Angehörigen-Entlastungsgesetz - "100.000 Euro"-Grenze in der Sozial- und Eingliederungshilfe

  • Ja, jetzt. Nach dem "neuen" Gesetz leg ich diesen bei und erkläre dass ich keine 100.000€ Einkommen habe.


    Der momentane Aufwand ist ja deutlich höher.

    Hier muss ich ja sämtliche relevanten Einnahmen und Ausgaben besonders betrachten, angeben und dann teilweise noch rechtfertigen, warum-wieso-weshalb. -> Besonders dann, wenn es dummerweise nach dem ersten Überschlagen nicht zu einer Null-Nummer mit dem bereinigten Netto wird :)


    Irgend etwas relevantes vergessen, kann gleich mal nen 100er zu viel Unterhalt bedeuten. Das bedeutet schon, sehr viel Rechercheaufwand und nicht selten dann auch noch Anwalt + Gericht. Also nix mit 30 Minuten - 3h.


    Gruß

    ~Exo~

  • GoMo,

    der Steuerbescheid sollte in der Regel ausreichend sein


    wer Arbeitseinkommen hat, sollte die Jahreslohnsteuerbescheinigung ausreichend sein

    Keine Regel ohne Ausnahme, das aber nur am Rande.


    Fälle, die also aus der GS in die "Hilfe zur Plege" übergehen, haben hier wohl fast "Bestandsschutz" wenn bisher keine neuen Anhaltspunkte vorlagen.

    Fälle, die keine GS erhalten aber nun die Rente für das Heim nicht mehr reicht, müssen den Antrag auf Sozialhilfe stellen.

    Beim Antrag auf GS gibt es einen Punkt, wo der UHB die Frage nach ihm bekannten Einkünften, der in direkter Linie Verwandten beantworten muss.

    Es war nur die Antwort ja oder nein möglich. Die Folgen für die weitere Vorgehensweise dürften jedem klar sein!

    Die bisherige Auslegung, bei "nein" liegen keine Anhaltspunkte vor, fertig !!!

    Hier kann das Amt nicht einfach mal anders entscheiden, also Ende Gelände.

    "Böse" oder betreute Eltern können hier gerne auch mal das Ja kreuzen.

    Vermutlich werden diese formalen Fragen, jetzt bei jedem SGB XII Antrag eingearbeitet werden.


    Es gibt daher leider keine Garantie, nicht zur Überprüfung gebeten zu werden.

    Da nach meiner Meinung das Zuflussprinzip greift, sollte jeder, der in der Näher der magischen Grenze liegt aufpassen, wenn er einen größeren steuerlich relevanten Zufluss erwartet oder diesen geschickt planen.


    LG frase

  • GoMo,

    Keine Regel ohne Ausnahme, das aber nur am Rande.


    Fälle, die also aus der GS in die "Hilfe zur Plege" übergehen, haben hier wohl fast "Bestandsschutz" wenn bisher keine neuen Anhaltspunkte vorlagen.

    Fälle, die keine GS erhalten aber nun die Rente für das Heim nicht mehr reicht, müssen den Antrag auf Sozialhilfe stellen.

    Kannst Du das bitte konkretisieren?

    Was meinst Du mit Bestandsschutz? Hier würde doch auch die Genze von 100.000 greifen oder habe ich da was überlesen?

  • GuMo Sachs,


    natürlich sind alle unter 100std. € hier entlastet, habe mir nur über mögliche Szenarien Gedanken gemacht, für UHP die an oder über der Grenze liegen.


    Ein UHB hat Anspruch auf GS, wenn er unter der Grundsicherungsbedarfsgrenze liegt. Kein Rückgriff unter 100 tsd. €

    Kommt diese Person in ein Heim, wird zur GS noch "Hilfe zur Pflege" benötigt, Rückgriff bisher nach Leistungsfähigkeit möglich.

    Fallen also diese beiden Sozialhilfesituationen zusammen, dann wurde ja beim Antrag auf Grundsicherung schon geklärt, das der UHP nicht über 100 tsd. € liegt (Thema richtiges Kreuz) Damit ist dieser Fall aus meiner sicht "safe" und würde keinen Regress mehr befürchten müssen.

    Beim Antrag auf "Hilfe zur Pflege" wurden ja immer die direkt Verwandten abgefragt und auf Leistungsfähigkeit geprüft.

    Das bietet dann schon noch die Möglichkeit an der Grenze über diese zu diskutieren.


    LG frase

  • Mal zu den Grenzfällen heute und morgen. Wie ist das heute geregelt / Wie sieht es "morgen" aus, wenn:


    Heute: UHP muss nix zahlen, weil er noch 1 jahr Haus und Auto abbezahlen muss, usw. und das bereinigte Netto zur Nullnummer wird.

    Wird die (Ich finde Unikats Lieblingwort einfach nur geil...) "Leistungsfähigkeit" des UHP erneut geprüft nach einem Jahr?


    Morgen: Ein UHP verdient laut Lohnsteuerkarte 99.000 EUR ohne weiteres Einkommen. Dann bestünde hinreichender Verdacht, dass im Folgejahr die 100.000er Grenze überschritten wird. Wird erneut geprüft werden?


    Gruß

    ~Exo~

  • Heute: UHP muss nix zahlen, weil er noch 1 jahr Haus und Auto abbezahlen muss, usw. und das bereinigte Netto zur Nullnummer wird.

    Wird die (Ich finde Unikats Lieblingwort einfach nur geil...) "Leistungsfähigkeit" des UHP erneut geprüft nach einem Jahr?

    ja, zumindest wurde mir das so angekündigt und droht mir auch demnächst

    Morgen: Ein UHP verdient laut Lohnsteuerkarte 99.000 EUR ohne weiteres Einkommen. Dann bestünde hinreichender Verdacht, dass im Folgejahr die 100.000er Grenze überschritten wird. Wird erneut geprüft werden?

    da vermute ich mal stark, auch ja.

  • guten morgen,


    Ist das Gesetz denn so gut wie durch oder geht ihr davon aus das durch die ich nenne es mal groko Situation das ganze noch zum erliegen kommen kann?

    Kann mir jemand sagen ob eine neue Brille (Dioptrien Änderung) mit Ratenzahlungsvertrag abzugsfähig anerkannt wird? Wegen eigene Gesundheit und so?

    Vielen Dank für eure Antworten :)

  • Das sind wirklich gute Neuigkeiten!


    Besten Dank an das Forum, ich habe die letzten Monate stillschweigend dankbar alles mitgelesen und habe mich dann doch mal angemeldet :)


    Ich habe aber eine Frage, die irgendwie noch nicht ausdrücklich thematisiert wurde und die ich auch im Referentenentwurf nirgendwo ausdrücklich finde.


    Bisher war es ja grob so:

    1800,- netto für Kinder (Single)

    3200,- netto für Ehepaare


    Jetzt ist immer nur von 100.000 Euro für den Unterhaltspflichtigen die Rede bzw. für das Kind.


    Werden Ehepaare nicht mehr zusammen betrachtet durch das Gesetz?


    Beispiel:

    Verheiratet, er verdient 70.000 brutto, Sie verdient 60.000 Brutto

    Er hat einen Vater für den er unterhaltspflichtig wäre...


    Besten Dank für Eure Sichtweise :) Es kann sein, dass ich im Entwurf etwas nicht verstanden habe.



  • >>1800,- netto für Kinder (Single)

    >>3200,- netto für Ehepaare


    Du meinst Selbstbehalte.

    Der Entwurf beschäftigt sich mit dem Thema Selbstbehalte leider nicht. Leider, weil es dem Gesetzgeber ja nicht verboten worden wäre, einen festen höhen Selbstbehalt zu beschließen, anstatt diese Aufgabe an die "Düsseldorfer Tabelle" zu delegieren. Wenn die Gesetzgeber sich zutrauen eine feste 100T Brutte-Grenze zu "einbetonieren", warum dann nicht auch gleich eine gute Netto-Grenze


    Das gemeinsame Einkommen der Ehepaare wird bei der Berechnung der 100T Grenze nicht berücksichtigt.

    Sollte ein UHP-Ehepartner für sich alleine mehr als 100T Brutto im Jahr verdienen, dann wird eine Berechnung durchgeführt wieviel Elternunterhalt er/sie zu zahlen hat, bei dieser Berechnung wird das Einkommen des Ehepartners und die Selbstbehalte berücksichtigt


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Nun muss der Entwurf noch im Bundeskabinett diskutiert und beschlossen werden. Dann wird er auch formal zum Regierungsentwurf. Das erfolgt in der Regel in der Kabintettssitzung, die in der Regel Mittwochs stattfinden. Die Protokolle der Sitzungen finden sich online hier.


