlen wären.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo, guten Morgen
    Awi und TK, ich danke Euch erst mal für Eure Überlegungen.
    Es ist ja noch etwas hin und vielleicht gibt es andere Gesetze oder der Selbstbehalt wird erhöht oder was weiß ich.
    Liebe Grüße