Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Insofern sollte man prüfen, inwieweit eine Minderung der Erträge aus Kapitalvermögen erfolgen kann, wenn die Erträge daraus die 100.000-Grenze purzeln lassen. Da Zinsen auf absehbare Zeit kaum große Erträge bringen, sollte man andere Kapitalerträge wie z.B. Dividenden thesaurierend anlegen und nicht den Haushaltsmitteln zuführen!

    im Rahmen der Prüfung der 100.000 € Grenze werden die Kapitalerträge zu 100 % einbezogen,

    s. § 16 SGB IV in Verbindung

    ein Thesaurierung ist daher ohne Wirkung


    hier wird die Prüfung der Grenze mit Unterhaltsrecht verwechselt, das ist falsch

  • entscheidend ist, werden diese Erträge versteuert, wenn versteuert, dann sind sie bei Prüfung der Grenze einzubeziehen

    im übrigen führt nicht jede steuerliche Begünstigung automatisch zu einer Nichtanrechnung bei der Prüfung der Grenze, siehe auch Abschreibungen, die bleiben draußen vor


    zu den Detailfragen gibt es reichlich Urteile der Sozialgerichte, was Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV ist

  • Nein, im Produkt thesaurierende Erträge werden nicht besteuert, dass ist ja der Grunde dafür Thesaurierende Produkte statt ausschüttende zu wählen.

    das wäre die steuerliche Seite, ob die Gerichte dies auch so sehen, da habe ich meine Zweifel, denn es hat ein Zufluss stattgefunden

    die Zukunft wird es zeigen, was die Gerichte zu solchen Fällen sagen

  • das wäre die steuerliche Seite, ob die Gerichte dies auch so sehen, da habe ich meine Zweifel, denn es hat ein Zufluss stattgefunden

    die Zukunft wird es zeigen, was die Gerichte zu solchen Fällen sagen

    Ein Zufluss hat eigentlich nicht stattgefunden, da kein Geld auf dem Konto eingeht. Daher wird seit 2018 bei ETFs eine Vorabpauschale besteuert, um den Steuerstundungseffekt zu verhindern.


    Die Frage ist doch, ob nicht realisierte Kursgewinne bei thesaurierenden ETFs Einkünfte im Sinne des EStG sind.

    Denn §16 SGB IV verweist für die die Ermittlung Einkommensgrenze darauf.

  • Die Frage ist doch, ob nicht realisierte Kursgewinne bei thesaurierenden ETFs Einkünfte im Sinne des EStG sind.

    Denn §16 SGB IV verweist für die die Ermittlung Einkommensgrenze darauf.

    Neuer Thread macht sicher Sinn.

    Ich möchte nur abschließend noch ergänzen, dass ich mir auch nicht sicher bin, ob thesaurierende Erträge in die Grenze mit einfließen oder nicht. Steuerrechtlich werden sie wohl wie "ausschüttungsgleiche Erträge" behandelt. Andererseits setzen Einkünfte aus Kapitalerträgen ja Einnahmen, also einen Zufluss voraus, der ja nicht stattfindet.

    Ich denke hier gibt es Interpretationsspielraum in beide Richtungen, den nur ein Fachmann klären kann.

  • Wenn die Anwälte keine Ahnung haben, es keine festen Regeln gibt und keine Quellen, wo man was schwarz auf weiß nachlesen kann, worauf soll man dann seine Vermögensplanung aufbauen?

    wir befinden uns im Unterhaltsrecht und nicht bei der Vermögensberatung

    im übrigen gilt, Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten sind nicht anzuerkennen

  • Was als ziemlich unbefriedigend ist.

    Wenn die Anwälte keine Ahnung haben, es keine festen Regeln gibt und keine Quellen, wo man was schwarz auf weiß nachlesen kann, worauf soll man dann seine Vermögensplanung aufbauen?


    das mit den Anwälten klingt zwar für mich polemisch und mit der Vermögensplanung eher rhetorisch :)

    aber die nicht Existenz der festen Regeln ist eine Tatsache; ich vermute, für einen Juristen ist diese Tatsache eine Selbstverständlichkeit, für die meisten Menschen leider nicht

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • das mit den Anwälten klingt zwar für mich polemisch und mit der Vermögensplanung eher rhetorisch :)

    aber die nicht Existenz der festen Regeln ist eine Tatsache; ich vermute, für einen Juristen ist diese Tatsache eine Selbstverständlichkeit, für die meisten Menschen leider nicht

    Es ist polemisch und der Kommentar war in der Form unangebracht. Es wurde jedoch soweit ich mich recht erinnere an verschiedenen Stellen im Forum darauf aufmerksam gemacht, dass Anwälte oft auch nicht genau Bescheid wissen und es zu Falschberatungen kam. Das meinte ich damit.

    Warum Vermögensplanung nur rhetorisch sein soll, erschließt sich mir jedoch nicht. Man kann sich mit dem Thema befassen, wenn man bereits betroffen ist, oder eben vorher solange man noch Gestaltungsspielräume hat.

  • Ist es möglich, dass wir hier bitte mal beim ursprünglichen Thema bleiben?
    Ich habe nicht die Zeit, täglich hier reinzuschauen. Daher ist es sehr mühsam, sich über X-Seiten durchzuklicken und durchzulesen, obwohl nur kaum oder sehr wenig neue Erkenntnisse gibt.

    Vielen Dank!


    Und hoffen wir auf eine baldige Umsetzung des Gesetzes, damit wir alle eine Sorge weniger haben!

  • Es ist polemisch und der Kommentar war in der Form unangebracht

    war für mich völlig ok, ich denke dein Beitrag war in Ordnung :)



    Warum Vermögensplanung nur rhetorisch sein soll, erschließt sich mir jedoch nicht

    weil du "Vermögensplanung" in Abhängigkeit von nicht existierenden festen Regelungen im Elternunterhalt abhängig machen willst, so verstehe ich dich;

    würde ich, übrigens, auch wollen;

    andererseits gibt es auch genug Unsicherheiten im Steuerrecht, bei der Inflation, mit dem Euro, mit Finanskrisen etc - da könnte man doch auch "worauf soll man dann seine Vermögensplanung aufbauen?" fragen - was meiner Meinung eine rhetorische Frage wäre

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ist es möglich, dass wir hier bitte mal beim ursprünglichen Thema bleiben?

    ja, du hast Recht :) für Themen wie "Thesaurierung" usw braucht man eigene Threads,

    ich lasse mich auf solche "Seiten-Themen" hier manchmal ein und ärgere mich auch manchmal hinterher



    Ich habe nicht die Zeit, täglich hier reinzuschauen. Daher ist es sehr mühsam, sich über X-Seiten durchzuklicken und durchzulesen, obwohl nur kaum oder sehr wenig neue Erkenntnisse gibt.

    ja, geht mir auch so




    wir alle eine Sorge weniger haben

    aber ich verstehe nicht was du unter "wir alle" meinst?


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen