Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • eieiei,...

    "die Kosten und Folgekosten für die Durchführung des Gesetzes,... auf einer realistischen Datengrundlage darzulegen"


    wer genau muss die realistische Datengrundlage liefern bzw. hätte doch schon liefern können??

  • wer genau muss die realistische Datengrundlage liefern bzw. hätte doch schon liefern können??

    die, die meinen das unüberschaubare Kosten mit dem Gesetz entstehen, nämlich die Kommunen!


    Das ist so lächerlich .... jede Kommune weiß was reinkommt und auch was ausgegeben wird.

    Aber wenn man die Zahlen vorenthält, dann kann man sich das natürlich auch zunutze machen und den Bund vor unlösbare Forderungen stellen!!

  • Hab mal nachgelesen was federführender Ausschuss genau bedeutet. Klingt ja eigentlich nicht so schlecht.

    Hoffnung stirbt zuletzt

    Dazu steht in der Geschäftsordnung des Bunderats:


    § 45 - Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse

    Der Sekretär des federführenden Ausschusses stellt die Empfehlungen der Ausschüsse zu jeder Vorlage zusammen und leitet sie den Vertretungen der Länder zu.


    https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/recht/go/go.html



    Daraus kann man aber leider nichts ableiten. Des Weiteren kann der federführende Ausschuss nicht – wie im Bundestag – die anderen überstimmen; er ist aber für die Abfassung der Empfehlungsdrucksache und für die Erstellung der begleitenden Drucksachen (Erläuterungen etc.) zuständig.

  • tja....war zu erwarten.

    Finanzausschuss ist kritischer eingestellt, geht es doch ums liebe Geld und Mehrbelastungen. AIS dagegen sehen die soziale Komponente.


    Gute Frage, was nun der Bundesrat dazu sagt.

    Ich sehe es realistisch und stell mich lieber auf eine Vermittlung ein.


    Aber ich hoffe, dass das Gesetz trotzdem zeitig kommen wird.


    Hoffnung stirbt zuletzt.

  • Sobald die Empfehlungen der Ausschüsse geleakt werden sehen wir weiter. [15.11.2019]


    Die Ausschussempfehlung des BR ist nun veröffentlicht

    (https://www.bundesrat.de/Share…0/0550-19.html?nn=4732016)

    Finanzausschuss empfiehlt Vermittlungsausschuss

    Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Gesetz zuzustimmen [18.11.2019]


    und was bedeutet das, wenn ein Ausschuss auf Zustimmung und der andere Ausschuss für Vermittlungsauschuss plädiert? [18.11.2019]


    Stelle mir die gleiche Frage wie Sachs: "Was bedeutet das, wenn ein Ausschuss auf Zustimmung und der andere Ausschuss für Vermittlungsauschuss plädiert?"

  • Demnach wird dann wohl zuerst festgestellt, ob eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses vorhanden ist, bevor über die Beschlussfassung abgestimmt wird.


    Leider geht es da ums Geld ... schwer abzuschätzen was da passiert.

    Hoffen wir, dass die Ministerpräsidenten in unserem Sinne abstimmen.

  • Sieht so aus. Beim Geld hört die Freundschaft auf.

    Weiter hoffen und bangen.

    Aber zumindest haben wir und viele andere durch die Anschreiben etwas Druck aufgebaut.

    Wenn schwarz rot grün im BT ein Gesetz beschließt und mit der gleichen Mehrheit im BR nicht sauber durchkriegen sollte, was soll man dazu noch sagen?

  • Hi,


    ich habe mich schon seit Monaten über den Optimismus hier gewundert, und auch schon auf die übliche Vorgehensweise, wenn es um Geld-Verteilen geht, hingewiesen. Nochmals zusammengefaßt und ergänzt.


    Bund, Länder, Kommunen, Kirchen u.s.w. haben zwar auch eine Buchhaltungspflicht, allerdings ist die kameralistische Buchhaltung mit Abstand nicht so klar wie die, die man von Firmen kennt. Ich bezweifle schon aus diesem Grund, dass die Kommunen die speziellen Zahlen, wie einer meiner Vorschreiber meint, überhaupt zur Verfügung stenen und lieferbar sind.