    Sobald unser Thema hier beschlossen wird, hat es einen weiteren sehr wichtigen Meilenstein genommen. Da das Thema "Pflege" auf der Agenda auf der heutigen Klausurtagung der Regierungsfraktionen steht (Link) ist davon auszugehen, dass weitere Schritte bald erfolgen könnten.

    Die erwähnte Klausurtagung der Regierungsfraktionen ist nun beendet und ein Beschlusspapier der Tagung liegt vor. Konkret ist man sich einig, die Bundesregierung aufzufordern, Maßnahmen der vergangenen Woche vorgestellten "konzertieren Aktion Pflege" - in deren Fahrwasser ja auch das Angehörigen-Entlastungsgesetz schwimmt - zügig umzusetzen (Link). Das Gesetz bzw. die "100.000-Euro-Grenze" wird bei den konkreten Forderungen an die Bundesregierung allerdings nicht erwähnt aber das muss m.E. nicht zwangsweise negativ sein.


    Der nächste Meilenstein den es nun zu nehmen gilt, wäre der Beschluss des Gesetzentwurfs in einer der nächsten Sitzungen des Kabinetts (=der Bundesregierung). Sollte dies passieren, sähe ich eine recht große Wahrscheinlichkeit dass das Vorhaben ein für uns gutes Ende nimmt. Daumen drücken!

  • Das Thema der 100.000 Grenze hat mit Selbstbehalten nichts tun, die Prüfung erfolgt anhand der jeweiligen Einkünfte des Kindes abzüglich der jeweiligen Werbungskosten, entweder über oder unter der 100.000 Grenze. Wenn über, dann gilt das Unterhaltsrecht, wenn unter dann kein Anspruch

  • was meinst du damit, welche Ausnahme?

    Sollte wirklich die GS-Regelung auf das gesamte SGB XII ausgeweitet werden, dann hast du hier etwas schwammig formuliert!

    ..., die Prüfung erfolgt anhand der jeweiligen Einkünfte des Kindes abzüglich der jeweiligen Werbungskosten, ...

    Es erfolgt keine "automatisierte" Prüfung mehr. Nur wenn hinreichende Anhaltspunkte zur Überschreitung vorliegen, denn es gilt die Annahme, das dieses Einkommen nicht erreicht wird.

    Nun, zu den Ausnahmen von dieser Regel kursieren ja die wildesten Geschichten.

    Aus eigener Erfahrung kann ich hier nur sagen, wenn der UHB das Kreuz (bisher bei GS Antrag) bei nein gemacht hat, gibt es keine Prüfung, auch wenn der mögliche UHP deutlich über 100 tsd. € Einkommen hatte.

    Daher kann ich leider auch deine zweiten Aussage nur bedingt zustimmen:

    Wenn über, dann gilt das Unterhaltsrecht, wenn unter dann kein Anspruch

    Nur wenn dem SHT diese Informationen vorliegen, z.B. Kreuz bei ja oder "böser Nachbar"!

    Das meinte ich mit Ausnahme von der Regel.

    In der Praxis werden in der Familie solche Sachen vorher geklärt.

    Ich muss meiner Mutter doch nicht sagen was ich für ein Einkommen habe, für Sie wird es immer deutlich unter 100 tsd.€ sein.

    Sicher wird es für die Bestandsfälle, die dem Amt schon Auskunft erteilen mussten problematischer, wenn Sie an der Grenze lagen.

    Hier wäre spannend, ob man nicht die Löschung der alten Daten verlangen kann, es gibt ja ein neues Gesetz und eine einfache Datenübernahme wäre möglicherweise ein Angriffspunkt.


    LG frase

  • sollte ich ein Buch für Laien schreiben?

    Kommt auf das Thema an. Es wird aber sicher nicht einfach, dein Spezialwissen für den Laien verständlich umzusetzen.

    Was deine anderen Anmerkungen betrifft, spare ich mir hier eine Antwort.


    LG frase

  • Halt. Keinen Glaubenskrieg anfangen jetzt... ;-)


    Unikat antwortet gerne etwas "trollig" und direkt mit den Argumenten wie sie die jeweilige Partei sie vorbringen wird. Das erscheint im ersten Moment wie ein Angriff, hat aber seinen Grund. So bekommt man ein direktes Gefühl dafür, wie argumentiert wird und wie man am Besten gegenhält.


    Zuerst dachte ich auch "WTF? Was will der Typ von mir..."


    Also, Handshake und weiter im Text...