Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Wollte euch nur über meinen Versuch, Frau Griese und Dr. Bartke zu danken informieren:


    "vielen Dank für Ihre Nachricht an Kerstin Griese (SPD) / Dr. Bartke (SPD) über www.abgeordnetenwatch.de.


    Wir müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass wir Ihre Nachricht in der uns vorliegenden Version nicht freischalten, da sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt in die Kategorie:


    - Beiträge, die keine Frageabsicht oder Aufforderung zur Stellungnahme erkennen lassen und hauptsächlich dem Zweck der Meinungsäußerung oder Kommentierung dienen


    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf www.abgeordnetenwatch.de auf das Frage- und Antwort-Format großen Wert legen.


    Daher würden wir uns freuen, wenn Sie Ihr Anliegen noch einmal in konkreten und offenen Fragen formulieren würden.


    Bitte beachten Sie, dass Sie die Frage ERNEUT auf www.abgeordnetenwatch.de im Eingabefeld auf der Profilseite von Kerstin Griese (SPD) stellen müssen, da wir sie nur auf diesem Wege bearbeiten können.


    Wir werden Kerstin Griese (SPD)und Dr Bartke (SPD) Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).


    Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie www.abgeordnetenwatch.de weiterhin nutzen"


    Ist dann wohl leider der Zensur unterfallen wie man lesen kann.


    VG frase



  • Noch eine Bitte an Alle.


    Es mischen sich hier jetzt wirklich immer mehr individuelle Problemstellungen unter das Thema.


    Versucht doch mal, schon ein passenderes Thema für eure Fragen zu finden oder ein neues Thema zu eröffnen.

    Hier wird es sonst untergehen oder vom eigenlichen Sinn der Diskussion abweichen.


    Danke frase


  • Darf ich hierzu noch fragen: was zählt denn alles zu den Werbungskosten?

    Ich lese immer nur, dass gewisse Pauschalen (1.000 €) erhoben werden können.

    Wie kann man die Werbungskosten erhöhen?


    Danke und Euch einen guten Start in die Woche!

  • in diesem Zusammenhang ist weiter zu beachten, Unterhaltszahlungen können steuerlich berücksichtigt werden


    ob also die Verminderung von Einkünften, wirklich zu dem gewünschten finanziellen Erfolg führt ... ?

    Ich würde es nicht nur auf den finanziellen Aspekt reduzieren.

    Wer knapp über der Grenze ist, setzt sich ja auch dem Risiko aus, in der Entscheidungsfreiheit eingeschränkt zu werden, sobald die RWA eintrifft.


    Selbst wenn man mit der Verminderung der Einkünfte etwas drauf zahlt, könnte es das wert sein, wenn man dafür die Gewissheit hat, sich niemals mit dem Amt auseinandersetzen zu müssen. Hängt natürlich von der individuellen Situation der Eltern ab.

  • Wer knapp über der Grenze ist, setzt sich ja auch dem Risiko aus, in der Entscheidungsfreiheit eingeschränkt zu werden, sobald die RWA eintrifft.


    Selbst wenn man mit der Verminderung der Einkünfte etwas drauf zahlt, könnte es das wert sein, wenn man dafür die Gewissheit hat, sich niemals mit dem Amt auseinandersetzen zu müssen.

    ich kann durchaus deinem Gedankengang folgen


    in diesem Zusammenhang ist jedoch folgender Aspekt zu bedenken, wenn ein Unterhaltspflichtiger grundlos, beispielsweise seine Arbeitszeit verkürzt, und damit sein Einkommen vermindert um unter die Grenze zu kommen, dann

    könnte ein Sozialamt dies als Unterhaltsverkürzung ansehen, und die Differenz als fiktives Einkommen wieder aufschlagen

    wenn also ein Sozialamt eine Klage einreicht, werden sich dann die Gerichte mit diesem Aspekt beschäftigen

    zu dieser Fragestellung gibt es auch entsprechende Urteile, ich wäre sehr vorsichtig, diesen Schritt zu wagen

  • Danke, dass du uns auf die möglichen Probleme hinweist.

    Meinst du vor der RWA oder nach der RWA?


    Nach der RWA würde ich dir zustimmen, dass es zumindest ein Risiko gibt.


    Vor der RWA würde ich gerne dagegen argumentieren, um zu sehen, wo die Diskussion hinführt.