    Außerdem muss eventuell das Land liefern, nicht aber die Kommune. Ein Verschulden der Kommunen sehe ich hier nicht.


    Der Bund ist ein Weltmeister darin, Wohltaten zu Lasten anderer zu verteilen. So auch hier. Dass das die Länder nicht mitmachen, das ist doch klar. Die Zuschüsse des Bundes sind letztlich gedeckelt, klar,das ist im Sinne aller Vertreter des Bundestages, nicht aber im Sinne der Länder/Kommunen. DA kommt eine Verzögerung der Angelegenheit doch allen zugute. Da sparen Kommunen, Länder und Bund. Und dann passt es wieder.


    Noch Fragen?


    Wieso hab ich mit meinen negativen voraussehenden Ahnungen im politischen Bereich eigentlich immer recht? Vielleicht sollte ich mal anfangen, im Lotto zu spielen? Nun ja, das hat nichts mit Politik zu tun, da müssen ja meine Ahnungen dann nicht stimmen.


    Herzlichst


    TK

  • Wieso hab ich mit meinen negativen voraussehenden Ahnungen im politischen Bereich eigentlich immer recht?

    Dann setze ich noch einen drauf, den ich bezweifel, dass wenn das Gesetz in den Vermittlungsauschuss geht, es überhaupt kommen wird.


    Stichwort: Diskontinuität

    Alle Gesetzesvorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, müssen neu eingebracht und verhandelt werden (sachliche Diskontinuität).

    Und davon ist leider auszugehen, wenn der SPD Vorsitz an Herrn Walter-Borjans und Frau Esken geht!

  • Die ja nicht unerwartete Entwicklung nehme mich nochmal zum Anlass, auf dieses Thema zu verweisen.


    Brandbrief an die Bundesratsmitglieder (wegen Zustimmung zum AEG)


    Gerade weil die Option besteht, das es noch in der Beratung am 29.11. zu einer schnellen Entscheidung kommen könnte, wären stetige Impulse für das Gesetz bestimmt nicht verkehrt. Es kann ja jeder selber entscheiden, ob er sich hier als "Hellseher" oder "Unverstandener" presentiert.

    Ich für meinen Fall fühle mich einfach besser, etwas für die Sache getan zu haben.


    VG frase

  • Werde auch nochmal schreiben: Landesregierungen, Sozialverbände, usw. Besser als nichts tun.

  • Das ist so lächerlich .... jede Kommune weiß was reinkommt und auch was ausgegeben wird.

    siehe Elternunterhalt Freiburg


    "Weil viele Ältere diesen Betrag nicht stemmen können, springt das Sozialamt ein und zahlt das, was es nicht als Elternunterhalt bei den Kindern des Pflegebedürftigen eintreiben kann. Die Stadt Freiburg hat beispielsweise zuletzt fast 18,2 Millionen Euro für die Hilfe zur Pflege ausgegeben. Bei 54 Personen wurde eine Unterhaltszahlung von Kindern von insgesamt 160 000 Euro festgesetzt. Das machte im Schnitt eine monatliche Zahlung von etwa 250 Euro aus."


    die Stadt Freiburg hat ca. 230.000 Einwohner, das macht pro Einwohner unter einen 1 € aus

  • siehe Elternunterhalt Freiburg


    "Weil viele Ältere diesen Betrag nicht stemmen können, springt das Sozialamt ein und zahlt das, was es nicht als Elternunterhalt bei den Kindern des Pflegebedürftigen eintreiben kann. Die Stadt Freiburg hat beispielsweise zuletzt fast 18,2 Millionen Euro für die Hilfe zur Pflege ausgegeben. Bei 54 Personen wurde eine Unterhaltszahlung von Kindern von insgesamt 160 000 Euro festgesetzt. Das machte im Schnitt eine monatliche Zahlung von etwa 250 Euro aus."


    die Stadt Freiburg hat ca. 230.000 Einwohner, das macht pro Einwohner unter einen 1 € aus

    Passt zum Gutachten des Deutschen Vereins