    Ich gehe von dabei folgenden Annahmen aus (wenn diese falsch sind, korrigiert mich bitte, nicht dass jemand diese als bestätigte Fakten interpretiert):

    1. Angenommen ich bin unterhaltspflichtig (unabhängig von der 100k-Grenze): Wenn ich bereits der RWA in Teilzeit bin, so ist dies legitim (wie auch alle anderen finanziellen Entscheidungen) und man kann mir keine Leistungsfähigkeit aus fiktivem Einkommen deswegen anrechnen. Es gibt im Elternunterhalt auch keine Erwerbsobliegenheit, die mich verpflichten würde, wieder in Vollzeit zu arbeiten.
    2. Bei der Berechnung des Gesamteinkünfte für die 100k-Grenze gilt (ausschließlich) das Einkommensteuerrecht. Dort gibt es kein "fiktives Einkommen". Man kann mir ja auch keine Mietersparnis in einer selbstbewohnten Immobilie dazu rechnen, wie es im Unterhaltsrecht möglich ist. §16 SGB IV lässt dazu ja auch wenig Interpretationsspielraum zu.

    Wenn die Annahmen richtig sein sollten, besteht dann vor der RWA wirklich die Gefahr, dass das Sozialamt ein fiktives Einkommen auf die Gesamteinkünfte aufschlagen darf, sodass man doch über der Grenze liegt?

  • Bei der Berechnung des Gesamteinkünfte für die 100k-Grenze gilt (ausschließlich) das Einkommensteuerrecht. Dort gibt es kein "fiktives Einkommen". Man kann mir ja auch keine Mietersparnis in einer selbstbewohnten Immobilie dazu rechnen, wie es im Unterhaltsrecht möglich ist. §16 SGB IV lässt dazu ja auch wenig Interpretationsspielraum zu.

    wenn ein Sozialamt eine Klage einreicht, dann geht es nicht nur um die Frage, ob über oder der Grenze

    (siehe Einkommensteuerrecht) sondern auch auch um unterhaltsrechtliche Aspekte,

    und dazu gehören auch Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Unterhaltsverkürzung

  • Angenommen ich bin unterhaltspflichtig (unabhängig von der 100k-Grenze): Wenn ich bereits der RWA in Teilzeit bin, so ist dies legitim (wie auch alle anderen finanziellen Entscheidungen) und man kann mir keine Leistungsfähigkeit aus fiktivem Einkommen deswegen anrechnen. Es gibt im Elternunterhalt auch keine Erwerbsobliegenheit, die mich verpflichten würde, wieder in Vollzeit zu arbeiten.

    es gibt keine Erwerbsobliegenheit, völlig richtig

  • ganz klar nach der Rechtswahrungsanzeige


    wenn der Unterhaltspflichtige selbst den Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, dann .....

    Nach der RWA bin ich ganz bei dir. Wer über 100k "erwischt" wird, der wird schwer wieder aus der Nummer rauskommen.


    Aber zumindest in diesem Thread ging es ja, so meine ich, um den Fall vor der RWA.

    Was ist dazu deine Einschätzung?

  • Aber zumindest in diesem Thread ging es ja, so meine ich, um den Fall vor der RWA.

    Was ist dazu deine Einschätzung?

    bei der Fragestellung der 100.000 € Grenze geht es ja immer nur um den Unterhaltspflichtigen, nicht um das Schwiegerkind

    wenn ein Unterhaltspflichtiger vor der RWA Teilzeit arbeitet,

    oder sich eine Auszeit nimmt,

    oder einen ATZ-Vertrag abgeschlossen hat,

    oder Überstunden reduziert

    etc.


    ist aus meiner Sicht vor RWA unproblematisch

  • Hallo ,

    hab mir gerade die Zusammenfassung von Anne Will angeguckt.

    Man die reden sich ja knietief in die Sch......

    Die Jusos machen alles noch schlimmer. Bei den nächsten Wahlen nehme ich meinen dreijährigen Enkel mit und lasse ihn irgendwo ein Kreuzchen machen.

    Kann auch nicht so verkehrt sein.

    Ich bin so froh das wir den Bundesrattermin vorher hatten.

    Das wäre glaub ich sonst nicht so schmerzlos abgelaufen.

    Hauptsache wir verzetteln uns hier jetzt nicht mit immer den gleichen doofen Fragen.

    Lieben Gruß an alle